467358-2024 - Ergebnis
Deutschland – Werbekampagnen – Bekanntmachung vergebener Aufträge - Hauptpartnerschaft mit der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA
OJ S 150/2024 02/08/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
E-Mailheiko.ruder@sweg.de
Tätigkeit des AuftraggebersEisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBekanntmachung vergebener Aufträge - Hauptpartnerschaft mit der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA
BeschreibungAuftraggeber ist mit der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH ein Unternehmen, welches in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehre im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Die Gesellschafter der SWEG sind das Land Baden-Württemberg zu 95% und der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis zu jeweils 2,5%. Die SWEG ist Partner vieler Kommunen und trägt damit maßgeblich zur Daseinsvorsorge bei. Der Abschluss der Hauptpartnerschaft mit dem KSC ist Teil der sog. Employer-Branding- und Recruitingkampagne, um die Marke SWEG als Arbeitgeber zu stärken und insbesondere neue Bus- und Triebfahrzeugfahrer für den Wachstumskurs des Unternehmens zu gewinnen. Im Rahmen dieser Zielsetzung ist es enorm wichtig, einen Kanal/Asset zu bespielen, welcher über die Landesgrenze hinaus an Strahlkraft verfügt, gesamtgesellschaftlich akzeptiert ist und eine einfache und kommunikative Brücke zu den beworbenen Themen bauen kann sowie die avisierte Präsenz mit Reichweite umsetzt. Die Ex-Post-Bekanntmachung erfolgt zudem freiwillig, da die SWEG beim Sponsoring nicht dem EU-Vergaberecht unterliegt. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Auftrag nicht um eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 GWB.
Kennung des Verfahrens51fb0971-b5e3-4ba5-9642-f178bd63e7e7
Interne KennungSWEG/91_2024
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79341400 Werbekampagnen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,01 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - § 13 Abs. 2 Nr. 3b), Abs. 3 SektVO
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelBekanntmachung vergebener Aufträge - Hauptpartnerschaft mit der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH &Co. KGaA
BeschreibungAuftraggeber ist mit der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH ein Unternehmen, welches in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehre im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Die Gesellschafter der SWEG sind das Land Baden-Württemberg zu 95% und der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis zu jeweils 2,5%. Die SWEG ist Partner vieler Kommunen und trägt damit maßgeblich zur Daseinsvorsorge bei. Der Abschluss der Hauptpartnerschaft mit dem KSC ist Teil der sog. Employer-Branding- und Recruitingkampagne, um die Marke SWEG als Arbeitgeber zu stärken und insbesondere neue Bus- und Triebfahrzeugfahrer für den Wachstumskurs des Unternehmens zu gewinnen. Im Rahmen dieser Zielsetzung ist es enorm wichtig, einen Kanal/Asset zu bespielen, welcher über die Landesgrenze hinaus an Strahlkraft verfügt, gesamtgesellschaftlich akzeptiert ist und eine einfache und kommunikative Brücke zu den beworbenen Themen bauen kann sowie die avisierte Präsenz mit Reichweite umsetzt.
Interne KennungSWEG/91_2024
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79341400 Werbekampagnen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltSWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,01 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung. Zur Erhöhung der Bekanntheit der SWEG und ihres Images als Arbeitgeber in verschiedenen Branchen kommt ausschließlich ein Partner in Betracht, welcher über eine große mediale Reichweite verfügt, die über eine spezielle Branche hinausgeht. Eine Kampagne in einer spezifischen Branche des Arbeitsmarktes ist daher nicht zielführend. Ideale Rahmenbedingungen bietet dafür der Sport; wobei hier das Sponsoring gegenüber einer Mannschaftssportart aufgrund der vermittelnden Werte gegenüber einer Einzelsportart vorzugswürdig ist. Die notwendige mediale Reichweite bieten Fußballvereine. Zur Erreichung des Ziels, dem Anwerben von neuem Personal, kommen ausschließlich in den Bundesligen vertretene Vereine mit Standorten in Baden-Württemberg in Betracht. Ferner steht das zu erreichende Ziel einer möglichst großen Reichweite im Spannungsverhältnis zum Budget der SWEG, welches sich auf bis zu 1,5 Mio EUR/Jahr beläuft. Aufgrund des finanziellen Budgets entfallen bereits die Vereine der 1. Bundesliga, da ein Sponsoring dieser Vereine nach der Markterkundung erst ab einem Budget von > 1,5 Mio. EUR möglich ist. Aufgrund der Nähe der verschiedenen Standorte der SWEG zu den Grenzregionen in Frankreich und der Schweiz kommen auch dort wohnhafte Menschen als potentielle Arbeitnehmer in Betracht. Der Sponsoringpartner muss daher auch über mediale Präsenz und Kontakte (etwa Fan-Freundschaften) im sog. Dreiländereck verfügen. Weitere Kriterien sind die Sichtbarkeit von über 10 Stunden/Jahr im Fernsehen, eine Zuschauerzahl von über 300.0000 Menschen in der vergangenen Saison, eine Einwohnerzahl von mindestens 200.000, eine Stadionkapazität von mindestens 25.000 Plätzen, eine Mitgliederanzahl von mindestens 10.000 sowie mindestens 100.000 Follower auf den Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook. Alle genannten Kriterien erfüllt ausschließlich der KSC. Es bestehen keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen gemäß § 13 Abs. 3 SektVO. Die Definition der Kriterien für die Hauptpartnerschaft als Beschaffungsbedarf ist aus nachvollziehbaren objektiven und auftragsbezogenen Gründen sachlich gerechtfertigt und diskriminiert keinen Wettbewerber des KSC. Die SWEG ist daher nach eingehender technischer und rechtlicher Prüfung der Auffassung, dass die Direktvergabe nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 b), Abs. 3 SektVO unter Berücksichtigung ihres vergaberechtlichen Leistungsbestimmungsrechts zulässig ist. Ihre Ansicht wird durch die von ihr eingeholten technischen (Markterkundung) und vergaberechtlichen Stellungnahmen von einem unabhängigen Unternehmen und einer Rechtsanwaltskanzlei für Vergaberecht bestätigt. Die SWEG hat die Direktvergabe und die Gründe dafür in ihrer Vergabeakte ausführlich und sorgfältig dokumentiert und damit auch dem Transparenzgebot umfassend genügt.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungSWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
RegistrierungsnummerFreiburg HRB 725126
StadtLahr/Schwarzwald
Postleitzahl77933
Land, Gliederung (NUTS)Ortenaukreis (DE134)
LandDeutschland
E-Mailheiko.ruder@sweg.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungKarlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA
RegistrierungsnummerAmtsgericht Mannheim HRB 734800
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailinfo@ksc.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung33378846-00d5-4e9d-bd1d-947d880cea50  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/07/2024 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung467358-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe150/2024
Datum der Veröffentlichung02/08/2024