467638-2022 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
OJ S 164/2022 26/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Latocha, Eva Maria
E-Mail: e.latocha@vgf-ffm.de
Telefon: +49 6921326219
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung über Wechselservice inkl. Reinigung, Abholung und ggf. Austausch von Reinigungstüchern und Ölauffangmatten
Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 123/22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für die verschiedenen Werkstatt-Standorte der VGF soll ein Rahmenvertrag über einen Wechselservice
inklusive Reinigung, Abholung und ggf. Austausch von Reinigungstüchern und Ölauffangmatten
abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um derzeit 4 Standorte in Frankfurt am Main und ein
ständiges Umlaufvolumen von 34.340 Tüchern und Matten mit unterschiedlichen Anwendungen und
Beschaffenheiten. Ebenfalls ist der Tauschrhythmus hierbei unterschiedlich und der jeweiligen
Auslastung anzupassen.
Somit handelt es sich bei den hier angegebenen Stückzahlen um die momentane Nutzung. Diese kann
sich im Verlauf des Vertrages in Absprache mit dem Auftragnehmer ändern. Die hier und im Preisblatt
angegebenen Mengen stellen daher eine Kalkulationsgrundlage dar. Es besteht keinerlei Anspruch auf
Abruf dieser Mengen seitens des Auftragnehmers oder Abrufverpflichtung seitens der VGF.
Bei den mit Öl- und Schmiermitteln verunreinigten Lappen aus dem Werkstattbereich handelt es sich
um ein Gefahrgut im Sinne des ADR/GGVSEB. Der Abtransport der verunreinigten Lappen kann daher
nur in gefahrgutrechtlich zugelassenen Behältnissen unter Beachtung der genannten
Rechtsgrundlagen erfolgen. Neben der gefahrgutrechtlichen Zulassung zum Straßentransport ist auch
für die Lagerung im Werkstattbereich eine brandschutztechnische Zulassung der Behältnisse
erforderlich.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90741000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die verschiedenen Werkstatt-Standorte der VGF soll ein Rahmenvertrag über einen Wechselservice
inklusive Reinigung, Abholung und ggf. Austausch von Reinigungstüchern und Ölauffangmatten
abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um derzeit 4 Standorte in Frankfurt am Main und ein
ständiges Umlaufvolumen von 34.340 Tüchern und Matten mit unterschiedlichen Anwendungen und
Beschaffenheiten. Ebenfalls ist der Tauschrhythmus hierbei unterschiedlich und der jeweiligen
Auslastung anzupassen.
Somit handelt es sich bei den hier angegebenen Stückzahlen um die momentane Nutzung. Diese kann
sich im Verlauf des Vertrages in Absprache mit dem Auftragnehmer ändern. Die hier und im Preisblatt
angegebenen Mengen stellen daher eine Kalkulationsgrundlage dar. Es besteht keinerlei Anspruch auf
Abruf dieser Mengen seitens des Auftragnehmers oder Abrufverpflichtung seitens der VGF.
Bei den mit Öl- und Schmiermitteln verunreinigten Lappen aus dem Werkstattbereich handelt es sich
um ein Gefahrgut im Sinne des ADR/GGVSEB. Der Abtransport der verunreinigten Lappen kann daher
nur in gefahrgutrechtlich zugelassenen Behältnissen unter Beachtung der genannten
Rechtsgrundlagen erfolgen. Neben der gefahrgutrechtlichen Zulassung zum Straßentransport ist auch
für die Lagerung im Werkstattbereich eine brandschutztechnische Zulassung der Behältnisse
erforderlich.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 125-356939
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über Wechselservice inkl. Reinigung, Abholung und ggf. Austausch von Reinigungstüchern und Ölauffangmatten
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MEWA Textil-Service AG & Co. Deutschland OHG Standort Rodgau
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 11
Ort: Rodgau
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 230 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
- Muster-Zusendung gem. Leistungsbeschreibung, postalisch an die VGF
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Einkauf und Materialwirtschaft NK13.1
Kurt-Schumacher-Str. 8
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Poststempel spätestens vom Tag der Angebotsöffnung.
- Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
- Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
- Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
- Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
- Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3
SektVO.
- Der Auftraggeber akzepiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
- Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
- Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege-setzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
- Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: -Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt-
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1- 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/08/2022