467801-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – "Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)" Lose 1 bis 7
OJ S 135/2025 17/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
E-Mailinfo.hannover@lzn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel"Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)" Lose 1 bis 7
BeschreibungFür das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens1f07f17f-568b-4d7e-bae8-2ea3d7d83b9c
Interne Kennung0067-DLG/2025-03.236
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.11 400 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRBZS
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann7
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können7
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigungzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruptionzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuernzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeitzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalterzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrenszwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrenzwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig
BeschreibungFür das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSoziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsAufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 3 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür die Lose 1 bis 7 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation folgendes nachzuweisen: - Eine umfassende, mindestens fünfjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Arbeitgeben-den, Wirtschaftsverbänden und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (Kammern). Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. - Verfügbarkeit eines Netzwerks in der regionalen Wirtschaft Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeun-terlagen beigefügt. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Ebenfalls sind die bestehenden Netzwerke in der regionalen Wirt-schaft sowie die bisherige Mitwirkung darzustellen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis z. B. Referenzprojekte, Zertifikate, etc. beizufügen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation des eingesetzten Personals
BeschreibungQualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamtkonzept
BeschreibungEs ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/08/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/08/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen
BeschreibungFür das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSoziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsAufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 3 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür die Lose 1 bis 7 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation folgendes nachzuweisen: - Eine umfassende, mindestens fünfjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Arbeitgeben-den, Wirtschaftsverbänden und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (Kammern). Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. - Verfügbarkeit eines Netzwerks in der regionalen Wirtschaft Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeun-terlagen beigefügt. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Ebenfalls sind die bestehenden Netzwerke in der regionalen Wirt-schaft sowie die bisherige Mitwirkung darzustellen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis z. B. Referenzprojekte, Zertifikate, etc. beizufügen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation des eingesetzten Personals
BeschreibungQualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamtkonzept
BeschreibungEs ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/08/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/08/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover
BeschreibungFür das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSoziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsAufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 3 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür die Lose 1 bis 7 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation folgendes nachzuweisen: - Eine umfassende, mindestens fünfjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Arbeitgeben-den, Wirtschaftsverbänden und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (Kammern). Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. - Verfügbarkeit eines Netzwerks in der regionalen Wirtschaft Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeun-terlagen beigefügt. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Ebenfalls sind die bestehenden Netzwerke in der regionalen Wirt-schaft sowie die bisherige Mitwirkung darzustellen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis z. B. Referenzprojekte, Zertifikate, etc. beizufügen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation des eingesetzten Personals
BeschreibungQualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamtkonzept
BeschreibungEs ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/08/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/08/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg
BeschreibungFür das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSoziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsAufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 3 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür die Lose 1 bis 7 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation folgendes nachzuweisen: - Eine umfassende, mindestens fünfjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Arbeitgeben-den, Wirtschaftsverbänden und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (Kammern). Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. - Verfügbarkeit eines Netzwerks in der regionalen Wirtschaft Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeun-terlagen beigefügt. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Ebenfalls sind die bestehenden Netzwerke in der regionalen Wirt-schaft sowie die bisherige Mitwirkung darzustellen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis z. B. Referenzprojekte, Zertifikate, etc. beizufügen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation des eingesetzten Personals
BeschreibungQualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamtkonzept
BeschreibungEs ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/08/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/08/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 5 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg
BeschreibungFür das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos 5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSoziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsAufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 3 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür die Lose 1 bis 7 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation folgendes nachzuweisen: - Eine umfassende, mindestens fünfjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Arbeitgeben-den, Wirtschaftsverbänden und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (Kammern). Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. - Verfügbarkeit eines Netzwerks in der regionalen Wirtschaft Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeun-terlagen beigefügt. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Ebenfalls sind die bestehenden Netzwerke in der regionalen Wirt-schaft sowie die bisherige Mitwirkung darzustellen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis z. B. Referenzprojekte, Zertifikate, etc. beizufügen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation des eingesetzten Personals
BeschreibungQualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamtkonzept
BeschreibungEs ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/08/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/08/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
LosLOT-0006
TitelLos 6 - Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück
BeschreibungFür das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos 6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSoziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsAufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 3 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür die Lose 1 bis 7 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation folgendes nachzuweisen: - Eine umfassende, mindestens fünfjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Arbeitgeben-den, Wirtschaftsverbänden und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (Kammern). Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. - Verfügbarkeit eines Netzwerks in der regionalen Wirtschaft Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeun-terlagen beigefügt. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Ebenfalls sind die bestehenden Netzwerke in der regionalen Wirt-schaft sowie die bisherige Mitwirkung darzustellen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis z. B. Referenzprojekte, Zertifikate, etc. beizufügen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation des eingesetzten Personals
BeschreibungQualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamtkonzept
BeschreibungEs ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/08/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/08/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
5.1.
LosLOT-0007
TitelLos 7 - Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA
BeschreibungFür das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) wird der Betrieb von "Einheitlichen Ansprech-stellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Han-nover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche, der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben Der Auftrag beinhaltet neben dem Personal für die Ansprechstellen eine Koordinierungsstelle, die für alle sechs Standorte zuständig ist. Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos 7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Standort der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber. - Los 1: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig - Los 2: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen - Los 3: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover - Los 4: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg - Los 5: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg - Los 6: Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück - Los 7: Einrichtung einer überregionalen Koordination für die EAA - standortunabhängig
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenDie Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe gem. § 160 SGB IX.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSoziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsAufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 3 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür die Lose 1 bis 7 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation folgendes nachzuweisen: - Eine umfassende, mindestens fünfjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Arbeitgeben-den, Wirtschaftsverbänden und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (Kammern). Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. - Verfügbarkeit eines Netzwerks in der regionalen Wirtschaft Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeun-terlagen beigefügt. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Ebenfalls sind die bestehenden Netzwerke in der regionalen Wirt-schaft sowie die bisherige Mitwirkung darzustellen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis z. B. Referenzprojekte, Zertifikate, etc. beizufügen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation des eingesetzten Personals
BeschreibungQualifikation des eingesetzten Personals Die nachstehenden fachlichen Anforderungen für die Lose 1 bis 7 werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, - Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgebende anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, - Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebenden, - Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben, - Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern, - Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV, - Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht, - Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, - Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit, - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation, - Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, - Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit, - Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken. Des Weiteren werden die nachstehenden persönlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt: - Fähigkeit zum empathischen Umgang, - Fähigkeit zu unternehmerischem Denken, - Fähigkeit ein angemessenes Nähe-/Distanz - Verhältnis aufrecht zu erhalten, - Ausgeprägte Kooperations- und Konfliktfähigkeit, hohes Maß an Verhandlungsgeschick und - Problemlösungskompetenz, - Fallunabhängiges Dienstleistungsverständnis, Organisations-, Koordinierungs- und - Planungsfähigkeit, - Ausgeprägte Fähigkeit zu fachübergreifendem Denken und lotsenorientiertem Handeln, - Interessen an modernen Arbeitsformen und -entwicklungen, - Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement, Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit den - Kostenträgern, - Hohe Belastbarkeit, - Situationsgemäß angemessenes Erscheinungsbild, - Bereitschaft und Eignung zum Außendienst, - Bereitschaft zur Planung, Durchführung und Teilnahme an und von Informationsveranstaltungen sowie weiteren öffentlichkeitswirksamen Formaten Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen: - über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozi-alpädagoge oder Heilpädagogin oder Heilpädagoge verfügen oder - das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjuristin oder Diplomjurist) oder - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der aus- geschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschul-reife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für den Personaleinsatz in Los 7 (standortübergreifende Koordinierungsstelle) ist zusätzlich zu den o. g. Qualifikationen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung vorzuweisen. Die entsprechende Excel-Datei "Qualifikationsnachweise und Stellenanteile" für die Lose 1 bis 7 ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Diese Datei ist ausgefüllt, einschl. der entsprechenden Nach-weise, mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Für jede Fachberaterin/Fachberater ist ein eigenes Tabellenblatt, unter Angabe des entsprechenden Loses, auf Grundlage des Lebenslaufes auszufüllen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die jeweilige Bewertungsmatrix). Maßgeblich sind hier die Erfahrungen in verschiedenen Branchen, die praktischen Zeiten in Beratungstätig-keiten und die Anzahl von belegten Fortbildungen (insbesondere in den Themenfeldern: Kommunikation, Präsentation, Moderation, Gesprächsführung, Rhetorik). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der ausgefüllten Anlage "Qualifikations-nachweise und Stellenanteile", einschl. der Qualifikationsnachweise führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamtkonzept
BeschreibungEs ist ein Gesamtkonzept zu erstellen, in dem transparent dargestellt wird, wie und mit welchen Ressourcen, die sich aus dem fachlichen Teil (Teil B) der Leistungsbeschreibung ergebende Aufgabenstellung, erledigt werden soll. Das Gesamtkonzept (Bewertungsmatrix - Tabellenblatt "Gesamtkonzept") ist anhand der folgenden Untergliederung zu erstellen: 1. Verbindliche Vorgaben 2. Motivation 3. Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgabe "Einheitliche Ansprech-stelle für Arbeitgeber" ab 01.01.2026 und zeitliches Konzept für die Umsetzung 4. Zusammenarbeit 5. Wirtschaftliche Situation Ein Schwerpunkt des Gesamtkonzepts (3. Unterkriterium) ist die Darstellung, wie eine Übernahme der Aufgabenerledigung zum 01.01.2026 sichergestellt werden kann. Hierbei muss eine Aussage dazu getroffen werden, wie ein Einsatz bereits vorhandenen qualifizierten Personals gewährleistet werden kann und die Darstellung der Qualifizierung von nachzuführendem Personal. Die Konzeptdarstellungen sind auf maximal 8 Seiten (inkl. Anlagen, ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darzulegen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Flyer oder andere Öffentlichkeitsprodukte dürfen nicht beigefügt werden. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Die zu erstellenden Mitarbeiterprofile (Formblatt), und die Referenzunterlagen bleiben bei der Gesamtseitenzahl unberücksichtigt. Das Gesamtkonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.20 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Gesamtkonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage des Gesamtkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Gesamtkonzept" mit insgesamt weniger als 170 Punkten bewertet wird und oder eines der Unterkriterien mit Null Punkten bewertet wird. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix Los 1-7" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/08/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBZS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/08/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Registrierungsnummer2799
PostanschriftDomhof 1
StadtHildesheim
Postleitzahl31134
Land, Gliederung (NUTS)Hildesheim (DE925)
LandDeutschland
E-Mailinfo.hannover@lzn.de
Telefon+49 511 89848102
Profil des Erwerbershttp://www.lzn.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153309
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc74f1759-d2c8-4aec-a405-b35971ec13a4  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/07/2025 13:00:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung467801-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe135/2025
Datum der Veröffentlichung17/07/2025