2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30231000 Computerbildschirme und Konsolen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YWG5374
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Betrug: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend Nr. 19 dieser Bekanntmachung. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB umfassend.