Beschreibung der Beschaffung
Das Schulgebäude des Hans-Furler-Gymnasium in Oberkirch wurde 1975/76 erbaut. Es besteht aus 3 Ebenen.
In der Ebene 0 befinden sich die Parkflächen für Autos und Fahrräder sowie die Technikräume, in den Ebenen 1 und 2 die Klassenräume und schulische Verwaltung. Die Nutzfläche beträgt ca. 8 000 m2.
Seit 1994 wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt und Proben entnommen um Verdachtsmomente in Bezug auf Luftschadstoffe und Belastungen in den Baustoffen zu ermitteln. Infolgedessen wurde 1994 die Verkleidung in der Decke Ebene 0/Parkgeschoss ausgetauscht, da hier asbesthaltige Baustoffe nachgewiesen wurden.
2003 wurde in Teilen des Daches eine zusätzliche Dämmung und für die Oberlichtfenster in Ebene 2 eine Isolierverglasung eingebaut.
Als Zusammenfassung kann festgehalten werden, dass die Substanz und Ausstattung dem Baualter und der Nutzungsdauer entsprechen.
Gemeinsam mit der Schulleitung wurde eine Neukonzeption für das Schulgebäude erarbeitet. Es ist vorgesehen in 4 Bauabschnitten eine Gesamtsanierung des Gymnasiums durchzuführen. Die einzelnen Bauabschnitte gliedern sich folgendermaßen:
— Energetische Sanierung der Gebäudehülle,
— Technische Sanierung (Elektro und HLS),
— Barrierefreiheit (Aufzug, Erschließung und WC),
— Innenraumsanierung (Aufwertung der Substanz, Belichtung und Belüftung).
Der Schulbetrieb muss während den verschiedenen Bauabschnitten in Betrieb bleiben. Deshalb sollen die Bereiche der Sanierung in Containern untergebracht werden.
Es ist vorgesehen Mitte 2021 mit der Sanierung zu beginnen. Eine Dauer von ca. 4 Jahren wird angestrebt. Die Termine sind jedoch abhängig von Fördergeldern.
Folgende Ingenieurleistungen sollen Gegentand der Beauftragung sein: Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5) gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der aktuellsten Fassung, §§ 53 ff.
Im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung werden in der 1. Stufe die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.
Die Vergabe der Ingenieurleistungen erfolgt in einem Verhandlungsverfahren nach §§ 73-80 VgV. Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind Bieter, die sich in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb qualifiziert haben.