468826-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bau von Kläranlagen – Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub
OJ S 135/2025 17/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Aub
E-Mailinfo@vgem-aub.bayern.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub
BeschreibungVergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub
Kennung des Verfahrens361d046b-19fc-496b-8af4-7d6e872da4cf
Interne Kennung80429-2024
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45252100 Bau von Kläranlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMarktplatz 1  
StadtAub
Postleitzahl97239
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Landkreis (DE26C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub
BeschreibungVergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub
Interne Kennung80429-2024
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45252100 Bau von Kläranlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMarktplatz 1  
StadtAub
Postleitzahl97239
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Landkreis (DE26C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsUmsatz (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2022 und 2023) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 5.000.000,00 bis einschließlich EUR 7.500.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 7.500.000,00 bis einschließlich EUR 10.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 10.000.000,00 bis einschließlich EUR 12.500.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 12.500.000,00 bis einschließlich EUR 15.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 15.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder ver-gleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsUnternehmensbezogene Referenzen als Generalübernehmer Zur Bewerberauswahl werden jeweils 5 Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 01/2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und 2. die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist ab-geschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: - Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme; - mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 4 Mio. brutto; - im Bereich Kläranlage, Abwasserentsorgung; - für einen öffentlichen Auftraggeber; - im laufenden Betrieb - unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen. Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: ­- 0 bis 5 Teilpunkte: 0 Punkte, ­- 6 bis 10 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 11 bis 15 Teilpunkte: 2 Punkte, ­- 16 bis 20 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 21 bis 25 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­- 26 bis 30 Teilpunkte: 5 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorgelegt werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsJahresabschlüsse gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. b) VOB/A Gefordert ist die Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber10
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungSchriftliches Konzept zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien (vgl. C.IV.1 Nr. 1) werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und mit dem oben dargestellten Faktor multipliziert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis c) wird nicht behandelt: 0 Punkte - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt - durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte - überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Sanierung und Erweiterung des Klärwerks" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen: ­- Vorgehen zur Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben. ­- Vorgehen zur Erfüllung aller spezifischen Anforderungen des Projekts; ­- Herangehensweise zur Koordination der Projektbeteiligten und Projektdokumentation von der Sanierung bis zum späteren Betrieb; ­- Vorgehen zur Einhaltung der Vorgaben im Sinne des kommunalen Wirtschaftsrechts; dabei sind insbesondere Aspekte der Gebühren- und Umlagefähigkeit zu beleuchten; ­- Umsetzung der Planung im vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die o.g. Auflistung zur Orientierung dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie ist nicht als verbindliche inhaltliche oder methodische Vorgabe zu verstehen. Vielmehr sind die Bieter aufgerufen, durch eigene Analysen und Ausarbeitungen darzulegen, inwieweit sie sich mit den spezifischen Anforderungen des Projekts auseinandergesetzt haben. Dies ermöglicht dem Auftraggeber eine fundierte Einschätzung, ob und in welcher Weise der Bieter geeignet ist, zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts beizutragen. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "die konkrete Herangehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine" Da es sich bei dem Projekt um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt und angesichts und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein we-sentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten wer-den. Der Auftraggeber erwartet daher vom Auftragnehmer eine umfassende und kontinuierliche Betreuung der Finanzen und Termine. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bezüglich der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentli-chen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann. Der Bieter hat zudem einen groben Terminplan einzureichen, aus dem die wesentlichen Pro-jektmeilensteine bis einschließlich der Fertigstellung hervorgehen. Insbesondere sind die je-weiligen Fertigstellungstermine der Entwurfsplanung, der Genehmigungsplanung sowie der Ausschreibung und Vergabe darzustellen, ferner der geplante Baubeginn und die vorgese-hene Inbetriebnahme – jeweils auf Grundlage üblicher Erfahrungswerte. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet.
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreis / Honorarangebot Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 80 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 400 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preis- / Honorarangebot werden wie folgt bewertet: (1) Pauschale EUR netto Pauschale EUR netto als Grundhonorar (§ 6 Ziff. 1 lit. a Generalübernehmervertrag). (2) Zuschlag in % Zuschlag in % auf tatsächlich anfallende Brutto-Kosten (§ 6 Ziff. 1 lit. c Generalübernehmervertrag), wobei zu Wertungszwecken fiktive Brutto-Kosten in Höhe von 4 Mio. EUR zu Grunde gelegt werden (Wertungsbetrag = % von 4 Mio. EUR brutto). (3) Stundensatz EUR netto Stundensatz EUR netto für nachlaufende Projektarbeit (§ 6 Ziff. 1 lit. d Generalübernehmer-vertrag), wobei zu Wertungszwecken eine fiktive Stundenanzahl von 30 Stunden zu Grunde gelegt wird (Wertungsbetrag = Stundensatz EUR netto x 30). (4) Konditionen zur Projektfinanzierung über die vereinbarte Laufzeit gem. § 5.2 Generalübernehmervertrages, wobei darauf hingewiesen wird, dass ein vom Bieter angegebener Referenz-Zinssatz (z.B. 3-Monats-Euribor etc.) zu Wertungszwecken in der bei Angebotsabgabe gültigen Höhe eine fiktive vertragliche Laufzeit (vgl. § 11.1 General-übernehmervertrag) zugrunde gelegt wird. Für die Angebotswertung wird dabei der Referenzzinssatz in der am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Höhe zu Grunde gelegt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25e5d1-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25e5d1-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25e5d1-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge19/08/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird auf § 16a VOB/A-EU verwiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Aub
Registrierungsnummer0933597100
PostanschriftMarktplatz 1
StadtAub
Postleitzahl97239
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Landkreis (DE26C)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vgem-aub.bayern.de
Telefon0933597100
Internetadressehttps://www.stadt-aub.de/startseite
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25e5d1-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer0981531277
PostanschriftPromenade 27 (Schloss)
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon0981531277
Internetadressehttps://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung38dee4d9-0b14-412f-8425-ae1900ec4609  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung15/07/2025 17:51:14 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung468826-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe135/2025
Datum der Veröffentlichung17/07/2025