Beschreibung der Beschaffung
Nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften u. ä. ist für den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank der Rückstellungsbedarf aus Pensions-, Altersgeld-, Beihilfe- und VBL-Verpflichtungen, für Verpflichtungen aus bestehenden Vorruhestands- und Altersteilzeitregelungen sowie ggf. für Verpflichtungen aus Langzeitkonten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen. Mit der Erstellung der dafür notwendigen Gutachten, der Prognostizierung der Entwicklung der genannten Rückstellungsbestände sowie der Erbringung von evtl. benötigten, darüberhinausgehenden Beratungsleistungen soll eine geeignete versicherungsmathematische Beratungsgesellschaft beauftragt werden.
Zur Erfüllung von Kostenrechnungsanforderungen auf ESZB-Ebene ist zur Ableitung kalkulatorischer Personalkostenzuschläge der Rückstellungsbedarf aus Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten (Anwartschaften) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnen. Dabei ist zu beachten, dass diese Berechnung für die Kostenrechnung der Deutschen Bundesbank (anders als für den Jahresabschluss, der gemäß HGB erstellt wird) gemäß europäischen Regelungen auf Basis internationaler Rechnungslegungsgrundsätze (gem. IAS 19) zu erstellen ist.