469034-2021 - ErgebnisDeutschland-Schweinfurt: Netzwerkinfrastruktur
OJ S 181/2021 17/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Schweinfurt
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal und Zentraler Service Arbeitsbereich IT
E-Mail: it@lrasw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wireless-LAN-Infrastrukturausstattung und Erbringung von Serviceleistungen für Schulen im Landkreis Schweinfurt
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Einzugnahme von Medienbildung in die Bildungspläne des Landes Bayern wird das Landratsamt Schweinfurt in seiner Funktion als Schulträger in den kommenden Jahren nach und nach die einzelnen Schulen mit modernen, digitalen Medien(-geräten) ausstatten. Eine besonders zentrale Bedeutung hat hierbei die Ausstattung der Schulen mit einer funktionierenden und flächendeckenden Wireless-Lan-Infrastruktur. Ziel der Ausschreibung ist es, vier Schulen im Landkreis Schweinfurt mit einer Wireless LAN (WLAN) – Infrastruktur ausstatten. Hierfür wurde vom Auftraggeber vorab je Schule jeweils eine WLAN-Simulation durchgeführt. Über die WLAN-Infrastruktur soll künftig die Netzwerkverbindung von WLAN-Clients im 2,4GHz Band und 5GHz Band realisiert werden. Die WLAN-Infrastruktur wird perspektivisch von den Schülern und den Lehrern für den Unterricht und für die Verwaltung als Medium für den Datenaustausch genutzt werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 162 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Ausschreibung ist es, vier Schulen im Landkreis Schweinfurt mit einer Wireless LAN (WLAN) – Infrastruktur ausstatten. Hierfür wurde vom Auftraggeber vorab je Schule jeweils eine WLAN-Simulation durchgeführt. Über die WLAN-Infrastruktur soll künftig die Netzwerkverbindung von WLAN-Clients im 2,4GHz Band und 5GHz Band realisiert werden. Die WLAN-Infrastruktur wird perspektivisch von den Schülern und den Lehrern für den Unterricht und für die Verwaltung als Medium für den Datenaustausch genutzt werden. Zusätzlich wird darüber eine Netzwerkverbindung für Gäste bei Schulveranstaltungen realisiert. Von Seiten des Auftraggebers wird dabei insbesondere Wert auf eine gute Signalstärke der WLAN-Clients gelegt.
Über die Infrastruktur der Schulen muss mindestens ein pädagogisches (Schul-)Netz und Verwaltungsnetz aufgebaut werden können. Da sich die weiteren Anforderungen an Aufbau und Gestaltung der Netze ergeben plant der Auftraggeber mit dem künftigen Auftragnehmer mit mindestens einem Workshop je Schule genauere Anforderungen zu spezifizieren.
Neben der Ausstattung der Schulen mit WLAN müssen vom Auftragnehmer künftig auch Service- und Supportleistungen erbracht werden. Diese können wie folgt zusammengefasst werden:
- Einhaltung von vorgegebenen Reaktionszeiten
- Planung und Einspielung von Feature- und Sicherheitsupdates
- Anpassungen des jeweiligen Netzwerkes
- Störungsmanagement
- Service Monitoring
- Service Management
Zu diesem Zweck plant der Auftraggeber den Abschluss eines zusätzlichen Servicevertrages mit einer Laufzeit von 60 Monaten
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Die Leistungskriterien waren ausführlich in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen dargestellt. / Gewichtung: 1
Preis - Gewichtung: 1:1
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
5x Access Points
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 089-227748
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Wireless-LAN-Infrastrukturausstattung und Erbringung von Serviceleistungen für Schulen im Landkreis Schweinfurt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 220 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 162 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606, 91511 Ansbach
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/09/2021