469116-2021 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Schutz- und Sicherheitskleidung
OJ S 181/2021 17/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de
Telefon: +49 261/3029-1777
Fax: +49 261/29141-1500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung Körperschutzausstattung
Referenznummer der Bekanntmachung: Z.20-0134
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Körperschutzausstattungen für Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz und ausgewählter kommunaler Gebietskörperschaften aus.
Das Vergabeverfahren wird landesweit im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 217 237,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gefordert wird die Lieferung von Körperschutzausstattungen durch den Auftragnehmer.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Gewicht KSA schwer / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Protektorenfläche KSA Weste schwer / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Trageversuch / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 40.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 076-193769
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 02
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe MK Technology GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MK Technology GmbH
Postanschrift: Auf dem Schüffel 15
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 58513
Land: Deutschland
E-Mail: info@mktechnology.de
Telefon: +49 235195920
Fax: +49 235157114
Internet-Adresse: http://www.mktechnology.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 262 500,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 217 237,50 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYLX
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131/16-2234
Fax: +49 6131/16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de
Telefon: +49 651/9494-511
Fax: +49 651/9494-179
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131/16-2234
Fax: +49 6131/16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/09/2021