469413-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Gleisbauarbeiten – Gleiserneuerung Kaiser- und Friedrichsring in Mannheim
OJ S 135/2025 17/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMV Mannheimer Verkehr GmbH
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGleiserneuerung Kaiser- und Friedrichsring in Mannheim
BeschreibungGleiserneuerung von ca. 3.000 m laufendem Meter Gleis, 8 Weichen und 4 Kreuzungen entlang des Kaiser- und Friedrichsrings in Mannheim
Kennung des Verfahrens2f2d1d23-8810-4352-af8a-68d72f2bb818
Interne Kennung286-24-E14
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten, 45233222 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten, 45234113 Rückbau von Gleisen, 45234121 Straßenbahnarbeiten, 45234126 Bauarbeiten für Straßenbahnlinien, 45234128 Bau von Straßenbahnhaltestellen, 45234129 Stadtbahnbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMannheim
Postleitzahl68161
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenGemäß § 16 VOB/A EU Zum Nachweis des Nichtvorleigends von Auschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gibt er dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, dass zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert ab. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 6f VOB/A EU sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGE Kaiserring/ Tattersall bis Kunststraße
Beschreibungca. km 0,0+00 – ca. km 0,2+15: Gleiserneuerung Kaiserring/ Tattersall bis Kunststraße, Spurweite 1.000mm
Interne Kennung8a980058-9cec-4c58-befc-b3150b3a32be
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMannheim
Postleitzahl68161
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns07/09/2025
Enddatum der Laufzeit06/11/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenEs gilt deutsches Recht. Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger Polier oder Schachtmeister anwesend sein. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/3bad9ee5-4ee8-4f80-b106-ea42260f0676/suitabilitycriteria Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsPräqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Eintragung in das Berufsregister. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsPräqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsPräqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bereits vorhanden bzw. rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine Kopie des Versicherungsnachweises oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang Arbeiten erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2020 bis 2024), bei denen Gleisbauarbeiten im BOStrab und innerstädtischen Bereich mit Verlegung von Rillenschienenweichen im straßenbündigen Bahnkörper durchgeführt wurden.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Hierzu hat der Bieter zusätzlich zu den Referenzen den Nachweis der Eignung für aluminothermisches und Fülldrahtschweißen an Schienenwerkstoffen und stählernen Oberbauteilen durch Vorlage der gültigen Eignungsbescheinigung gemäß Richtlinie 826 der DB AG zu erbringen. Eine entsprechende Bescheinigung muss vorgelegt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/3bad9ee5-4ee8-4f80-b106-ea42260f0676/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f4314c13-cafe-4860-b8ba-c7239d93da33
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f4314c13-cafe-4860-b8ba-c7239d93da33
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheitsiehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote23/07/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß§ 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Gem. § 14 EU VOB/AAbs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Gemäß Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bewerber sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben. 2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitetRhein-Neckar-Verkehr GmbH
5.1.
LosLOT-0002
TitelGE Friedrichsring/ Kunststraße bis GD Nationaltheater
Beschreibungca. km 0,2+15 – ca. km 0,7+00: Gleiserneuerung Friedrichsring/ Kunststraße bis Gleisdreieck Nationaltheater, Spurweite 1.000m
Interne Kennung0ec01eb2-bd00-47fc-b51d-ace5a71eea12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMannheim
Postleitzahl68161
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns07/09/2025
Enddatum der Laufzeit06/11/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenEs gilt deutsches Recht. Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger Polier oder Schachtmeister anwesend sein. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/3bad9ee5-4ee8-4f80-b106-ea42260f0676/suitabilitycriteria Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsPräqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Eintragung in das Berufsregister. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsPräqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsPräqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bereits vorhanden bzw. rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine Kopie des Versicherungsnachweises oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter mit dem Angebot Referenzprojekte angibt, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu Referenzprojekte anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang Arbeiten erfolgreich durchgeführt hat. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2020 bis 2024), bei denen Gleisbauarbeiten im BOStrab und innerstädtischen Bereich mit Verlegung von Rillenschienenweichen im straßenbündigen Bahnkörper durchgeführt wurden.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Hierzu hat der Bieter zusätzlich zu den Referenzen den Nachweis der Eignung für aluminothermisches und Fülldrahtschweißen an Schienenwerkstoffen und stählernen Oberbauteilen durch Vorlage der gültigen Eignungsbescheinigung gemäß Richtlinie 826 der DB AG zu erbringen. Eine entsprechende Bescheinigung muss vorgelegt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/3bad9ee5-4ee8-4f80-b106-ea42260f0676/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f4314c13-cafe-4860-b8ba-c7239d93da33
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f4314c13-cafe-4860-b8ba-c7239d93da33
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheitsiehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote23/07/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß§ 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Gem. § 14 EU VOB/AAbs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Gemäß Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bewerber sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben. 2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitetRhein-Neckar-Verkehr GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMV Mannheimer Verkehr GmbH
Registrierungsnummer69e24894-b4a4-4e05-b717-22ca60845570
PostanschriftMöhlstr.27
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Telefon+49 6214651730
Fax+49 6214653111
Internetadressehttps://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
AbteilungVergabekammer Baden-Württemberg
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer Baden-Württemberg
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummereaf7ad94-04c8-477c-9f90-dfab11736d1a
AbteilungVergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
PostanschriftMöhlstraße 27
StadtMannheim
Postleitzahl68165
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
E-Mailvergabe@rnv-online.de
Telefon+49 6214651730
Fax+49 6214653111
Internetadressehttps://www.rnv-online.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachunge32d6cb7-ae86-4ae9-8f5c-71a2818c5340-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7c51c4b7-3a75-4d7c-b352-8a00be8eda44  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/07/2025 09:43:51 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung469413-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe135/2025
Datum der Veröffentlichung17/07/2025