Zusätzliche Angaben
Wertung Ökostrom:
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Bei der Wertung kommt der Lieferung von Ökostrom eine besondere Bedeutung zu.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten fiktiven Angebotspreis. Bei Preisgleichheit erhält das Angebot mit Ökostrom den Zuschlag. Bei Preisgleichheit von 2 Ökostromangeboten entscheidet das Los.
Angebotspreis: Es werden je Los für jedes Angebot die gesamten Energiepreiskosten für die Erstlaufzeit ermittelt. Grundlage dieser Ermittlung sind die vom Bieter angebotenen Energiepreise (Leistungsverzeichnis/Preisblatt) in Verbindung mit den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Verbrauchsdaten.
Fiktive Preisgutschrift: Angebote, die ausschließlich die Lieferung von Ökostrom beinhalten, erhalten für die Wertung eine fiktive Preisgutschrift von netto 0,2 Ct/kWh.
Wertungsrelevanter Angebotspreis: Der wertungsrelevante Angebotspreis ergibt sich aus dem Angebotspreis abzüglich der fiktiven Preisgutschrift der für die Erstlaufzeit ausgeschriebenen Strommenge. Der wertungsrelevante Angebotspreis und die fiktive Preisgutschrift dienen lediglich zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und haben keinen Einfluss auf den für die Lieferung abzurechnenden Energiepreis.