469610-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen von Krankenhäusern
OJ S 165/2022 29/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Auftragsvergabe Vertrag zur besonderen ambulanten radiochirurgischen Versorgung - ZAP-X(R) nach § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V
Referenznummer der Bekanntmachung: 22-164
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85111000 Dienstleistungen von Krankenhäusern
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen Vertrag zur besonderen ambulanten radiochirurgischen Versorgung ihrer Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V zu schließen. Ziel ist, den Zugang zu einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen radiochirurgischen Versorgung mittels ZAP-X(R) des Herstellers ZAP Surgical Systems, Inc., in Nordbayern für Versicherte der AOK Bayern sicherzustellen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 13 029 120,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung: Ziel ist, den Zugang zu einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen radiochirurgischen Versorgung mittels ZAP-X(R) des Herstellers ZAP Surgical Systems, Inc., in Nordbayern für Versicherte der AOK Bayern sicherzustellen. Der Raum Nordbayern umfasst, im Sinne dieses Vertrags, die Regierungsbezirke Oberpfalz, Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken. Bieter, welche die vertraglichen Leistungen außerhalb des nordbayrischen Raums in diesem Sinne erbringen, sind ausgeschlossen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das ZAP-X(R) System basiert auf den Prinzipien des Gammaknife und des Cyberknife. Es ist rein für Hirnanwendungen entwickelt worden und kann durch eine intelligente Gehäuseabschirmung auch ohne Strahlenbunker in einem Tageslichtraum installiert werden. Für den Patienten entstehen dadurch ganz erhebliche Vorteile. Durch den geringeren Abstand zur Strahlenquelle und dem daraus resultierenden Fokus wird die Genauigkeit weiter erhöht. Das vollständig neu entwickelte gyroskopische System und die verbesserten Kollimatoren (optisches Bauteil) schaffen eine bisher nie erreichte Präzision. Mit einer speziell für das ZAP-X(R) entwickelten Art Revolver selektiert das System die jeweils erforderliche Strahldicke und ermöglicht sehr schnelle intrakranielle Behandlungen. Die Behandlung muss nicht in einem Strahlenbunker stattfinden, sondern kann bei Tageslicht erfolgen. Zudem wird die Geschwindigkeit der Hirnbehandlungen mit dieser neuesten Technologie deutlich erhöht bzw. verbessert. Die ZAP-X(R)-Technologie ermöglicht als einzige Technik eine individuelle und laufende Dosimetriemessung für jede einzelne Patientenbehandlung.
Die Leistungen des Vertrags umfassen die Behandlungen der folgenden Erkrankungen inklusive Nachbehandlung mittels ZAP-X(R):
- Trigeminusneuralgie (Tic douloreux),
- Arteriovenöse Angiome,
- Akustikusneur ziginome,
- Schwannome (Neurinome) anderer Hirnnerven,
- Neurofibrome der Hirnnerven,
- Meningeome (WHO-Grad 1 und 2),
- Anaplastische (maligne Meningeome) (WHO Grad 3),
- Hirnmetastasen (in begrenzter Anzahl und Größe),
- Sarkome bzw. Sarkommetastasen,
- Aderhautmelanome,
- Hämangioblastom,
- Ependymome,
- Subependymome,
- Plexuspapillome,
- Pineozytome,
- Hypophysenadenome,
- Kraniopharyngiome,
- Paragangliome (Chemodektome, Glomus Tumoren) und
- Maligne Hämangioperizytome.
Bei der ambulanten Einzeitbestrahlung mittels ZAP-X(R) handelt es sich um eine Leistung, die aktuell nicht im Rahmen der Regelversorgung im Leistungskatalog der GKV abgebildet ist. Die AOK Bayern stellt ihren Versicherten die ambulante Bestrahlung mittels ZAP-X(R) über diesen Vertrag als Zusatzleistung zur Verfügung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Behandlungsplan / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Festpreis / Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Das Inkrafttreten des Vertrages und die operative Umsetzung der besonderen ambulanten radiochirurgischen Versorgung sind ab 01.01.2023 geplant. Sofern das ZAP-X(R) am 01.01.2023 noch nicht einsatzfähig ist, tritt der Vertrag mit Beginn der Einsatzfähigkeit in Kraft. Die Laufzeit des Vertrages beträgt maximal sechs Jahre (bis 31.12.2028). Verzögert sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens über den 01.01.2023 hinaus, verlängert sich die Laufzeit entsprechend. Der Vertrag ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals, erstmalig vier Jahre nach dem Inkrafttreten, kündbar.
Ziel ist es, schnellstmöglich, spätestens ein Jahr nach Vergabe des Versorgungsauftrags (Umsetzungsfrist), eine zentrale überregionale Versorgung für die vier oben genannten Regierungsbezirke anzubieten. Wird die zentrale überregionale Versorgung für den Raum Nordbayern nicht innerhalb des Zeitraumes sichergestellt, ist der Bieter verpflichtet, Gründe für die Nichterfüllung darzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 098-270234
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
10/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Nordstrahl GMP für Strahlentherapie
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 13 029 120,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y6DYE
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/08/2022