Beschreibung der Beschaffung
Das ZAP-X(R) System basiert auf den Prinzipien des Gammaknife und des Cyberknife. Es ist rein für Hirnanwendungen entwickelt worden und kann durch eine intelligente Gehäuseabschirmung auch ohne Strahlenbunker in einem Tageslichtraum installiert werden. Für den Patienten entstehen dadurch ganz erhebliche Vorteile. Durch den geringeren Abstand zur Strahlenquelle und dem daraus resultierenden Fokus wird die Genauigkeit weiter erhöht. Das vollständig neu entwickelte gyroskopische System und die verbesserten Kollimatoren (optisches Bauteil) schaffen eine bisher nie erreichte Präzision. Mit einer speziell für das ZAP-X(R) entwickelten Art Revolver selektiert das System die jeweils erforderliche Strahldicke und ermöglicht sehr schnelle intrakranielle Behandlungen. Die Behandlung muss nicht in einem Strahlenbunker stattfinden, sondern kann bei Tageslicht erfolgen. Zudem wird die Geschwindigkeit der Hirnbehandlungen mit dieser neuesten Technologie deutlich erhöht bzw. verbessert. Die ZAP-X(R)-Technologie ermöglicht als einzige Technik eine individuelle und laufende Dosimetriemessung für jede einzelne Patientenbehandlung.
Die Leistungen des Vertrags umfassen die Behandlungen der folgenden Erkrankungen inklusive Nachbehandlung mittels ZAP-X(R):
- Trigeminusneuralgie (Tic douloreux),
- Arteriovenöse Angiome,
- Akustikusneur ziginome,
- Schwannome (Neurinome) anderer Hirnnerven,
- Neurofibrome der Hirnnerven,
- Meningeome (WHO-Grad 1 und 2),
- Anaplastische (maligne Meningeome) (WHO Grad 3),
- Hirnmetastasen (in begrenzter Anzahl und Größe),
- Sarkome bzw. Sarkommetastasen,
- Aderhautmelanome,
- Hämangioblastom,
- Ependymome,
- Subependymome,
- Plexuspapillome,
- Pineozytome,
- Hypophysenadenome,
- Kraniopharyngiome,
- Paragangliome (Chemodektome, Glomus Tumoren) und
- Maligne Hämangioperizytome.
Bei der ambulanten Einzeitbestrahlung mittels ZAP-X(R) handelt es sich um eine Leistung, die aktuell nicht im Rahmen der Regelversorgung im Leistungskatalog der GKV abgebildet ist. Die AOK Bayern stellt ihren Versicherten die ambulante Bestrahlung mittels ZAP-X(R) über diesen Vertrag als Zusatzleistung zur Verfügung.