469619-2025 - Ergebnis
Deutschland – Bau von Kläranlagen – KA Nette – Ausbau der Kläranlage -Los 1-1.2 "Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung""
OJ S 136/2025 18/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiersverband
E-Mailvergabeaw@niersverband.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKA Nette – Ausbau der Kläranlage -Los 1-1.2 "Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung""
BeschreibungKläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage – Los 1-1.2, Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung“. Das vorliegende Los beinhaltet u. a. die bautechnischen Leistungen für die Errichtung einer Membranfiltration als 2-geschossiges Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) und angegliederter Stahlhalle inkl. Zweiträgerbrückenkran, z. T. mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer GAK-Filtration als Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton), z. T mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer Feinsiebung als Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) und Stahlskeletthalle mit Sandwichpaneelen nebst Betonbau einer Abwasserpumpstation (gemeinsame Gründungssohle), mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer Werkstatt als eingeschossiger Stahlskelettbau mit Sandwichpaneelen und Zweiträgerbrückenkran, den Umbau (inkl. Betoninstandsetzung) eines Bestandsbauwerks zu einem Brauch- und Löschwasserspeicher, den Umbau eines bestehenden Schachtbauwerks zu einem MID-Schacht, die Ortbetonarbeiten zur Errichtung eines Energiegebäudes als eingeschossiges Fertigteilbauwerk aus Stahlbeton, die Errichtung diverser erdverlegter Rohrleitungen, die Ortbetonarbeiten für die Errichtung von provisorischen Beschickungspumpwerken zur Feinsiebung und zur Membranfiltration.
Kennung des Verfahrens42bbc597-a2a9-4d99-91e4-80717dcd7d86
Interne Kennung100.366
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45252100 Bau von Kläranlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112400 Aushubarbeiten, 45262212 Verbauarbeiten, 45223220 Rohbauarbeiten, 45262300 Betonarbeiten, 45262310 Stahlbetonarbeiten, 45262670 Metallbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelKläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage – Los 1-1.2, Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung“
BeschreibungKläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage – Los 1-1.2, Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung“. Das vorliegende Los beinhaltet u. a. die bautechnischen Leistungen für die Errichtung einer Membranfiltration als 2-geschossiges Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) und angegliederter Stahlhalle inkl. Zweiträgerbrückenkran, z. T. mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer GAK-Filtration als Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton), z. T mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer Feinsiebung als Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) und Stahlskeletthalle mit Sandwichpaneelen nebst Betonbau einer Abwasserpumpstation (gemeinsame Gründungssohle), mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer Werkstatt als eingeschossiger Stahlskelettbau mit Sandwichpaneelen und Zweiträgerbrückenkran, den Umbau (inkl. Betoninstandsetzung) eines Bestandsbauwerks zu einem Brauch- und Löschwasserspeicher, den Umbau eines bestehenden Schachtbauwerks zu einem MID-Schacht, die Ortbetonarbeiten zur Errichtung eines Energiegebäudes als eingeschossiges Fertigteilbauwerk aus Stahlbeton, die Errichtung diverser erdverlegter Rohrleitungen, die Ortbetonarbeiten für die Errichtung von provisorischen Beschickungspumpwerken zur Feinsiebung und zur Membranfiltration.
Interne Kennung100.366
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45252100 Bau von Kläranlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112400 Aushubarbeiten, 45223220 Rohbauarbeiten, 45262300 Betonarbeiten, 45262310 Stahlbetonarbeiten, 45262670 Metallbauarbeiten, 45262212 Verbauarbeiten
Optionen
Beschreibung der OptionenEntfällt, keine Optionen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit29 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird nach den folgenden Zuschlagskriterien ermittelt: - Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
BeschaffungsdienstleisterARGE S.W.D. KA Nette
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge10 773 581,97 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots10 808 467,36 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag
Datum des Vertragsabschlusses18/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungNiersverband
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 051660032032-31003-25
PostanschriftAm Niersverband 10
StadtViersen
Postleitzahl41747
Land, Gliederung (NUTS)Viersen (DEA1E)
LandDeutschland
E-Mailvergabeaw@niersverband.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.niersverband.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
RegistrierungsnummerUST-IdNr. DE812110859
AbteilungVergabekammer
PostanschriftZeughausstr. 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonÜberprüfungsstelle
E-Mailpoststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49221147-0
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungARGE S.W.D. KA Nette
Registrierungsnummer112/5832/6826
StadtEssen
Postleitzahl45036
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
E-Mailchristian.mauer@weber-ing.de
Telefon+49201946159024
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE145554519
StadtSatteldorf
Postleitzahl74589
Land, Gliederung (NUTS)Schwäbisch Hall (DE11A)
LandDeutschland
E-Mails.huthmann@leonhard-weiss.com
Telefon+497951330
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungWeiss Verwaltungsgesellschaft mbH LEONHARD WEISS GmbH & Co.KG
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungb7f0d6dc-0fb2-4483-89b2-5a7d7607e9ab-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungCON-0001
Beschreibung der ÄnderungenFür im Vertrag nicht vorgesehene, zusätzliche Leistungen gem. §2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B ist eine Vereinbarung über die Vergütung erforderlich, die in Form eines Nachtrags erfolgen soll. Die vorgesehenen zusätzlichen Leistungen stellen keine wesentlichen Änderungen gem. §132 Abs. 1 GBW dar. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte (vgl. § 132 Abs. 2 Nr.3 GWB).
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungcafa2d42-2cc1-464d-b856-5bb9d86eae8a  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/07/2025 16:16:53 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung469619-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe136/2025
Datum der Veröffentlichung18/07/2025