4697-2019 - WettbewerbDeutschland-Berlin: Computeranlagen und Zubehör
OJ S 4/2019 07/01/2019
Auftragsbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E59929818
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
T194-Ersatzbeschaffung von Fachanwendungsservern für den GKV-Spitzenverband
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der GKV-Spitzenverband schreibt die Lieferung neuer leistungsfähiger Serversysteme, deren Wartung und Support für 3 Jahre sowie die vollständige Dienstleistungen zur fachmännischen Implementierung der angebotenen Gesamtlösung europaweit aus.
Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
51611100 Hardwareinstallation
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Frankfurt am Main, siehe Leistungsbeschreibung
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die in 2012 beschafften Computerkomponenten (UCS-Blades) haben nach sechsjährigem Dauerbetrieb ihre Leistungsgrenze erreicht und werden im Rahmen dieses Vorhabens durch neue leistungsfähige Serversysteme ersetzt. Von den derzeit in Betrieb befindlichen 48 Blades werden die 40 ältesten Systeme durch 32 neu Blades ersetzt. Acht Systeme wurden im Rahmen einer Leistungserweiterung nachbeschafft und werden bis zum Wartungsende weiter genutzt. Acht Slots verbleiben in den Chassis für spätere Erweiterungen.
Es werden künftig je Blade mindestens 16-Core CPUs und mindestens 768GB RAM zur Verfügung gestellt. Damit wird den gestiegenen Anforderungen an Rechenkapazität und Hauptspeicherbedarf aus den Fachabteilungen des Hauses Rechnung getragen.
Neben dem reinen Tausch der UCS-Blades wird auch die Erweiterung der Netzwerk-komponente vorbereitet. Künftig sollen alle Fabric Interconnects so aktualisiert werden, dass Verbindungen mit 10/40/100 GBit/s zwingend unterstützt werden ggf. auch 25 GBit/s. Dafür sind die Cassis IO-Cards und sämtliche Kabelverbindungen zu erneuern.
Gegenstand der geschuldeten Leistung ist die Lieferung sämtlicher Hardwarekomponenten, deren Wartung und Support für 3 Jahre sowie die vollständige Dienst-leistungen zur fachmännischen Implementierung der angebotenen Gesamtlösung in die bestehende IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der konkreten Anforderun-gen aus dieser Leistungsbeschreibung am Standort Frankfurt am Main.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Migrationskonzept / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 70 %
II.2.6.
Geschätzter Wert
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10.
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.1.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(a) Berufs- oder Handelsregister Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
(b) Alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle einer Eignungsleihe) nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
III.1.2.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle einer Eignungsleihe) folgende Erklärungen abzugeben:
(a) Erklärung Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
(b) Beschäftigtenzahl Des Weiteren ist eine Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl und Anzahl der Techniker, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist gefordert.
III.1.3.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(a) Unternehmensdarstellung Allgemeine Darstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmer mit Angaben zum Leistungsspektrum und Kerngeschäft sowie der Organisation (max. 6 Seiten).
(b) Referenzen Nachweis von mindestens 3 Referenzen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils hinsichtlich vergleichbarer Leistungen, die belegen, dass der Bieter Erfahrungen bei der Implementierung vergleichbarer Lösungen in eine bestehende IT-Infrastruktur sowie bei Wartung und Support dieser Lösungen hat.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen gefordert.
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Die für die Hotline Anwenderbetreuung und die Implementierung, Wartung und den Support eingesetzten Mitarbeiter müssen seit mindestens 5 Jahren insgesamt über eine Flexpod-Zertifizierung „Cisco and NetApp FlexPod Implementation and Administration (NS0-171)“ und über die Zertifizierung „Cisco and NetApp FlexPod Design (NS0-170)“ verfügen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.2.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/02/2019 Ortszeit: 10:00
IV.2.3.
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
IV.2.6.
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/03/2019
IV.2.7.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/02/2019 Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/01/2019