469779-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Eschborn: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 181/2021 17/09/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: eric.hower@giz.de
Telefon: +49 6196-79-1046
Fax: +49 6196-79-80-1046
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giz.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entwicklungszusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarungen SAP S/4HANA (OnPrem & Cloud Services) - Los 3 SAP Concur
Referenznummer der Bekanntmachung: 7200071289
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Überlassung von SAP Concur Standardsoftware zur Durchführung von Travel & Expense Services und Dienstleistungen zur Implementierung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit SAP Concur deckt die GIZ die Bedarfe an eine Travel Management Lösung für 80 Länder ab. Die Softwarelösung ist tief in das SAP ERP (Enterprise Ressource Management) und dessen Finanz-Module integriert. Sie dient dem Management von Reisen und Reisekosten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag zweimal um 6 Monate zu verlängern.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die beabsichtigte Auftragserteilung an den in Abschnitt V. der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer stützt sich auf auftragsbezogene Sachgründe.
Die Vergabe der Lizenzbeschaffung und Einführungsdienstleistungen im Wege des Verhandlungs-verfahrens ohne Teilnahmewettbewerbs ist zulässig gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV.
Gegenstand des Loses 3 ist eine Softwarelösung für Reisekostenabrechnungen und Reisemanagement. Die diesbezüglichen Module des Bieters Concur Holdings (Netherlands) B.V (nachfolgend: Concur), eines Tochterunternehmens der SAP Deutschland SE & Co. KG (nachfolgend: SAP) verfügen über eine tiefe Integration in das seitens der GIZ eingesetzte Stamm-ERP von SAP. Concur bietet eine native, automatisierte Datenintegration hin zum sowohl jetzigen ERP SAP ECC als auch zukünftigen ERP SAP S/4HANA der GIZ. Dabei steht „ERP“ für „Enterprise Resource Planning“, übersetzt etwa „Geschäftsressourcenplanung“.
Die GIZ operiert in 80 Ländern in unterschiedlichen Zeitzonen. Die Anzahl an fragilen Projektländern ist hoch und nimmt zu. Ein digitalisiertes Travel Management System hat weitreichende Auswirkungen für die Aufgabenerfüllung der GIZ jenseits der erwartbaren monetären Effekte. Zum Beispiel können organisatorische Fehler in der Reisebuchung über Fehler in der Abwicklung der Reise in einigen Zielländern Sicherheits-Probleme für die reisenden GIZ-Mitarbeiter*innen zur Folge haben. Ferner können Auslagen für Reisen und Spesen für Mitarbeiter*innen mit sog. nationalen Arbeitsverträgen einen wesentlich höheren Anteil des Einkommens und Vermögens darstellen als bei GIZ Mitarbeiter*innen in Deutschland, und dementsprechend eine höhere Dringlichkeit einer Erstattung nach sich ziehen.
Die native, tiefe Integration von Concur in das SAP Kern ERP verringert die Downtime durch planbare Wartungsarbeiten, da Änderungen in den unterschiedlichen Systemen durch den Hersteller aufeinander abgestimmt werden. Sie verringert auch das Risiko für ungeplante Wartungsarbeiten, welche Änderungen in einem der Systeme nach sich zieht.
Die tiefe Integration umfasst Konnektoren zwischen dem Stamm-ERP von SAP und den Services des Loses 3, insbesondere Expense und Travel. Der Zugang zu diesen Konnektoren stellen zugleich „technische Gründe“ im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV dar. Diese Konnektoren versetzen den Bieter Concur u.a. in die Lage, die eigene Software robust gegenüber neuen Releases des Stamm-ERP von SAP auszugestalten, so dass Release-Wechsel des Stamm-ERP von SAP keine negativen Folgen für die Leistungen des Loses 3 haben.
Concur behält sich vor, die Lizenzen des Loses 3 bereitzustellen und wird keine Lizenzangebote von Resellern zulassen. Insofern kam nicht in Betracht, einen Händlerwettbewerb zuzulassen.
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass für die ausgeschriebene Leistung aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
10/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Concur Holdings B.V.
Postanschrift: Amerikastraat 10
Ort: 's-Hertogenbosch
NUTS-Code: NL Nederland
Postleitzahl: 5232 BE
Land: Niederlande
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens
10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,
bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu
vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/09/2021