Zusätzliche Angaben
G) Das Vergabeverfahren wird komplett elektronisch durchgeführt. Nach einmaliger, kostenloser Registrierung auf dem bayerischen Vergabeportal
www.auftraege.bayern.de können Sie die Unterlagen im Bieterassistentenelektronisch bearbeiten. Bitte geben Sie bei der Registrierung in Ihrem Firmenprofil unbedingt das eVergabe-System des Freistaats Bayern an, um Ihren Angebotsassistenten freizuschalten. (Diese Einstellung können Sie auch in Ihrem Profil jederzeit anpassen.) Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu verfassen.Alle Unterlagen, die nicht in elektronischer Form eingehen, werden nicht Bestandteil des Angebotes und des Vertrages.
Eine freiwillige, kostenlose Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Das Angebot wird geheim und vertraulich behandelt. Der Schutz ist über die Webanwendung gewährleistet (gemäß § 41Abs.3 VgV).
H) Bieterfragen, die bis zum 8.12.2020, 10.00 Uhr eingehen, werden sicher beantwortet. Bei Fragen, die nachdem 8.12.2020 – 10.00 Uhr eingehen, kann die Beantwortung nicht zugesichert werden.
I) Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird gemäß § 48 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 50VgV als vorläufiger Eignungsnachweis akzeptiert. Der Bieter wird gebeten, die EEE in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf Aufforderung der Hochschule München müssen sämtliche Nachweise gemäß den Angaben der EEE in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
J) Weiter sind im Verfahren vorzulegen:
— Geheimhaltungsvereinbarung gemäß Formular „Geheimhaltungsvereinbarung“,
— Scientology Schutzerklärung gemäß Formular „Scientology Schutzerklärung“,
— Eigenerklärung zu KMU-Eigenschaft des Bieters gemäß eVergabe-Erklärung,
Nicht-deutsche Bieter müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweiseihres Herkunftslandes dem Angebot beifügen. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.