Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Durch den Wegfall von zeitlich dringenden Kampfmittelfreigaben wäre der Stillstand inkl. Stillstandskosten der Folgegewerke/Baufirmen zu befürchten. Da wir uns im PFB 1 kurz vor der IBN-Phase befinden, würde die Suche nach einem neuen AN demnach auch bedeuten, dass die Inbetriebnahme selber gefährdet wird und sich Folgekosten in unbekannter Höhe ergeben könnten. Zusätzlich würden für einen neuen AN u.a. BE-Einrichtungskosten und der Aufwand für die sachgerechte Einweisung in die Örtlichkeit anfallen. In der aktuellen Hochphase der Bauwirtschaft ist es ohnehin schwierig entsprechende Fachfirmen für die geforderte Leistung und zu dem notwendigen Zeitpunkt zu bekommen. Aufgrund des engen Zeitkorsetts ist
eine Ausschreibung nicht erfolgsversprechend. Weitere Verzögerungen durch ein wahrscheinlich nicht erfolgreiches Vergabeverfahren und daraus resultierend weitere Behinderungsanzeigen sind zu erwarten