470083-2026 - Ergebnis
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Kranenburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
OJ S 129/2026 08/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Kranenburg
E-Mailnorbert.jansen@kranenburg.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Kranenburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
BeschreibungDie Gemeinde Kranenburg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" beantragt; ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents heruntergeladen werden können.
Kennung des Verfahrensa309e65f-a060-4456-a322-82427eb4a96b
Interne Kennung25077 II 22
Zentrale Elemente des VerfahrensDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents). HINWEIS: Bei der unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Frist handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKranenburg
Land, Gliederung (NUTS)Kleve (DEA1B)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Kranenburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
BeschreibungSiehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.
Interne Kennung25077 II 22
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKranenburg
Land, Gliederung (NUTS)Kleve (DEA1B)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
Bezeichnung1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungDie Bewertung der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 9) wird an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke gemessen. Derjenige, der wertmäßig die doppelte Wirtschaftlichkeitslücke (und mehr) des niedrigsten Bieters anbietet, erhält 0 Punkte. Dazwischen wird prozentual ins Verhältnis gesetzt (lineare Interpolation). Es entfällt also auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke (in Formel und Tabelle „WL“) die Maximalpunktzahl von 45 Punkten. Bei allen anderen Angeboten wird von dieser Maximalpunktzahl (45 Punkte) eine Differenzpunktzahl abgezogen (Punktabzug), die ihrer prozentualen Abweichung zum günstigsten Angebot entspricht. Folgende Berechnungsformeln werden angewandt: Abweichung [in %]=(Wirtschaftlichkeitslücke des Bieters [in €]*100)/(niedrigste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke [in €])-100 Punkteabzug [in Punkten]=(45 Punkte*Abweichung [in %])/100 Punktzahl des Bieters=45-Punktabzug [in Punkten] Das Ergebnis wird auf 0,1 Punkte gerundet. Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitslücke bildet nach Auffassung des Konzessionsgebers die Wirtschaftlichkeitsunterschiede bezogen auf die Wirtschaftlichkeitslücke angemessen ab.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
Kriterium
ArtKosten
Bezeichnung2. Endkundenprodukte
BeschreibungBei der Wertung dieses Kriteriums wird für die in vorstehender Tabelle bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 bzw. 36 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 bzw. 36 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Die Bewertung der Endkundenprodukte (Anlage 7) wird an dem Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis des jeweiligen Endkundenprodukts gemessen, hierfür wird der jeweilige Gesamtpreis in das Verhältnis zum niedrigsten angebotenen Gesamtpreis gesetzt. Punkte=(niedrigster angebotener Gesamtreis (€))/(Gesamtpreis des Bieters (€))*5 Das Ergebnis wird auf 0,1 Punkte gerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Technisches Konzept
BeschreibungDas technische Konzept (Anlage 5) wird nach Aspekten bewertet, die einen hochwertigen Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb aufzeigen (vgl. Ziff. III. 4. b)). Das Konzept ist entsprechend auszuführen. Die Bieter sind gehalten, hierzu die Word-Vorlage „Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der angebotenen Breitbandversorgung“ (Anlage 5) zu verwenden und ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung erfolgt anhand eines plausiblen Nachweises, dass mit der aufgeführten Technik die angebotenen Bandbreiten und Versorgungsraten sicher und nachhaltig realisiert werden können, bspw. durch Vorlage der Netzplanung gemäß den aktuellen GIS-Nebenbestimmungen. Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung, Erweiterungsfähigkeit des Netzes, Ausfallsicherheit und die Qualität der Netzanbindungen. Als zuverlässig und hochwertig sind dabei Technologien einzustufen, welche für den jeweiligen Anschluss über die gesamte Zeit eine sichere und dauerhafte dedizierte Bandbreite sicherstellen können. Die mit dem technischen Konzept einzureichende Netzplanung wird hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Vorgaben der GIS-Nebenbestimmung (Version 5.1 vom 03.04.2023) bewertet. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das technische Konzept ist ungenügend sowie nicht plausibel und nachvollziehbar; es bleiben enorme Unklarheiten, ob und inwieweit durch das technische Konzept ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen ist. 5 Punkte: Das technische Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten, ob und inwieweit durch das technische Konzept ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netz-betrieb nachgewiesen ist. 10 Punkte: Das technische Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht sowie ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 15 Punkte: Das technische Konzept ist in vollem Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt sowie ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen werden kann.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Mitnutzung Infrastrukturen und alternative Verlegemethoden
BeschreibungGrundlage der Bewertung des Konzeptes Mitnutzung Infrastruktur und alternative Verlegemethoden (Anlage 8) sind sämtliche Netztechnologien und Verlegemethoden im Sinne von Ziff. 6.5 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023, außerdem eine Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung (vgl. auch Ziff. III. 4. d)). Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hin-sichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung und/ oder der eingesetzten alternativen Verlegemethode(n), der damit zusammenhängende ressourcen-schonende Ausbau sowie die Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch die Umsetzung von Mitnutzungen und den Einsatz alternativer Verlegemethoden. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten durch das Konzept dahingehend bestehen, dass eine Vergünstigung der Angebotssumme sowie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht wird. 2,5 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht und eine Vergünstigung der Angebotssumme sowie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 5 Punkte: Das Konzept ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt und eine Vergünstigung der Angebotssumme so-wie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht werden kann.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Zeitplan
BeschreibungMaßgeblich ist der vom Bieter verbindlich in Aussicht gestellte Zeitbedarf zur Realisierung des Projektes, gemessen von dem Zeitpunkt des Zuschlags/ des Inkrafttretens des Zuwendungsvertrages bis zur Gesamtinbetriebnahme des Gigabit-Breitbandnetzes. Der Zeitbedarf ist in Form einer Projektplanung in Monaten darzustellen (vgl. Ziff. III. 4. e)). Die Punkteermittlung aller Bieter wird nach folgender Formel berechnet: Punkte=(kürzester angebotener Zeitbedarf (Monate))/(Zeitbedarf des Bieters (Monate))*5 Das Ergebnis wird auf 0,1 Punkte gerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Marketing- und Vertriebskonzept
BeschreibungGrundlage der Bewertung des Marketing- und Vertriebskonzeptes sind die Maßnahmen, mit denen die Kunden informiert, beraten und versorgt werden sollen. Hierzu sind Ausführungen zu den unter Ziff. III. 4. f) aufgeführten Punkten zu machen. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts da-hingehend, dass eine hohe Anschlussquote zu erwarten ist. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten durch das Konzept bestehen, inwieweit eine möglichst hohe Anschlussquote erreicht werden kann. 2,5 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht sowie eine möglichst hohe Anschlussquote erreicht werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 5 Punkte: Das Konzept ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt sowie eine möglichst hohe Anschlussquote erreicht werden kann.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung7. Betriebs- und Servicekonzept
BeschreibungGrundlage der Bewertung des Betriebs- und Servicekonzepts sind die Maßnahmen, durch die die Kunden betreut werden. Hierzu sind Ausführungen zu den unter Ziff. III. 4. g) aufgeführten Punkten zu machen. Wertungsrelevant bei der Konzeptbewertung ist der Umstand, inwieweit das Konzept die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungs-gerechten Leistungserbringung erwarten lässt. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten durch das Konzept bestehen, ob das Konzept die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungsgerechten Leistungserbringung erwarten lässt. 2,5 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht sowie die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungsgerechten Leistungserbringung erwartet werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 5 Punkte: Das Konzept ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt sowie die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungsgerechten Leistungserbringung erwartet werden kann.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. 5.1.12. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Kranenburg
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge2 535 031,89 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Telekom
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots2 535 031,89 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen2 535 031,89 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag Telekom
Datum des Vertragsabschlusses17/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungGemeinde Kranenburg
Registrierungsnummer"keine Angabe"
PostanschriftKlever Straße 4
StadtKranenburg
Postleitzahl47559
Land, Gliederung (NUTS)Kleve (DEA1B)
LandDeutschland
KontaktpersonHerr Norbert Jansen
E-Mailnorbert.jansen@kranenburg.de
Telefon+49 28267912
Internetadressehttps://www.kranenburg.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
Postanschriftc/o Bezirksregierung Köln
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221 147-3045
Fax+49 221 147-2889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 122265872
PostanschriftLandgrabenweg 149
StadtBonn
Postleitzahl53227
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailinfo@telekom.de
Telefon+49 2281810
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung52d8caa2-b71c-4f64-bf1e-e3480b4b7193  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/07/2026 15:53:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung470083-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe129/2026
Datum der Veröffentlichung08/07/2026