Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Seelze beabsichtigt für die Mitarbeitenden der Stadt Seelze das Angebot eines Radleasings im Wege der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) einzuführen. Mit dem Thema Radleasing für die Mitarbeitenden möchte die Stadt Seelze ihren Zielen des Klimaschutz-Vorbildes nachkommen und außerdem einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten. Gleichzeitig ist dies ein Mitarbeitendenwunsch, dem die Stadtverwaltung gerne nachkommen möchte.
Der wichtigste Faktor ist daher, dass das angebotene Radleasing für die teilnehmenden Mitarbeitenden gegenüber einem Direktkauf wirtschaftlich vorteilhaft sein muss.
Das Angebot des Leasinggebers muss daher die in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis genannten Voraussetzungen erfüllen.
Der Auftraggeber schließt hierfür auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die jeweiligen Einzel-Leasingverträge mit dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin ab. Der Auftraggeber vereinbart entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit den Rechten und Pflichten der Mitarbeitenden und regelt die Gehaltsumwandlung. Leasingnehmer wird der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist dabei an die Vorgaben des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 gebunden.
Für den Start des Angebots voraussichtlich zum 01.08.2023 sucht der Auftraggeber einen erfahrenen und verlässlichen Partner, der die nachstehend benannten Leistungen erbringen soll.
Der sich ergebende tatsächliche Bedarf ist nicht bekannt. In einer Umfrage im Januar 2023 haben rd. 45 Mitarbeitende grundsätzliches Interesse am Fahrradleasing geäußert. Da die Stadt jedoch kontinuierlich wächst und ggf. das Interesse weiter steigern könnte und die Rahmenvereinbarung für drei Jahre mit der Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr laufen soll, kann der sich ergebende tatsächliche Bedarf ändern.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags der Auftraggeberin auf das Angebot des Auftragnehmenden, voraussichtlich am 01.08.2023, in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.07.2026.
Verlängerungsoption um 12 Monate bis 31.07.2027 durch schriftliche Erklärung bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit, vgl. § 21 Abs. 6 VgV.
Die Leistungen werden in Form eines Rahmenvertrags vergeben. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 180.000 EUR (brutto). Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen.