Mit der Unklarheit darüber, wann der Impfstoff auf den Markt kommen und einer sehr zeitnahen Ankündigung, den Impfbetrieb für den 27. Dezember 2020 aufnehmen zu sollen, liegt eine besondere Eilbedürftigkeit vor. Es besteht eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite, die es einzudämmen gilt. Für die bevorstehenden reihenweisen Massenimpfungen müssen geeignete Kapazitäten vorgehalten werden. Die Einhaltung der in anderen Verfahren zu beachtenden Fristen ist nicht möglich. Im vorliegenden Fall ist es nach Ziff. 2.2.3 des Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW vom 27.3.2020 entbehrlich, weitere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Kein anderes Unternehmen wäre in der Lage gewesen, den Auftrag innerhalb des zeitlichen Zwangs zu erfüllen. Die D.Live GmbH & Co. KG ist zudem als einziges Unternehmen mit den Örtlichkeiten vertraut.