470617-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen – Wäscheservice LEA Freiburg 2026
OJ S 129/2026 08/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRegierungspräsidium Freiburg
E-MailVergabestelle152@rpf.bwl.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWäscheservice LEA Freiburg 2026
BeschreibungWäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung des Regierungsbezirks Freiburg
Kennung des Verfahrensbb6e63d8-9ab5-46b7-81f6-48d364609160
Interne KennungRPF152-135-681
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMüllheimer Straße 7  
StadtFreiburg i. Br.
Postleitzahl79115
Land, Gliederung (NUTS)Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung892 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGY45A#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBettwäsche-Sets
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird hingewiesen. In Abstimmung mit dem AG ist je nach Wäscheaufkommen die Abholfrequenz anzupassen. Die Abholungen sind mit dem AG oder einer von diesem beauftragten Person abzustimmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMüllheimer Straße 7  
StadtFreiburg i. Br.
Postleitzahl79115
Land, Gliederung (NUTS)Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.07.2028 bzw. durch Ausschöpfen der jeweiligen Höchstmengen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Vertrages. Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung einmalig automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens vier Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich widerspricht. Soweit die Rahmenvereinbarung nach diesem Absatz verlängert wurde, endet sie ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 31.07.2029.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.236 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden negativen Umwelteinwirkungen sind gering zu halten und fortschreitend zu reduzieren. Eine rohstoffschonende, energiesparende, wassersparende und schadstoffarme Leistungserbringung ist geboten. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden sind über die im Rahmen der Auftragsausführung relevanten Umweltaspekte wie effiziente Nutzung von Ressourcen wie Strom und Wasser zu schulen und zu einer umweltschonenden Leistungserbringung anzuhalten.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertungspreis
BeschreibungDer Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium "Preis" , Gewichtung: 90 % - Zuschlagskriterium "Ökostrom" Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel": 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die Zuschlagskriterien "Preis", "Ökostrom" und "nachhaltiges Waschmittel". Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los. Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: - Zuschlagskriterium "Preis": Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungÖkostrom
BeschreibungBei dem Kriterium "Ökostrom" wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte. Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungNachhaltiges Waschmittel
BeschreibungDer Bieter erhält für das Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel" 5 Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die Anforderungen des EU Ecolabels "Waschmittel" beziehungsweise des EU Ecolabels "Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich" (siehe die Beschlüsse (EU) 2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693 (Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium Freiburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Freiburg
5.1.
LosLOT-0002
TitelKopfkissen
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird hingewiesen. In Abstimmung mit dem AG ist je nach Wäscheaufkommen die Abholfrequenz anzupassen. Die Abholungen sind mit dem AG oder einer von diesem beauftragten Person abzustimmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMüllheimer Straße 7  
StadtFreiburg i. Br.
Postleitzahl79115
Land, Gliederung (NUTS)Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.07.2028 bzw. durch Ausschöpfen der jeweiligen Höchstmengen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Vertrages. Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung einmalig automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens vier Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich widerspricht. Soweit die Rahmenvereinbarung nach diesem Absatz verlängert wurde, endet sie ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 31.07.2029.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.240 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden negativen Umwelteinwirkungen sind gering zu halten und fortschreitend zu reduzieren. Eine rohstoffschonende, energiesparende, wassersparende und schadstoffarme Leistungserbringung ist geboten. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden sind über die im Rahmen der Auftragsausführung relevanten Umweltaspekte wie effiziente Nutzung von Ressourcen wie Strom und Wasser zu schulen und zu einer umweltschonenden Leistungserbringung anzuhalten.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertungspreis
BeschreibungDer Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium "Preis" , Gewichtung: 90 % - Zuschlagskriterium "Ökostrom" Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel": 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die Zuschlagskriterien "Preis", "Ökostrom" und "nachhaltiges Waschmittel". Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los. Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: - Zuschlagskriterium "Preis": Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungÖkostrom
BeschreibungBei dem Kriterium "Ökostrom" wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte. Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungNachhaltiges Waschmittel
BeschreibungDer Bieter erhält für das Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel" 5 Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die Anforderungen des EU Ecolabels "Waschmittel" beziehungsweise des EU Ecolabels "Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich" (siehe die Beschlüsse (EU) 2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693 (Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium Freiburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Freiburg
5.1.
LosLOT-0003
TitelEinziehdecke
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird hingewiesen. In Abstimmung mit dem AG ist je nach Wäscheaufkommen die Abholfrequenz anzupassen. Die Abholungen sind mit dem AG oder einer von diesem beauftragten Person abzustimmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMüllheimer Straße 7  
StadtFreiburg i. Br.
Postleitzahl79115
Land, Gliederung (NUTS)Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.07.2028 bzw. durch Ausschöpfen der jeweiligen Höchstmengen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Vertrages. Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung einmalig automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens vier Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich widerspricht. Soweit die Rahmenvereinbarung nach diesem Absatz verlängert wurde, endet sie ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 31.07.2029.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden negativen Umwelteinwirkungen sind gering zu halten und fortschreitend zu reduzieren. Eine rohstoffschonende, energiesparende, wassersparende und schadstoffarme Leistungserbringung ist geboten. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden sind über die im Rahmen der Auftragsausführung relevanten Umweltaspekte wie effiziente Nutzung von Ressourcen wie Strom und Wasser zu schulen und zu einer umweltschonenden Leistungserbringung anzuhalten.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBewertungspreis
BeschreibungDer Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium "Preis" , Gewichtung: 90 % - Zuschlagskriterium "Ökostrom" Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel": 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die Zuschlagskriterien "Preis", "Ökostrom" und "nachhaltiges Waschmittel". Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los. Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: - Zuschlagskriterium "Preis": Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungÖkostrom
BeschreibungBei dem Kriterium "Ökostrom" wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte. Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungNachhaltiges Waschmittel
BeschreibungDer Bieter erhält für das Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel" 5 Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die Anforderungen des EU Ecolabels "Waschmittel" beziehungsweise des EU Ecolabels "Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich" (siehe die Beschlüsse (EU) 2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693 (Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium Freiburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Freiburg
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung814 524,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen271 508,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung214 020,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung71 340,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBIO-Wäscheservice - Alexander Winter
Angebot
Kennung des Angebotsbb6e63d8-9ab5-46b7-81f6-48d364609160
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRPF152-135-681-1
TitelWäscheservice für Bettwäsche-Sets
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses11/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung218 130,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung72 710,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBIO-Wäscheservice - Alexander Winter
Angebot
Kennung des Angebotsbb6e63d8-9ab5-46b7-81f6-48d364609160
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRPF152-135-681-2
TitelWäscheservice für Kopfkissen
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses11/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung382 374,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung127 458,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungP. Rubi Textilpflege GmbH
Angebot
Kennung des Angebotsbb6e63d8-9ab5-46b7-81f6-48d364609160
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRPF152-135-681-3
TitelWäscheservice f. Einziehdecken
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses11/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRegierungspräsidium Freiburg
RegistrierungsnummerDE811429436
PostanschriftHeinrich-von-Stephan-Straße 25
StadtFreiburg
Postleitzahl79100
Land, Gliederung (NUTS)Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme
E-MailVergabestelle152@rpf.bwl.de
Telefon07612082345
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierungspräsidium Freiburg
RegistrierungsnummerDE811429436
PostanschriftHeinrich-von-Stephan-Straße 25
StadtFreiburg
Postleitzahl79100
Land, Gliederung (NUTS)Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
KontaktpersonRegierungspräsidium Karlsruhe - Referat 15
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721926-0
Fax+49 721926-3985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBIO-Wäscheservice - Alexander Winter
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE298925295
PostanschriftNägelseestr. 21
StadtGottenheim
Postleitzahl79288
Land, Gliederung (NUTS)Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
LandDeutschland
E-Mailwinter@bio-ws.de
Telefon01727099585
Internetadressehttp://www.bio-ws.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungP. Rubi Textilpflege GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE230256676
PostanschriftHanns Martin Schleyer Straße 15
StadtOffenburg
Postleitzahl77656
Land, Gliederung (NUTS)Ortenaukreis (DE134)
LandDeutschland
E-Mailinfo@rubi-textilpflege.de
Telefon0781 56492
Fax0781 56493
Internetadressehttp://rubi-textilpflege.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungeab74a91-155f-4c5c-b31d-3eabec5fbbe2  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/07/2026 17:04:09 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung470617-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe129/2026
Datum der Veröffentlichung08/07/2026