470622-2021 - ErgebnisDeutschland-Arnsberg: Überprüfung von Abwasserkanälen
OJ S 181/2021 17/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Arnsberg Fachdienst Beschaffung/Vergaben
Postanschrift: Niedereimerfeld 22
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: s.gillert@stadtwerke-arnsberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Zustandserfassung Kanalnetz Arnsberg, Reinigung, Inspektion, Ladeaufzeichnung und Dokumentation, Los 1: Teilgebiet Arnsberg Neustatdt
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90491000 Überprüfung von Abwasserkanälen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadtentwässerung Arnsberg schreibt im Rahmen der Eigenüberwachung ein Teil des Kanalnetzes zur nachmaligen TV-Inspektion im Stadtgebiet Arnsberg aus. Die Inspektion dient als Grundlage für anschließende Sanierungskonzepte.
Das Kanalnetz von Arnsberg umfasst überwiegend Mischwasserkanalisation von rund 27,2 km Kanallänge, ca. 820 Schächten und ungefähr 4.800 Anschlüssen. Das Abwasser wird über mehrere Stauraumkanäle und Regenwasserabschläge in Richtung Kläranlage Arnsberg Hammerweide geführt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 338 358,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Hauptort der Ausführung: Arnsberg, Teilgebiet Arnsberg Neustadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtentwässerung Arnsberg schreibt im Rahmen der Eigenüberwachung ein Teil des Kanalnetzes zur nachmaligen TV-Inspektion im Stadtgebiet Arnsberg aus. Die Inspektion dient als Grundlage für anschließende Sanierungskonzepte. Vor diesem Hintergrund werden besondere Anforderungen an die Projektplanung und -abwicklung in technischer so wie in personeller Hinsicht gestellt.
Es ist unbedingt erforderlich, dass sich der Bieter vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse informiert. Untersucht werden die Haltungen, Schächte und die Anschlüsse im öffentlichen Bereich bis über die Grenze zu privat.
Die Ausführung soll kontinuierlich erfolgen und der Datenaustausch regelmäßig stattfinden. Ein Hauptaugenmerk ist der Zugänglichkeit zu widmen. Einige Schächte sind nicht direkt anfahrbar, Teilstrecken sind nur von einem Schacht aus zu bearbeiten.
Das Kanalnetz von Arnsberg umfasst überwiegend Mischwasserkanalisation von rund 27,2 Km Kanallänge, ca. 820 Schächten und ungefähr 4.800 Anschlüssen. Das Abwasser wird über mehrere Stauraumkanäle und Regenwasserabschläge in Richtung Kläranlage Arnsberg Hammerweide geführt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 137-364941
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Zustandserfassung Kanalnetz Arnsberg Reinigung, Inspektion, Ladeaufzeichnung und Dokumentation, Teilgebiet Arnsberg Neustadt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Winkelmann Entsorgung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lehmbach 1
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59368
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 338 358,50 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/09/2021