470710-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Elektrizität – Gesamtes Leistungspaket der Deckung des Strombedarfes für die MPG e.V. mit Schwerpunkt Ökostrom (kurz: Ökostrom MPG)
OJ S 129/2026 08/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gesamtes Leistungspaket der Deckung des Strombedarfes für die MPG e.V. mit Schwerpunkt Ökostrom (kurz: Ökostrom MPG)
Beschreibung: Gesamtes Leistungspaket der Deckung des Strombedarfes für die MPG e.V. mit Schwerpunkt Ökostrom Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Beschaffung, die Lieferung sowie die verbrauchsabhängige Abrechnung von elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (EE), ergänzt um klassische Stromprodukte einschließlich aller damit verbundenen energiewirtschaftlichen Dienstleistungen. Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (nachfolgend "MPG") schreibt im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Versorgung von 76 MPG-Standorten mit Strom mit Schwerpunkt Ökostrom für die Kalenderjahre 2028 und 2029 mit einer automatischen, dreimaligen Verlängerung von jeweils einem Jahr aus. Die Stromlieferung wird als All-Inclusive-Lieferung ausgeschrieben und umfasst neben der reinen Energielieferung insbesondere die Übernahme der Bilanzkreisverantwortung, die Beschaffung und Entwertung von Herkunftsnachweisen, die Durchführung der Direktvermarktung der bestehenden (und zukünftigen) EE-Anlagen der MPG einschließlich Redispatch 2.0 und sämtliche vom Anlagenbetreiber gegenüber dem jeweiligen Anschlussnetzbetreiber abzugebender Meldungen in Vertretung des jeweiligen Anlagenbetreibers, den Abschluss von Netznutzungsverträgen, die Abrechnung sämtlicher Netzentgelte, Steuern und Umlagen sowie eines Terminmarktzugangs durch den Versorger zur Beschaffung von Terminmarktmengen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage A.1, Anlagenrubrik A) und dem Term_Sheet (siehe Anlage A.3, Anlagenrubrik A) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 31311535-55f4-425c-9045-4568ec9d1853
Interne Kennung: 22 04 01 04 04 01 01 / 2026 / Ökostrom MPG
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungserbringung (u.a. Lieferung von Strom mit Schwerpunkt Ökostrom) erfolgt an den Standorten aller teilnehmenden Institute und Einrichtungen der MPG auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweis zur teilweise zugangsbeschränkten Übermittlung von Bestandteilen der Vergabeunterlage: Technische Details und weiterführende Informationen zu den einzelnen Abnahmestellen (Stammdaten, Prognoseinformationen, Lastgangdateien der RLM-Stellen, etc.) werden den geeigneten Bewerbern zu Beginn der 2. Stufe des Vergabeverfahrens über eine eigens dafür angelegte, passwortgeschützte Downloadmöglichkeit bereitgestellt. Die Zugangsdaten inklusive Passwort zu den dort hinterlegten Informationen erhalten die geeigneten Bieter zu Beginn der 2. Stufe des Vergabeverfahrens zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots. Aus Gründen der Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen (vgl. § 41 VgV) hält die Vergabestelle diese Maßnahmen für verhältnismäßig. Die geeigneten Bieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten sowie die bereitgestellten Dokumente nicht an (unbeteiligte) Dritte weitergegeben und ausschließlich für die Zwecke des vorliegenden Vergabeverfahrens verwendet werden.
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat."
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)."
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)."
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken."
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat."
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)."
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden."
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat."
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat."
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat."
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann."
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann."
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden."
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat."
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)."
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es finden daneben die in § 123 Abs. 2 GWB genannten nationalen Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Gesamtes Leistungspaket der Deckung des Strombedarfes für die MPG e.V. mit Schwerpunkt Ökostrom (kurz: Ökostrom MPG)
Beschreibung: Jahresbedarf an Strom: ca. 254.270 MWh
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Optionen: 
Beschreibung der Optionen: Vertragslaufzeit 2 Jahre (01.01.2028-31.12.2029). Dreimalige automatische Verlängerung (jeweils 1 Jahr), wenn MPG oder der Anbieter den Vertrag nicht spätestens 1 ½ Jahre vor Beginn des jeweiligen Verlängerungs-Lieferjahres (2030, 2031, 2032) kündigt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungserbringung (u.a. Lieferung von Strom mit Schwerpunkt Ökostrom) erfolgt an den Standorten aller teilnehmenden Institute und Einrichtungen der MPG auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2028
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: siehe Vergabeunterlagen, Anlagenrubrik A
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: 
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Erwartet wird vom Bewerber die Angabe zu den folgenden beiden Informationskriterien: IK-01: Bonität / Rating zur Risikotragung Der Bewerber informiert darüber, dass sein Unternehmen über einen aktuellen Bonitätsnachweis / Rating (z.B. Creditreform, Standard&Poors, Moodys oder vergleichbar) verfügt und legt eine aktuelle Kopie als Nachweis eines Dritten zu Informationszwecken bei: Information zur Bestätigung der Tragfähigkeit der vom AN zu tragenden Prognose- und Preisrisiken (Spot/Intraday/Ausgleichsenergie) IK-02: Online-Portal mit ¼-h-Zeitreihen Der Bewerber informiert darüber, dass sein Unternehmen über ein Online-Portal mit ¼-h-Zeitreihen verfügt und dieses im Auftragsfall für den Auftraggeber zur kostenlosen Nutzung bereitstellt: Information zu einem Selfservice-Portal für Abruf/Nachvollzug von Abrechnungsdaten und Preisen als Viertelstundenzeitreihe. Informationskriterien, die zusätzliche Angaben des Bewerbers erfordern, die nicht unmittelbar zur Eignungsprüfung herangezogen werden, werden in der Vergabeunterlage mit "IK" abgekürzt und ebenfalls mit einer fortlaufenden Nummer versehen. Weitere Details siehe Eigenerklärung Bewerber Ökostrom MPG (Anlage D.1, Anlagenrubrik D).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: EK-07-A: Marktrolle Lieferant Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen ein zugelassenes Energieversorgungsunternehmen ist und die Marktrolle Lieferant für den gesamten Lieferzeitraum für den Auftraggeber übernimmt: Auf Anfrage legt der Bewerber der Vergabestelle einen aktuellen Nachweis ("Erlaubnisschein für Versorger" vom Hauptzollamt) vor und belegt damit die Anzeige der Energiebelieferung von Letztverbrauchern bei der BNetzA (§ 5 EnWG) und seine aktive Lieferantenrolle. EK-08-A: Bilanzkreisverantwortung mit eigenen Bilanzkreisen Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen über die Bilanzkreisverantwortung (BKV) und über eigene Bilanzkreise in allen vier Regelzonen der Bundesrepublik Deutschland (Amprion, TenneT, 50Hertz und TransnetBW) verfügt. Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister in allen o. g. Regelzonen möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2). EK-09-A: All-Inclusive-Lieferung Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen All-Inclusive-Lieferungen inkl. Netznutzung bei mehr als 40 Verteilnetzbetreiber (VNB) abwickeln kann: Bestätigung, dass Netznutzung, Netzanschluss/Anschlussnutzung (in Vollmacht der MPG) sowie Abrechnung von Netzentgelten, Steuern und Umlagen im Falle der Beauftragung übernommen werden können. Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2). EK-10-A: Prognosefähigkeit Eigenerzeugung Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen über die Fähigkeit verfügt, Eigenerzeugungsanlagen zu prognostizieren: Bestätigung, dass PV-/BHKW-Erzeugung im Eigenverbrauch prognostiziert und in Beschaffung/ Bilanzkreisbewirtschaftung einbezogen werden kann. Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2). EK-11-A: Direktvermarktung Eigenerzeugung inkl. Redispatch 2.0 / Fernsteuerbarkeit Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen über die Möglichkeit zur Direktvermarktung von Eigenerzeugung inklusive Redispatch 2.0 und Fernsteuerbarkeit verfügt: Dienstleistende Abwicklung für PV- und Erdgas-BHKW-Anlagen (RD 2.0, Fernsteuerbarkeit). Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: EK-14-A: Unternehmensreferenzen Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlagen unter Abschnitt "Unternehmensreferenzen" und dem Anhang zur Anlage D.1 seine umfassenden Erfahrungen in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art darzustellen. Dabei sollten die beschriebenen Unternehmensreferenzen hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. --- Mindestens nachfolgende Anzahl an Referenzen sind darzustellen -- Verlangt wird die Vorlage von mindestens zwei (2) Unternehmensreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und den nachstehenden Anforderungen genügen. Für jede benannte Referenz muss gelten (= Mindestanforderung): • Der prägende Teil der Leistung muss in den letzten drei Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. • Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine Mindestliefermenge von 100.000 MWh/a oder mehr belegt und • wenn daraus eine Mehrstandort-/Multi-Regelzonen-Stromlieferung mit Abrechnung der einzelner Standorte hervorgeht und • wenn belegt werden kann, dass der Bewerber komplexe Liefer- und Abrechnungsportfolios beherrscht Der Bewerber hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zur Anlage D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Seiten oberhalb des Limits pro Referenz werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Das Referenzblatt ist unter Berücksichtigung vorstehender Mindestanforderungen bedarfsgerecht zu vervielfachen und zwecks Zuordnung mit einer Referenznummer zu versehen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: EK-12-A: Marktzugang Terminmarkt Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen über einen Terminmarktzugang für Tranchenbeschaffung (Base/Peak, bis 3 Jahre vorab) zur European Energy Exchange (EEX) verfügt: Zugang zur tranchenweisen Beschaffung von Termin-Strommarktprodukten zu garantierten aktuellen Marktpreisen; mind. wöchentliche Marktpreisinformationen. Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2). EK-13-A: Marktzugang Spotmarkt Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen über einen Spotmarktzugang Day-Ahead (12-Uhr-Auktion) zur European Power Exchange (EPEX) verfügt: Tägliche ¼-h-Kurzfristprognose und Glattstellung am Spotmarkt; Abrechnung der Reststruktur zum zeitgleichen Day-Ahead-Preis. Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: EK-05-A Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer, haben unter Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlagen unter dem Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" die Anzahl der Gesamt-Beschäftigten (inklusive Führungskräften) (Vollzeitäquivalente - VZÄ), sowie die Anzahl der Mitarbeitenden im Handel-/Portfolio- und Bilanzkreismanagement (Vollzeitäquivalente - VZÄ) anzugeben die durchschnittlich in den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2023 -2025) im eigenen Unternehmen beschäftigt waren. Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten drei Geschäftsjahre müssen mindestens die folgenden durchschnittlichen Anzahlen an Beschäftigten (VZÄ) beschäftigt gewesen sein: Die Erklärung von mindestens 8 Mitarbeiter*innen im Handel-/Portfolio- und Bilanzkreismanagement je Geschäftsjahr ist erforderlich (= Mindestanforderung an die Eignung = A-Kriterium).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Eignungskriteriums: siehe Detailangaben zu EK-05-A in "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" in dieser Bekanntmachung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: EK-02-A: Unternehmensdarstellung: Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgrösse (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]), Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlangen unter dem Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen. EK-06-A: Größe des Stromlieferportfolios Es ist vom Bewerber die jährliche Größe des Stromlieferportfolios in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 bis 2025) anzugeben. Der Bewerber muss mindestens ein jährliches Stromlieferportfolio von 750 GWh oder mehr erklären (= Mindestanforderung an die Eignung = A-Kriterium).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: EK-04-A: Umsatzdarstellung Es ist vom Bewerber der Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 bis 2025) anzugeben. Sollte der Abschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu kennzeichnen und die Daten des davorliegenden Jahres heranzuziehen. Die Einzelumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden addiert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: EK-04-A: Umsatzdarstellung Es ist vom Bewerber der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich Stromlieferung des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 bis 2025) anzugeben. Sollte der Abschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu kennzeichnen und die Daten des davorliegenden Jahres heranzuziehen. Die Einzelumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Verlangt wird ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich Stromlieferung des Unternehmens von mindestens 100 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (= Mindestanforderung an die Eignung = A-Kriterium).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: EK-03-A Der Bewerber/Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Gewerbeanmeldung, Eintragung im Berufs¬- oder Handelsregister. Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1 "Unternehmensdarstellung" und "Berufs- oder Handelsregistereintragung"). Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: EK-03-A Der Bewerber/Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben anzugeben, ob und wie sie im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind (Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen. Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag für den Bewerber/Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: 
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium: 
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpreis (netto) = Summe der Positionen 1 - 6 = Vergabepreis = P Details siehe Angebotsschreiben (Vergabeunterlage, Anlagenrubrik A, Anlage A.2)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e8241a5a1-43b97b9bed57981
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen: 
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/09/2026
Bedingungen für die Einreichung: 
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Verfahrensbelange (Anlage C.1, Anlagenrubrik C),
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: EK-15-A: Russland-Sanktionen Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar: Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter Verwendung und nach Maßgabe der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht. (Gesamttext infolge hier limitierender Zeichenbegrenzung siehe a.a.O.)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Registrierungsnummer: t:08921080
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Telefon: +49 892108 0
Internetadresse: https://www.mpg.de
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Registrierungsnummer: t:08921080
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation: 
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 89a17452-18d7-4e1c-977e-50db27426598-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Beschreibung: Der Deep-Link auf die Vergabeplattform tender24.de zum Download der Vergabeunterlagen ist nun in der korrigierten Version mit dem Feld BT-15 veröffentlicht.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 36fdda20-6870-43a2-9b85-290ebdb16963  -  01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/07/2026 08:12:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 470710-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 129/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/07/2026