Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
Internet-Adresse(n):
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bezeichnung des Auftrags
Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0053
CPV-Code Hauptteil
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Art des Auftrags
Dienstleistungen
Kurze Beschreibung
Abschleppmaßnahmen (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD
Los-Nr.: 1
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 1: Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 1): 143.117,25 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST
Los-Nr.: 2
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 2: Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 2): 115.483,51 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW
Los-Nr.: 3
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 3: Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 3): 144.231,23 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB A 7
Los-Nr.: 4
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 4: Gebiet BAB A 7 - AS 76 Lutterberg (km 297,6) - AS 81 Guxhagen (km 320,7) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 4 ): 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB A 7
Los-Nr.: 5
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 5: Gebiet BAB A 7 - AS 81 Guxhagen (km 320,7) - AS 84 Homberg/Efze (km 344,2) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB A 49
Los-Nr.: 6
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 6: Gebiet BAB A 49 - Beginn/Ende A 49 (Lohfeldener Rüssel, km 121,8) - AS 14 Fritzlar (km 148,1) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB A 49
Los-Nr.: 7
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 7: Gebiet BAB A 49 - AS 14 Fritzlar (km 148,1) - AS 18 Schwalmstadt (km 178,1) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB A 44
Los-Nr.: 8
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 8: Gebiet BAB A 44 - AD 70 Kassel-Süd (km 0,0) - AS 67 Zierenberg (km 18,4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB A 44
Los-Nr.: 9
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 9: Gebiet BAB A 44 - AS 67 Zierenberg (km 18,4) - AS 64 Diemelstadt (km 48,6) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)
Los-Nr.: 10
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 10: Gebiet BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4)
Los-Nr.: 11
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 11: Gebiet BAB OST (A 4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB SÜD (A7 ; A 66)
Los-Nr.: 12
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 12: Gebiet BAB SÜD (A7 ; A 66) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5)
Los-Nr.: 13
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 13: Gebiet BAB WEST (A 5) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD
Los-Nr.: 14
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 14: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 115.582,01 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED
Los-Nr.: 15
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 15: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 111.344,54 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEMH-WETZLAR-PST
Los-Nr.: 16
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 16: Gebiet HEMH-WETZLAR-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.890,52 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST
Los-Nr.: 17
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 17: Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 102.613,61 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST
Los-Nr.: 18
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 18: Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 76.101,06 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)
Los-Nr.: 19
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 19: Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)
Los-Nr.: 20
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 20: Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)
Los-Nr.: 21
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 21: Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)
Los-Nr.: 22
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 22: Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST
Los-Nr.: 23
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 23: Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 153.354,87 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST
Los-Nr.: 24
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 24: Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 97.297,21 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST
Los-Nr.: 25
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 25: Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 209.487,20 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST
Los-Nr.: 26
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 26: Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 164.445,34 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST
Los-Nr.: 27
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 27: Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 79.071,71 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-LIMBURG-PST
Los-Nr.: 28
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 28: Gebiet HEWH-LIMBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 211.134,16 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST
Los-Nr.: 29
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 29: Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 155.678,89 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST
Los-Nr.: 30
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 30: Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 85.795,92 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-USINGEN-PST
Los-Nr.: 31
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 31: Gebiet HEWH-USINGEN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.844,84 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-WEILBURG-PST
Los-Nr.: 32
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 32: Gebiet HEWH-WEILBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 88.989,45 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04
Los-Nr.: 33
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 33: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 154.847,38 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST
Los-Nr.: 34
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 34: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.968,80 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05
Los-Nr.: 35
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 35: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 185.800,97 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671
Los-Nr.: 36
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 36: Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB A 66
Los-Nr.: 37
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 37: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB A 3
Los-Nr.: 38
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 38: Gebiet BAB A 3 - km 97,555 bis AS (44) Bad Camberg (km 124,1) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB A 3
Los-Nr.: 39
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 39: Gebiet BAB A 3- AS (44) Bad Camberg (km 124,1) bis AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BAB A 3
Los-Nr.: 40
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 40: Gebiet BAB A 3 - AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7) bis AS (48) Raunheim (km 161,4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Los-Nr.: 41
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 41: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 486.188,02 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
Los-Nr.: 42
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 42: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 568.623,58 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18
Los-Nr.: 43
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 43: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 562.736,01 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
Los-Nr.: 44
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 44: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 502.037,23 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
Los-Nr.: 45
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 45: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 221.742,52 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17
Los-Nr.: 46
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 46: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 674.635,65 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
Los-Nr.: 47
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 47: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 417.774,43 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44
Los-Nr.: 48
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 48: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)
Los-Nr.: 49
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 49: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)
Los-Nr.: 50
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 50: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)
Los-Nr.: 51
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 51: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)
Los-Nr.: 52
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 52: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)
Los-Nr.: 53
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 53: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV
Los-Nr.: 54
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 54: Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.785,86 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3
Los-Nr.: 55
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 55: Gebiet BAB A 3 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Los-Nr.: 56
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 56: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45
Los-Nr.: 57
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 57: Gebiet BAB A 45 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3
Los-Nr.: 58
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 58: Gebiet BAB A 45 ; A 3 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Los-Nr.: 59
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 59: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Los-Nr.: 60
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 60: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a
Los-Nr.: 61
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 61: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45
Los-Nr.: 62
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 62: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT A 661
Los-Nr.: 63
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 63: Gebiet A 661 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-BENSHEIM-PST
Los-Nr.: 64
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 64: Gebiet HESH-BENSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.131,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST
Los-Nr.: 65
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 65: Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.868,99 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01
Los-Nr.: 66
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 66: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.618,28 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02
Los-Nr.: 67
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 67: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.049,78 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03
Los-Nr.: 68
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 68: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 65.849,99 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-DIEBURG-PST
Los-Nr.: 69
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 69: Gebiet HESH-DIEBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 140.150,52 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST
Los-Nr.: 70
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 70: Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 39.362,27 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST
Los-Nr.: 71
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 71: Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 33.703,39 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-GROSS-GER-PST
Los-Nr.: 72
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 72: Gebiet HESH-GROSS-GER-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.349,86 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST
Los-Nr.: 73
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 73: Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.185,61 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST
Los-Nr.: 74
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 74: Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 52.542,17 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST
Los-Nr.: 75
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 75: Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 26.475,96 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST
Los-Nr.: 76
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 76: Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 68.241,24 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST
Los-Nr.: 77
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 77: Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 40.438,30 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST
Los-Nr.: 78
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 78: Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.915,53 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST
Los-Nr.: 79
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 79: Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.312,92 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST
Los-Nr.: 80
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 80: Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.338,85 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3
Los-Nr.: 81
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 81: Gebiet BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet Autobahnabschnitt BAB A 67 ; A 5 ; A 672
Los-Nr.: 82
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 82: Gebiet BAB A 67 ; A 5 ; A 672 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5
Los-Nr.: 83
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 83: Gebiet BAB A 67 ; A5 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bezeichnung des Auftrags
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5
Los-Nr.: 84
Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
ErfüllungsortNUTS-Code: DE7 Hessen
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 84: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Angaben zu OptionenOptionen: jaBeschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen BeschaffungssystemDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Frühere Bekanntmachung zu diesem VerfahrenBekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 225-647197 Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Hermann Klein GmbH & Co. KG
Postanschrift: Niedervellmarsche Str. 25a
Ort: Fuldatal
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34233
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Karl Hartinger Kranbetrieb GmbH & Co.KG
Postanschrift: Ossendorfer Str. 9-11
Ort: Warburg
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34414
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB SÜD (A7 ; A 66)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Wehner-Motors GmbH & Co. Kfz.-Handel KG
Postanschrift: Dr. Raabe-Straße 5
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Auto Riegel
Postanschrift: Sankt-Florian-Str. 4
Ort: Mainz-Kastel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 55252
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Hildenbrandt Ohg
Postanschrift: Stahlstraße 33
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Auto Riegel
Postanschrift: Sankt-Florian-Str. 4
Ort: Mainz-Kastel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 55252
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Auto Riegel
Postanschrift: Sankt-Florian-Str. 4
Ort: Mainz-Kastel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 55252
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: AUTO-DENTZ Guido Dentz e.K.
Postanschrift: Karl-von-Drais-Str. 14
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: AUTO-DENTZ Guido Dentz e.K.
Postanschrift: Karl-von-Drais-Str. 14
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT A 661
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Hildenbrandt Ohg
Postanschrift: Stahlstraße 33
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Abschleppdienst Schäfer GmbH
Postanschrift: Feldstrasse 6
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Abschleppdienst Schäfer GmbH
Postanschrift: Feldstrasse 6
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Abschleppdienst Schäfer GmbH
Postanschrift: Feldstrasse 6
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-GROSS-GER-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Auto Gräf e.K.
Postanschrift: Weinsheimer Straße 39
Ort: Worms
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Hildenbrandt Ohg
Postanschrift: Stahlstraße 33
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Hildenbrandt Ohg
Postanschrift: Stahlstraße 33
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: ASD Schäfer Döll GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 3
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Hildenbrandt Ohg
Postanschrift: Stahlstraße 33
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Autobahnabschnitt BAB A 67 ; A 5 ; A 672
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
Tag des Vertragsabschlusses
15/05/2023
Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: ASD Schäfer Döll GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 3
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
Angaben zum Wert des Auftrags/LosesGesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/07/2023