471056-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 181/2021 17/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Offizielle Bezeichnung: Auffangstation für Reptilien, München e. V.
Postanschrift: Kaulbachstr. 37
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Auffangstation für Reptilien, München e. V.
E-Mail: info@reptilienauffangstation.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reptilienauffangstation.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eingetragener Verein
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Pflege und Schutz exotischer Tiere

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau einer kostengünstigen Reptilienauffangstation – Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Planung der technischen Ausrüstung (HLS) für den Neubau einer kostengünstigen Reptilienauffangstation – Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 in Neufahrn.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 290 500,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21B Freising
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Seit ihrer Gründung Mitte der 1990er Jahre verzeichnet die Reptilienauffangstation in München stetig steigende Zahlen ausgesetzter, beschlagnahmter und abgegebener (überwiegend exotischer) Tiere.
Mit einem dauerhaften Bestand an zuletzt 2 000 Tieren – darunter potenziell gefährlicher Arten wie Giftschlangen und Krokodilen – war der Verein in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten, die ohnehin ungeeigneten Räumlichkeiten aufzugeben.
Die Auffangstation für Reptilien, die zur Zeit auf drei Standorte im Raum München verteilt ist, soll daher auf einem bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstück nahe der Gemeinde Neufahrn in einem Neubau, der den heutigen Anforderungen an Tierhaltung und Arbeitsstätten entspricht, an einem Ort zusammengeführt werden.
Dem Auftraggeber steht dafür aus Fördermitteln eine Summe von maximal 9,0 Mio. EUR (netto) für das Bauvorhaben zur Verfügung. Da die finanziellen Mittel beschränkt sind, ist es Aufgabe des Planers mit den vorhandenen Mitteln ein Maximum des benötigten Raumprogramms umzusetzen. Dabei ist vom Planer zu beachten, dass von Anfang an eine funktionierende Auffangstation entsteht, die später (in weiteren Bauabschnitten), zur Vervollständigung des Raumprogramms, erweitert werden kann.
Eine weitere Herausforderung liegt darin, die Baukörper so zu gestalten, dass diese sowohl den Bedürfnissen der Tiere als auch denen der Mitarbeiter entsprechen und dennoch ansprechend gestaltet sind. Dafür werden ggf. auch unkonventionelle, aber praktikable Lösungsansätze akzeptiert.
Die Bearbeitung soll unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Der Abschluss der Baumaßnahme ist z. Z. für Ende August 2023 vorgesehen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Organisation der Vertretungsregelung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: ProjektteamVerfügbarkeit / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Qualifikation u. Erfahrung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam Präsenz / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 067-173353
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PUTZ + GRITL Beratende Ingenieure PartG mbB
Postanschrift: Graneckerstaße 1
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: office@pg-ingenieure.de
Internet-Adresse: https://www.pg-ingenieure.de/de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 330 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 290 500,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/09/2021