Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Finanzierung von Verkehrsleistungen.
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kundenzufriedenheitsanalyse im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern 2021 - 2025.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79320000 Meinungsumfragen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung jährlicher Kundenbefragungen in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern und auf ausgewählten angrenzenden Strecken zur Qualität des SPNV-Angebotes nach vom Auftraggeber definierten Qualitätskriterien.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Hauptort der Ausführung:
Eisenbahnstrecken im Land Mecklenburg-Vorpommern und angrenzende Strecken laut Definition des Auftraggebers.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die jährliche Kundenzufriedenheitsanalyse erstreckt sich auf den gesamten landesweiten SPNV der im Land tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (2021: DB Regio AG, ODEG, PRESS und MBB). Hinzu kommt die länderübergreifende Leistung im Teilnetz Ostseeküste-West von/bis Hamburg Hbf, ggf. weitere zu erfassende Leistungen entsprechend den linienbezogenen Zugläufen laut Definition des Auftraggebers. Die Anzahl der Züge beläuft sich - Stand 2021 - auf (werk)täglich ca. 1.100 Züge. Der Stichprobenumfang wird mit jährlich ca. 12.000 Interviews vorgegeben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept und Methodik / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 063-160297
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Kundenzufriedenheitsanalyse im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern 2021 - 2025.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 09/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: econex verkehrsconsult GmbH
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42327
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.