471218-2021 - ErgebnisDeutschland-Bad Endorf: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 181/2021 17/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Markt Bad Endorf
Postanschrift: Bahnhofstraße 6
Ort: Bad Endorf
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83093
Land: Deutschland
E-Mail: info@hsp-projekt.de
Telefon: +49 8631166630
Fax: +49 86311666310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau eines Schulzentrums an der Hans-Kögl-Str. für die Grund- und Mittelschule in Bad Endorf - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 38 HOAI, Leistungsphasen 1-9
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubau eines Schulzentrums an der Hans-Kögl-Str. für die Grund- und Mittelschule in Bad Endorf
Planungsleistungen für Objektplanung Freianlagen gem. § 38 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf (Weiter-) Beauftragung besteht nicht.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 238 000,00 EUR / höchstes Angebot: 284 000,00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Hauptort der Ausführung: 83093 Bad Endorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Marktgemeinde Bad Endorf beabsichtigt den Neubau eines Schulzentrums an der Hans-Kögl-Str. für die Grund- und Mittelschule in Bad Endorf.
Der bisherige Schulstandort ist auf 3 Standorte verteilt: Die Mittelschule in der Hans-Kögl-Str. 2, die Grundschule in der Schulstr. 2 und die Grundschule im Stadtteil Antwort. Im Schulgebäude der jetzigen Mittelschule ist bislang der Kinderhort mit einer NUF von ca. 520 qm untergebracht.
Für die Realisierung des Neubauvorhabens wurde bereits eine Machbarkeitsstudie mit Vorplanung durchgeführt, die Ergebnisse der Vorplanung dienen als Vorlage für die weitere Planung.
Der geplante Neubau untergliedert sich in drei Gebäudeteile. Der erste Gebäudeteil beinhaltet die Mittelschule und verteilt die Klassen- und Fachräume auf drei Geschosse. Die Räumlichkeiten gruppieren sich um eine zentrale Aula im EG, die sich als offener Luftraum in den oberen Geschossen fortsetzt. Ein Aufzug ermöglicht eine barrierefreie Erschließung aller Ebenen in dem nicht unterkellerten Mittelschultrakt.
In dem mittleren, zweigeschossigen Gebäudeteil sind neben den Grundschulräumen im EG auch zusätzlich Verwaltung, Bibliothek, Musikraum und Mittagsbetreuung untergebracht. Unmittelbar am Haupteingang liegt die Aula, die sich mit den beiden Mehrzweckräumen und dem Speiseraum der Schule zu einem
Veranstaltungsbereich zusammen schalten lässt. Lediglich dieser multifunktional nutzbare Bereich ist unterkellert. Ausgestattet mit unterschiedlicher Medientechnik und versenkbaren Bühnenpodesten lässt sich der Bereich nicht nur variabel für schulische, sondern auch für öffentliche Veranstaltungen flexibel nutzen.
Die Mensaküche ist als Bindeglied zwischen dem Speiseraum der Schule und dem Speiseraum des Horts angeordnet. Letzterer dient auch als Verbindungsbau zum Hort. Die Technikflächen sind mit der fortgeführten Planung zu integrieren.
Der eigenständige, zweigeschossige Baukörper des Horts ist durch den Speiseraum, wie durch eine direkte Anbindung an einen Mehrzweckraum mit der Schule verbunden.
Wie in den Gebäudeteilen der Mittelschule und Grundschule ist auch beim Hort ein Aufzug vorgesehen, wodurch alle Ebenen barrierefrei erschlossen werden können. Dem gesamten Neubau ist ein gleichmäßiges Achsraster zugrunde gelegt. Hiermit können einfache statische Systeme umgesetzt werden, was die Grundlage
für eine strukturierte Raum- und Fassadenaufteilung bietet. Das verwendete Raster orientiert sich an Mauerwerksmaßen, wodurch eine wirtschaftliche Realisierung mit Mauerwerk, als auch mit Stahlbeton darstellbar ist.
Der Bauherr überlegt, das Schulzentrum an ein Nahwärmenetz anzuschließen.
Die bisherige Planung soll im Rahmen der Beauftragung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit auf eine Optimierung hin geprüft werden.
Für die Maßnahmen werden voraussichtlich Fördermittel gem. FAG gewährt. Die Planung muss die Anforderungen gem. FAG berücksichtigen.
Die bauliche Umsetzung soll in mehreren Bauphasen (geplant 3) erfolgen.
geplante BGF Neubau: ca. 9.700 m²
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Geplante Projektorganisation, Kapazitäten und Präsenz des vorgesehenen Personals im Hinblick auf die Projektaufgabe / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Vorstellung und Projekterfahrung der vorgesehenen Projektleiter im Hinblick auf die Projektaufgabe / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der vorgesehenen planerischen Vorgehensweise, anhand konkreter Beispiele / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der geplanten Herangehensweise zur Kosten- und Termineinhaltung durch das vorgesehene Projektteam / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 10
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
1. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Dies ist kostenfrei.
2. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind im Textform gem. § 126 BGB einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 144-354827
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Neubau eines Schulzentrums an der Hans-Kögl-Str. für die Grund- und Mittelschule in Bad Endorf - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 38 HOAI, Leistungsphasen 1-9
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ARGE realgrün Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH mit Stephan Huber Landschaftsarchitekten
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ARGE realgrün Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH mit Stephan Huber Landschaftsarchitekten
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 238 000,00 EUR / höchstes Angebot: 284 000,00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Die Abgabe der Bewerbung hat ausschließlich digital über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (bspw. per E-Mail) übermittelte Teilnahmenaträge werden nicht zugelassen. Für den Teilnahmeantrag und die Angebote sind die unter genanntem Link bereitgestellten Formblätter zwingend zu verwenden. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und diversen Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) eingestellt. Der Bewerberbogen und die weiteren einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform ggf. in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggebervorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Die von Ihnen eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Wertung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Die HSP Projektmanagement und Beratung GmbH / Töging ist zur Durchführung des Verfahrens beauftragt und erteilt sämtliche Auskünfte über die genannten Kontaktstellen. Die gestellten Fragen werden neutralisiert, beantwortet und über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/09/2021