Referenznummer der Bekanntmachung: S-VIERSEN-2019-0014
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Hauptort der Ausführung:
20 Schulstandorte in Viersen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Überblick über die vereinbarten Leistungen • Bestandsaufnahme • Erweiterung der bestehenden Systemumgebungen um die in Anlage 1 aufgeführten Punkte • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* (Störungsbeseitigung) • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) • Überlassung neuer Programmstände* und Paketierung von Installationsmedien • Störungsannahme über ein vom Auftragnehmer bereitzustellendes Ticket-System • Vor Ort-Service für die Instandhaltung von Hard- und Software • Datensicherungsservices • Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten* - Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* - Modifikation von Systemkomponenten* - Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* Abweichend von Ziffer 1.8 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf sämtliche Software* des IT-Systems auch solche Serviceleistungen für Programmstände* zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen, jedoch nicht für Produkte, für die der Hersteller diesen Support nicht mehr allgemein anbietet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen. Der Auftraggeber ist gem. Ziffer 2.2.3 EVB-IT Service-AGB zur Übernahme neuer Systemkomponenten* im Rahmen der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* verpflichtet. Der Auftragnehmer ist, soweit zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* erforderlich, auch zur Erstellung und Überlassung eines fehlerbereinigten Programmstandes* der Standard- und Individualsoftware* verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Leistung der in Anlage 1 genannten Maßnahmen zur Aufnahme der bestehenden Systemkomponenten und Überführung in eine noch zu schaffende Netzwerkstruktur pro Standort. Der Vor-Ort Service ist an den Standorten gemäß Anlage 1 zu erbringen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vor-Ort-Service zu den in Ziffer 5 festgelegten Zeiten zu erbringen. Die mit dem * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
IT-Serviceleistungen an Schulen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 30/08/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: WMS GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 405 910,40 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 14/09/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Hauptort der Ausführung:
20 Schulstandorte in Viersen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Überblick über die vereinbarten Leistungen • Bestandsaufnahme • Erweiterung der bestehenden Systemumgebungen um die in Anlage 1 aufgeführten Punkte • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* (Störungsbeseitigung) • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) • Überlassung neuer Programmstände* und Paketierung von Installationsmedien • Störungsannahme über ein vom Auftragnehmer bereitzustellendes Ticket-System • Vor Ort-Service für die Instandhaltung von Hard- und Software • Datensicherungsservices • Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten* - Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* - Modifikation von Systemkomponenten* - Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* Abweichend von Ziffer 1.8 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf sämtliche Software* des IT-Systems auch solche Serviceleistungen für Programmstände* zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen, jedoch nicht für Produkte, für die der Hersteller diesen Support nicht mehr allgemein anbietet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen. Der Auftraggeber ist gem. Ziffer 2.2.3 EVB-IT Service-AGB zur Übernahme neuer Systemkomponenten* im Rahmen der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* verpflichtet. Der Auftragnehmer ist, soweit zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* erforderlich, auch zur Erstellung und Überlassung eines fehlerbereinigten Programmstandes* der Standard- und Individualsoftware* verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Leistung der in Anlage 1 genannten Maßnahmen zur Aufnahme der bestehenden Systemkomponenten und Überführung in eine noch zu schaffende Netzwerkstruktur pro Standort. Der Vor-Ort Service ist an den Standorten gemäß Anlage 1 zu erbringen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vor-Ort-Service zu den in Ziffer 5 festgelegten Zeiten zu erbringen. Die mit dem * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 36
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 405 910,40 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: WMS GmbH
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Aufgrund der Corona Pandemie wurde auf Beschluss der Landesregierung der Präsenzunterricht eingestellt und die Unterrichtstätigkeit in das sogenannte Homeoffice verlagert.
Inhalt dieses Auftrags ist die Installation von 1470 weiteren Endgeräten.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zusätzliche Endgeräte durch den FB 50 beschafft. Ziel der Beschaffung: Lehrkräfte und insbesondere sozialschwache Schüler im Falle eine Quarantäne in die Lage zu versetzen, sich an Homeschooling Maßnahmen beteiligen zu können. Diese Maßnahme war nicht vorhersehbar.
Der aktuelle Auftragnehmer ist in die umfassende Systemstruktur der Schule bereits eingearbeitet (s. Vermerk FB50/I/Gessner/13.08.2021).
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)