471657-2026 - Ergebnis
Deutschland – Schulmahlzeiten – Mittagsverpflegung in 14 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis_Ex-Post
OJ S 129/2026 08/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur
E-Mailschulverpflegung@mtk.org
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMittagsverpflegung in 14 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis_Ex-Post
BeschreibungDer Schulträger Main-Taunus-Kreis beabsichtigt, Werklieferungsverträge zur regelmäßigen Mittagsverpflegung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen (von 6 Jahren bis 10 Jahren) in 14 Grundschulen sowie deren Schulkindbetreuungen (im Folgenden Schulen/Einrichtungen genannt) mit altersgerechten und gesunden Speisen für den Belieferungszeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 losweise zu vergeben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt längstens jedoch bis zum 31.07.2030. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
Kennung des Verfahrens7e84c85b-f60c-4fd9-b536-45e4e49c03f4
Interne Kennung40.2 MV-GS 08.26_Ex-Post
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDas vorliegende Vergabeverfahren wird in der Verfahrensart "Offenes Verfahren" nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV geführt. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche AG eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentl. zur Abgabe von Angeboten auffordert (§ 119 Abs. 3 GWB). Es ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren geschätzter Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden sämtliche eingegangenen Angebote geprüft und gewertet. Auf dieser Grundlage trifft der AG seine Zuschlagsentscheidung. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden nach § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Ablauf der Wartefrist nach § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot (§ 127 Abs. 1 Satz 1 GWB). Sollte ein Verpflegungssystem (VPFS) angeboten werden, das mit der vorh. Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der AN die für sein angebotenes VPFS notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räuml. und techn. mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene VPFS muss mit den vorh. Raumkapazitäten, techn. Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der techn. Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen VPFS sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollz. dar, welche Gerätschaften mit welchen Spezifikationen und in welcher Anzahl in den jeweiligen Schulen zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere baul. Maßnahmen in den jeweiligen Schulen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollz. dar, wie das angebotene VPFS mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15894210 Schulmahlzeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Soden am Taunus
Postleitzahl65812
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtEppstein
Postleitzahl65817
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtFlörsheim am Main
Postleitzahl65439
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHattersheim am Main
Postleitzahl65795
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHochheim am Main
Postleitzahl65239
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKelkheim (Taunus)
Postleitzahl65779
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKriftel
Postleitzahl65830
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchwalbach am Taunus
Postleitzahl65824
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37M3F3# Damit der Auftraggeber mit den Bietern in optimaler Weise kommunizieren kann, empfehlen wir dringend, dass sich diese - soweit nicht bereits geschehen - auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ freiwillig und kostenlos registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann der Auftraggeber die nicht registrierten Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der Vergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren. Fragen zum Verfahren und den Vergabeunterlagen: 1. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. 2. Frist für Bieterfragen: Etwaige Bieterfragen sind über das Vergabeportal bis spätestens 16.02.2026 an die Vergabestelle zu richten. Telefonische oder direkt mündlich gestellte Fragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet. 3. Beantwortung von Bieterfragen und sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers: Fragen der Bieter und die zugehörigen Antworten der Vergabestelle werden, soweit diese für das Wettbewerbsfeld von Interesse sind, einheitlich und gleichzeitig allen Bietern durch den "Fragenkatalog - Bieterfragen und Antworten" in anonymisierter Form durch ein entsprechendes Hochladen auf das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für sonstige Mitteilungen des Auftraggebers (z. B. Änderung der Vergabeunterlagen oder sonstige Hinweise). Der Auftraggeber behält sich eine Optimierung/Ergänzung der Vergabeunterlagen ausdrücklich vor, wenn und soweit sich dies nach dem Fortgang des weiteren Verfahrens auf Grund von Hinweisen und Fragen der Bieter als zweckmäßig oder als geboten erweist. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis zum 25.02.2026 beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch nach Ablauf der Auskunftsfrist Fragen zu beantworten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 - Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus- Kreis (Comeniusschule (COM) Eppstein, Drei-Linden-Schule (DLS) Bad Soden, Georg-Kerschensteiner-Schule (GKS) Schwalbach, Geschwister-Scholl-Schule (GSS) Schwalbach, Pestalozzischule (PSK) Kelkheim, Grundschule in den Sindlinger Wiesen (GSW) Kelkheim und Max-von-Gagern-Schule (MVG) Kelkheim)
BeschreibungAuf das Los 1 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus- Kreis (Comeniusschule (COM) Eppstein, Drei-Linden-Schule (DLS) Bad Soden, Georg-Kerschensteiner-Schule (GKS) Schwalbach, Geschwister-Scholl-Schule (GSS) Schwalbach, Pestalozzischule (PSK) Kelkheim, Grundschule in den Sindlinger Wiesen (GSW) Kelkheim und Max-von-Gagern-Schule (MVG) Kelkheim) entfallen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginnes ca. 1.235 Mittagsmahlzeiten an Schultagen sowie auf Anforderung der jeweiligen Schulen auch in den Ferienzeiten im Rahmen der Ferienbetreuung zu gleichen Konditionen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Mittagsmahlzeiten für Los 1. Die vorstehenden jeweils genannten Abnahmemengen (durchschnittliche Anzahl Mittagsmahlzeiten an Schultagen) stellen auf das Referenzjahr 2025 ab. Durch Modulwahl der Essensteilnehmer (3 bis 5 Tage pro Woche) variiert die Anzahl bei den täglichen Mittagsmahlzeiten. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen (Mindest- oder Höchst-) Liefermengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet. Zur schultäglichen Belieferung kommt, je nach angebotener Ferienbetreuung, eine Belieferung in den hessischen Schulferien dazu. In den Ferien sind auf Anforderung durch die Einrichtungsleitung bei Bedarf an einem Tag je Ferienwoche Lunchpakete anstelle der Mittagsmenüs zu liefern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Rahmen von Schließungen einzelner Gruppen bzw. Bildung von neuen Gruppen sowie dem Rechtsanspruch für Grundschüler auf eine Ganztagsbetreuung in den Schulen zu einer Abweichung der vorgenannten Anzahl der Portionen von Mittagessen insgesamt nach oben und unten kommen kann. Der Auftragnehmer ist in der Lage, auf eine Veränderung hinsichtlich der Anzahl der Portionen wie auch in Hinsicht auf die Äußerung spezieller Wünsche oder Anregungen der Einrichtungen flexibel zu reagieren. In den Räumlichkeiten der Schulen (mit Ausnahme Grundschule In den Sindlinger Wiesen und Max-von Gagern-Schule bei Los 1) sind voll ausgestattete Cook & Chill Küchen, inklusive der entsprechenden Konvektomaten vorhanden. Der Auftraggeber geht daher von einer Cook & Chill Verpflegung aus. Alle Schulen (mit Ausnahme Grundschule In den Sindlinger Wiesen und Max-von Gagern-Schule bei Los 1) werden aktuell mit den bestehenden Kücheneinrichtungen im Rahmen des Verpflegungssystems Cook & Chill versorgt, ohne dass es einer weiteren Küchenausstattung bedarf. Das Cook & Chill-Verpflegungssystem ist mit den bestehenden Kücheneinrichtungen bei täglicher Lieferung zu realisieren. Eine diesbezüglich darüber hinaus gehende Ausstattung ist ausgeschlossen. Die Ausstattung des Essensraums der Grundschule in den Sindlinger Wiesen besteht aus einem Containerraum mit nur begrenztem Platz für eine kleine Ausgabestation sowie einem kleinen Nebenraum, in dem sich die Küche befindet. Perspektivisch wird der Essensraum nicht mehr auskömmlich sein, so dass ein weiterer Essensraum im Schulgebäude geplant ist. Zur Regeneration der Speisen ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen zum Vertragsbeginn 01.08.2026 ausgestattet mit CoolCooking Boxen (Gerät mit Anschluss an eine handelsübliche 230V-Steckdose, kühlt die Speisen aktiv und regeneriert diese automatisch zu einem zuvor definierten Zeitpunkt, weitere Funktionen Warmhalten der Speisen sowie Messung der Speisentemperatur). Die Max-von-Gagern-Schule verfügt über eine voll ausgestattete Küche und ist zum Vertragsbeginn 01.08.2026 mit einem Konvektomaten zur Regeneration der Speisen ausgestattet. Sollte ein Verpflegungssystem angeboten werden, das mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften mit welchen Spezifikationen und in welcher Anzahl in den jeweiligen Schulen zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen in den jeweiligen Schulen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, wie das angebotene Verpflegungssystem mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15894210 Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Soden am Taunus
Postleitzahl65812
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtEppstein
Postleitzahl65817
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKelkheim
Postleitzahl65779
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchwalbach am Taunus
Postleitzahl65824
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragszeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt längstens jedoch bis zum 31.07.2030. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDer Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die zu erbringenden Leistungen, die Gegebenheiten vor Ort und die Räume zu informieren. Bestandteil der Ausschreibung sind unter anderem die Grundrisse der jeweiligen Einrichtungen der Schulen, die auch eine Auflistung der jeweiligen derzeitigen Küchenausstattung beinhalten (siehe Anlagen zu "II. Leistungsverzeichnis (LV)"). Auf Wunsch kann im Rahmen des Vergabeverfahrens auch eine Objektbesichtigung stattfinden. Hierzu muss innerhalb der Angebotsabgabefrist ein Termin vereinbart werden. Der Bieter ist eigenverantwortlich für eine rechtzeitige Terminanfrage zuständig, die seine eigene Bearbeitungszeit zur Angebotserstellung berücksichtigt. Eine Ortsbesichtigung ohne vorherige Terminabsprache ist ausgeschlossen. Die Terminanfrage ist über das Vergabeportal DTVP (Kommunikation) mit Angabe von drei Terminvorschlägen (jeweiliges Datum, innerhalb der Angebotsabgabefrist) zu stellen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungEinheitspreis pro Menü
BeschreibungFür das Kriterium "Preis" wird/werden der/die vom Bieter angebotene(n) Einheitspreis(e) pro Menü (Brutto) für die Essensherstellung und Belieferung der Schulen (Alter der Schulkinder zwischen 6 und 10 Jahre) gemäß dem Preisblatt je Los (Va. Preisblatt Los 1 oder Vb. Preisblatt Los 2) gewertet. Die Wertung der Angebote, insbesondere die Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gesondert je Los. Der Öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 - Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis (Albert-Schweitzer-Schule (ASS) Hattersheim, Eddersheimer Schule (EDD) Hattersheim, Lindenschule (LDS) Kriftel, Regenbogenschule (RBS) Hattersheim, Riedschule (RDS) Flörsheim, Robinsonschule (ROB) Hattersheim, Weinbergschule (WBS) Hochheim)
BeschreibungAuf das Los 2 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis (Albert-Schweitzer-Schule (ASS) Hattersheim, Eddersheimer Schule (EDD) Hattersheim, Lindenschule (LDS) Kriftel, Regenbogenschule (RBS) Hattersheim, Riedschule (RDS) Flörsheim, Robinsonschule (ROB) Hattersheim, Weinbergschule (WBS) Hochheim) entfallen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginnes ca. 1.250 Mittagsmahlzeiten an Schultagen sowie auf Anforderung der jeweiligen Schulen auch in den Ferienzeiten im Rahmen der Ferienbetreuung zu gleichen Konditionen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Mittagsmahlzeiten für Los 2. Die vorstehenden jeweils genannten Abnahmemengen (durchschnittliche Anzahl Mittagsmahlzeiten an Schultagen) stellen auf das Referenzjahr 2025 ab. Durch Modulwahl der Essensteilnehmer (3 bis 5 Tage pro Woche) variiert die Anzahl bei den täglichen Mittagsmahlzeiten. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen (Mindest- oder Höchst-) Liefermengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet. Zur schultäglichen Belieferung kommt, je nach angebotener Ferienbetreuung, eine Belieferung in den hessischen Schulferien dazu. In den Ferien sind auf Anforderung durch die Einrichtungsleitung bei Bedarf an einem Tag je Ferienwoche Lunchpakete anstelle der Mittagsmenüs zu liefern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Rahmen von Schließungen einzelner Gruppen bzw. Bildung von neuen Gruppen sowie dem Rechtsanspruch für Grundschüler auf eine Ganztagsbetreuung in den Schulen zu einer Abweichung der vorgenannten Anzahl der Portionen von Mittagessen insgesamt nach oben und unten kommen kann. Der Auftragnehmer ist in der Lage, auf eine Veränderung hinsichtlich der Anzahl der Portionen wie auch in Hinsicht auf die Äußerung spezieller Wünsche oder Anregungen der Einrichtungen flexibel zu reagieren. In den Räumlichkeiten der Schulen sind voll ausgestattete Cook & Chill Küchen, inklusive der entsprechenden Konvektomaten vorhanden. Der Auftraggeber geht daher von einer Cook & Chill Verpflegung aus. Alle Schulen werden aktuell mit den bestehenden Kücheneinrichtungen im Rahmen des Verpflegungssystems Cook & Chill versorgt, ohne dass es einer weiteren Küchenausstattung bedarf. Das Cook & Chill-Verpflegungssystem ist mit den bestehenden Kücheneinrichtungen bei täglicher Lieferung zu realisieren. Eine diesbezüglich darüber hinaus gehende Ausstattung ist ausgeschlossen. Sollte ein Verpflegungssystem angeboten werden, das mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften mit welchen Spezifikationen und in welcher Anzahl in den jeweiligen Schulen zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen in den jeweiligen Schulen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, wie das angebotene Verpflegungssystem mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15894210 Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFlörsheim am Main
Postleitzahl65439
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHattersheim am Main
Postleitzahl65795
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHochheim am Main
Postleitzahl65239
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKriftel
Postleitzahl65830
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragszeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt längstens jedoch bis zum 31.07.2030. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDer Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die zu erbringenden Leistungen, die Gegebenheiten vor Ort und die Räume zu informieren. Bestandteil der Ausschreibung sind unter anderem die Grundrisse der jeweiligen Einrichtungen der Schulen, die auch eine Auflistung der jeweiligen derzeitigen Küchenausstattung beinhalten (siehe Anlagen zu "II. Leistungsverzeichnis (LV)"). Auf Wunsch kann im Rahmen des Vergabeverfahrens auch eine Objektbesichtigung stattfinden. Hierzu muss innerhalb der Angebotsabgabefrist ein Termin vereinbart werden. Der Bieter ist eigenverantwortlich für eine rechtzeitige Terminanfrage zuständig, die seine eigene Bearbeitungszeit zur Angebotserstellung berücksichtigt. Eine Ortsbesichtigung ohne vorherige Terminabsprache ist ausgeschlossen. Die Terminanfrage ist über das Vergabeportal DTVP (Kommunikation) mit Angabe von drei Terminvorschlägen (jeweiliges Datum, innerhalb der Angebotsabgabefrist) zu stellen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungEinheitspreis pro Menü
BeschreibungFür das Kriterium "Preis" wird/werden der/die vom Bieter angebotene(n) Einheitspreis(e) pro Menü (Brutto) für die Essensherstellung und Belieferung der Schulen (Alter der Schulkinder zwischen 6 und 10 Jahre) gemäß dem Preisblatt je Los (Va. Preisblatt Los 1 oder Vb. Preisblatt Los 2) gewertet. Die Wertung der Angebote, insbesondere die Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gesondert je Los. Der Öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungZur Wahrung der geschäftlichen Interessen des Unternehmens. (§ 39 Abs. 6 Ziff. 3 VgV)
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungACTIVcatering für Kinder GmbH (Geschmacksschatz)
Angebot
Kennung des Angebots4
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungZur Wahrung der geschäftlichen Interessen des Unternehmens. (§ 39 Abs. 6 Ziff. 3 VgV)
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungZur Wahrung der geschäftlichen Interessen des Unternehmens. (§ 39 Abs. 6 Ziff. 3 VgV)
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelMittagsverpflegung Los 1 und 2
Datum der Auswahl des Gewinners20/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses16/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge12
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge12
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungACTIVcatering für Kinder GmbH (Geschmacksschatz)
Angebot
Kennung des Angebots4
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungZur Wahrung der geschäftlichen Interessen des Unternehmens. (§ 39 Abs. 6 Ziff. 3 VgV)
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungZur Wahrung der geschäftlichen Interessen des Unternehmens. (§ 39 Abs. 6 Ziff. 3 VgV)
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelMittagsverpflegung Los 1 und 2
Datum der Auswahl des Gewinners20/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses16/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge11
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur
RegistrierungsnummerDE113823995
PostanschriftAm Kreishaus 1-5
StadtHofheim am Taunus
Postleitzahl65719
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
E-Mailschulverpflegung@mtk.org
Telefon+49 6192-201-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer06151 12-6603
PostanschriftDienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151126603
Fax+49 6151125816
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer06-22630029-17
PostanschriftDienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151126603
Fax+49 6151125816
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungACTIVcatering für Kinder GmbH (Geschmacksschatz)
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE275132743
PostanschriftRobert-Bosch-Str. 29A
StadtMainz
Postleitzahl55129
LandÄgypten
E-Mailhallo@geschmacksschatz.de
Telefon061312185881
Fax061312185883
Internetadressehttps://www.geschmacksschatz.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung44618aa3-a13d-4bfc-9807-da89baa45dd1  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/07/2026 11:50:47 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung471657-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe129/2026
Datum der Veröffentlichung08/07/2026