Zusätzliche Angaben
Angebote von Versicherern über Versicherungsmakler sind zum Wettbewerb zugelassen.
Folgende Voraussetzungen sind von Versicherungsmaklern zu erfüllen:
a) Nachweis, dass der Makler vom Versicherer bzw. bei einem Konsortium vom führenden Versicherer eine Inkassovollmacht zum Erhalt der Prämien erhalten wird; Nachweis durch Eigenerklärung.
b) Nachweis, dass der Makler über Vermögensschadenhaftpflichtdeckungsschutz mit einer Versicherungssumme von mind. 2,5 Mio. € verfügt; Nachweis durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung.
c) Nachweis einer Vollmacht, dass der Makler vom Versicherer (Bieter) zur Abgabe eines Angebotes berechtigt ist; Nachweis durch Vollmacht.
d) Nachweis, dass der Makler mindestens 2 Feuerversicherungsverträge mit einer Versicherungssumme von mindestens 250 Mio. € vermittelt hat (Referenzen); Nachweis durch Eigenerklärung.
Auf Wunsch der Vergabestelle sind die Referenzen offenzulegen und ein Ansprechpartner bei dem betreuten Unternehmen zu benennen.
e) Nachweis, dass die Schadenabwicklung des hier ausgeschriebenen Versicherungsschutzes mit den Versicherern im Interesse der Versicherungsnehmerin begleitet wird und dass der Makler die Versicherungsnehmerin in Versicherungsfragen zu dem hier ausgeschriebenen Vertrag berät; Nachweis durch Eigenerklärung.