Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Tübingen (UKT) hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt.
Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Das Projekt ist an den Vorgaben zum Fördertatbestand 2 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ausgerichtet. Wesentliche Funktionalitäten entlang des Behandlungspfades sollen im Rahmen des beantragten Projekts bis Ende 2024 UKT-übergreifend realisiert werden.