Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Für den Neubau der Infrastruktur und Medienleitung, BOS,W -Lan, Zugzielanzeiger ,Beleuchtung, Funk und weiterer medialer Einrichtungen sind zusätzliche Bühnen und Ablagesysteme, Kabelführungssyteme und Kabelkanalerweiterungen und Anpassungen erforderlich.Zuordnung der Gewährleistungsansprüche nicht durchgängig sichergestelltDie genehmigten Sperrpausen sind gewerksverzahnt aufeinander abgestimmt. Eine zusätzliche Ausschreibung und Vergabe an weitere AN würde terminliche Verzüge und erhebliche Zusatzkosten der ausführenden Firmen und der betrieblichen Ausfälle nach sich ziehen.