Die Beschaffung der "Leihgeräte für Lehrkräfte" hat eine hohe Dringlichkeit, da die Lehrkräfte der Stuttgarter Schulen im rollierenden System von zu Hause aus unterrichten müssen (Home Schooling). Dadurch dass viele Lehrkräfte über kein geeignetes Endgerät verfügen, müssen die Geräte schnellstmöglich beschafft werden. Da die Förderung des Bundes für alle Kommunen in Deutschland zur Verfügung steht, besteht zudem die Gefahr, dass in kurzer Zeit keinerlei geeignete Endgeräte mehr am Markt zur Verfügung stehen werden. Die Verfügbarkeit ist aufgrund der erheblich gesteigerten Nachfrage aufgrund der Corona-Pandemie, so wie aufgrund von verzögerten Lieferungen ohnehin weltweit sehr eingeschränkt. Deshalb wurde als Verfahrensart gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gewählt.