473289-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung – Neubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
OJ S 130/2026 09/07/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
E-Mailcorina.petersohn@deutschebahn.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNeubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
BeschreibungNeubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
Kennung des Verfahrensc8374e94-3f56-4406-ad89-bfff0488e0c9
Interne Kennung23FEI65702
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtRüsselsheim am Main
Postleitzahl65428
Land, Gliederung (NUTS)Groß-Gerau (DE717)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelNeubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
BeschreibungNeubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
Interne Kennung4415c8f7-3e3d-40c0-bd22-e99449cd4de4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRüsselsheim am Main
Postleitzahl65428
Land, Gliederung (NUTS)Groß-Gerau (DE717)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/06/2023
Enddatum der Laufzeit28/04/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2023883815
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners01/06/2023
Datum des Vertragsabschlusses01/06/2023
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung334631-2023
Identifikator des geänderten VertragsCON-0001 - Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung008 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 011 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 015 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 016 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 019 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 020 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. 021 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer AN müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass wiederum Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen008 - Die Anzeige A1-008 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Ausstattungslieferung des Fahrdienstleiterraums des ESTW-Z Rüsselsheim mit einer Lichtkuppel (Kunststoff) sowie einem Innenfenster zwischen Fdl- und Pausenraum / Küche. Das Fenster zwischen Pausenraum und Leitstelle ist eine Anforderung vom Betriebsrat und soll dem Bediener jederzeit Einblick auf die Monitore gewährleisten. Dies war hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 011 - Die Anzeige A1-011 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Anpassung der Gebäudeplanung hinsichtlich der Ausstattung des Raumes als Arbeitsplatz gemäß GEG, sowie die Planung, Lieferung und Montage der Heizungsanlage. Dies war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 015 - Die Anzeige A1-015 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Aufbringung von Dachbekiesung mittels Kiespumpe. Aufgrund der beengten und unzugänglichen Zuwegung zum ESTW-Z Rüsselsheim konnte die Dachbekiesung nur mittels Kiespumpe durch die Firma Fink u. Vallon durchgeführt werden. Dies war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 016 - Die Anzeige A1-016 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Anbringung von Warnschildern Gewitter / Blitz (14 Stk.) und die Nachrüstung von zusätzlichen Ableitern (12 Stk.) zwischen Attika und Ringerder am ESTW-Modulgebäude. Dies wurde seitens des Blitzschutzkoordinator gefordert und war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 019 - Die Anzeige A1-019 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung des Einsatzes eines 450to Autokrans für die Stellung des Modulgebäudes, aufgrund der spezifischen Gegebenheiten vor Ort und der damit verbundenen technischen Herausforderung. Die Örtlichkeit mit dem OPEL-Gleis, dem Materialcontainer und dem Treppenhaus auf der OPEL-Fläche, sowie die Ausdehnung des Gebäudes bedingten den Einsatz. Dies war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 020 - Die Anzeige A1-020 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Beantragung und Genehmigung der Durchfahrtswege der Schwertransporte für die Anlieferung der Modulteile bei den zuständigen Landesbehörden. Nach Vorgabe mussten die Schwertransporte auf dem Weg von Aitrach nach Rüsselsheim mittels Begleitfahrzeug 3 und 4 und einem digitalen Beifahrer begleitet werden. Neben den Kosten für die Begleitung sind Kosten bei den Genehmigungsbehörden angefallen. Dies war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich. 021 - Die Anzeige A1-021 beinhaltet die zusätzliche nicht vorgesehene Leistung der Anpassung / Realisierung folgener Unterverteilungen: Gefo, DBMAS Powerbox, Gleichrichter ÜT 3x16A und Alarmsammler. Dies wurde nachträgliche durch die Ausführungsplanung TK gefordert und war so hauptvertraglich nicht vereinbart, wurde jedoch im Zuge des Projektverlaufs, sowie für den weiteren Projekterfolg erforderlich.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummerf45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
PostanschriftAdam-Riese-Straße 11-13
StadtFrankfurt Main
Postleitzahl60327
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
KontaktpersonFE.EI-SW-E
E-Mailcorina.petersohn@deutschebahn.com
Telefon+49 8913082556
Fax+49 6926545053
Internetadressehttps://www.deutschebahn.com/bieterportal
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungHitachi Rail GTS Deutschland GmbH
Registrierungsnummer3035d51b-0604-4d74-8a0a-45c0a9b54b3d
StadtDitzingen
Postleitzahl71254
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
E-Mailbieterportal-alt@deutschebahn.com
Telefon+49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung31950e00-1670-4edb-a8c3-e7505f62059d  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/07/2026 16:18:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung473289-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe130/2026
Datum der Veröffentlichung09/07/2026