Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Managed File Transfer
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung des Softwareprodukts Control-M Managed File Transfer Enterprise (Task) inklusive Pflege.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
22305 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Beschaffungsbedarf der TK besteht in einer Software für Managed File Transfer, welche sich in die bei der TK bereits vorhandene Software Control-M des Herstellers BMC ohne Schnittstellen integrieren lässt (Vollintegration). Der Beschaffungsgegenstand beinhaltet deshalb das Softwareprodukt Control-M Managed File Transfer Enterprise des Herstellers BMC inklusive Pflege für 48 Monate.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Der Beschaffungsbedarf kann nur über die Leistungen bzw. das Produkt Control-M Managed File Transfer Enterprise Herstellers BMC gedeckt werden. Nur die Software Control-M Managed File Transfer Enterprise des Herstellers BMC erfüllt die fachlichen Anforderungen an die Leistung, wie sie sich aus dem Beschaffungsbedarf ergeben. Es handelt es sich um die einzige Managed File Transfer Software, welche sich ohne Schnittstellen in die Software Control-M des Herstellers BMC integrieren lässt. Die Software Control-M Managed File Transfer Enterprise und die benötigte Pflege können nur über die BMC Software Distribution B.V. direkt bezogen werden.
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21-05706
Bezeichnung des Auftrags:
Managed File Transfer
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung 14/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: BMC Software Distribution B. V
Ort: Schipol-Rijk
NUTS-Code: NL329 Groot-Amsterdam
Land: Niederlande
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt):
Von einer Veröffentlichung des Gesamtwert der Beschaffung und des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 15/09/2021