Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Die zur IBN verfügbare Sperrpause sieht nur ein Zeitfenster von 3 Stunden vor, ein Rechnertausch ist in dieser Zeit nicht umsetzbar. Daher müssen zur Umsetzung der Maßnahme vorkonfektionierte LT Leihrechner verwendet werden.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Sowohl Hardware, als auch Software sind herstellerspezifisch und können somit nur durch die beauftragte Firma gestellt werden.
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Risiko einer Überziehung der Sperrpause und der damit verbundenen betrieblichen Auswirkungen.
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung:
Frist für EU-Bekanntmachung