473660-2022 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: Stühle
OJ S 167/2022 31/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: einkauf@nrwbank.de
Telefon: +49 21191741
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Bürodrehstühlen und Besucherstühlen - Los 1
Referenznummer der Bekanntmachung: 434-003652-00-101-79520
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39112000 Stühle
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Verkauf und die Lieferung von Bürodrehstühlen und Besucherstühlen sowie Originalersatzteilen durch die Verkäuferin an die NRW.BANK.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 410 600,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Verkauf und die Lieferung von Bürodrehstühlen und Besucherstühlen sowie Originalersatzteilen durch die Verkäuferin an die NRW.BANK.
Die Rahmenvereinbarung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst die Lieferung von Bürodrehstühlen (Standardausfertigung, Standardausfertigung für kleine Mitarbeitende [kleiner 160 cm], Standardausfertigung für große Mitarbeitende [größer 185 cm], Standardausfertigung für Mitarbeitende mit einem Körpergewicht bis 110kg, Standardausfertigung für Mitarbeitende mit einem Körpergewicht bis 130kg; Standardausfertigung für Mitarbeitende mit einem Körpergewicht bis 150kg, Standardausfertigung mit Kopfstütze) und Besucherstühlen; Los 2 die Lieferung von Bürodrehstühlen in Standardausfertigung mit Kopfstütze für 24-Stunden-Nutzung.
Folgende Standorte der Auftraggeberin sind zu beliefern: Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, und Friedrichstraße 1, 48145 Münster.
Alle zu liefernden Bürodreh- und Besucherstühle und hierfür vorgesehene Ersatzteile müssen für mindestens 10 Jahre ab Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung lieferbar sein.
Die Auftraggeberin schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung folgende Mengen abgerufen werden (auf 4 Jahre Laufzeit): Bürodrehstühle (Standardausfertigung: 400, Standardausfertigung für kleine Mitarbeitende [kleiner 160 cm]: 20, Standardausfertigung für große Mitarbeitende [größer 185 cm]: 20, Standardausfertigung für Mitarbeitende mit einem Körpergewicht bis 110kg: 8, Standardausfertigung für Mitarbeitende mit einem Körpergewicht bis 130kg: 6; Standardausfertigung für Mitarbeitende mit einem Körpergewicht bis 150kg: 4, Standardausfertigung mit Kopfstütze: 60, Standardausfertigung mit Kopfstütze für 24-Stunden-Nutzung: 16) und Besucherstühle: 300.
Es gelten die folgenden, verbindlichen Höchstabnahmegrenzen: Bürodrehstühle (Standardausfertigung: 1.400, Standardausfertigung für kleine Mitarbeitende [kleiner 160 cm]: 40, Standardausfertigung für große Mitarbeitende [größer 185 cm]: 40, Standardausfertigung für Mitarbeitende mit einem Körpergewicht bis 110kg: 16, Standardausfertigung für Mitarbeitende mit einem Körpergewicht bis 130kg: 8; Standardausfertigung für Mitarbeitende mit einem Körpergewicht bis 150kg: 6, Standardausfertigung mit Kopfstütze: 100, Standardausfertigung mit Kopfstütze für 24-Stunden-Nutzung: 24) und Besucherstühle: 600.
Die Reparatur der gelieferten Bürodreh- und Besucherstühle (Austausch defekter Teile und Einbau von Ersatzteilen) erfolgt durch die Auftraggeberin. Zu diesem Zweck muss die Auftragnehmerin der Auftraggeberin mit Angebotsabgabe einen Katalog mit möglichen Originalersatzteilen und Ersatzteilpreisen übergeben und diese Ersatzteile auf entsprechende Bestellung unverzüglich liefern. Sofern der Reparaturbedarf innerhalb der vom jeweiligen Hersteller gewährten Gewährleistungsfrist eingetreten ist, hat die Ersatzteilübersendung unentgeltlich zu erfolgen. Letzteres gilt nicht, wenn die Auftragnehmerin die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Aus technischen Gründen wird die Ausschreibung losweise in zwei gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Der zu der vorliegenden Bekanntmachung bestehende Projektraum betrifft das Los 1.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Teststellung / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeitskonzept / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Es findet eine Bemusterung statt. Getestet wird im Los 1 ein Bürodrehstuhl (Standard) und im Los 2 ein Bürodrehstuhl (24-Stunden-Nutzung). Die Aufforderung zur Anlieferung der Stühle zur Bemusterung erfolgt nach Angebotsabgabe gesondert durch die Auftraggeberin. Es werden nur geeignete Bieter zur Bemusterung aufgefordert. Die zu bemusternden Stühle sind der Auftraggeberin innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung zur Verfügung zu stellen, und zwar an dem folgenden Standort: Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf. Es ist mit einer Dauer der Bemusterung von einem Monat zu rechnen. Während der Bemusterung werden die Stühle durch jeweils acht Personen probegesessen sowie mechanisch (z. B. Funktionsprüfung vorhandener Hebel) und auf Reparaturfreundlichkeit (z. B. Ein- und Ausbau von Polstern, Armlehnen, Sitzfeder, Stuhlrollen) überprüft. Die NRW.BANK übernimmt keine Kosten von Beschädigungen oder Nutzungsspuren, die aus der Teststellung resultieren. Die Testpersonen kennen die Preise der Stühle und das Nachhaltigkeitskonzept bis zum Abschluss der Testwertung nicht. Die getesteten Stühle sind bieterseits nach Abschluss der Bemusterung und entsprechender Aufforderung der Auftraggeberin am Standort der Bemusterung binnen einer Frist von zwei Wochen abzuholen. Jeder getestete Stuhl wird anhand der Datei "Bewertung Teststellung" bewertet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 016-037530
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 16
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DYCKERS & FRIENDS GmbH
Postanschrift: Industriestr. 45 - 49
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 410 600,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 410 600,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
5 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
6 Vordruck 07 Preisblatt
7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung*/***
8 Handelsregisterauszug*
9 Nachhaltigkeitskonzept
10 Ersatzteilkatalog mit Ersatzteilpreisen
2. Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant
Nr. Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
2 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer**
5 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung des Nachunternehmers **/***
7 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
*** Nur, soweit in dem Mitgliedstaat des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DA4X
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs.1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/08/2022