474018-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Datenbankdienste
OJ S 182/2021 20/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Postanschrift: Salzburger Str. 21-25
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@senjustva.berlin.de
Telefon: +49 309013-3222
Fax: +49 309013-2000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Einrichtung und Betrieb eines Hunderegisters nach dem Berliner Hundegesetz
Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E 11 2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72320000 Datenbankdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Errichtung, Betrieb und Führen eines zentralen Hunderegisters nach der Berliner Hundegesetzverordnung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 297 510,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Laut § 13 des Gesetzes zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin vom 7. Juli 2016 (HundeG) müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ab dem 1. Januar 2022 ihre Hunde in einem zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort erfasst werden, bestimmen sich nach § 11 HundeG.
Die Erfassung aller in Berlin gehaltenen Hunde und deren Halterinnen und Halter in einem zentralen Register soll insbesondere folgende Prozesse unterstützen bzw. vereinfachen:
- einfache und schnelle Identifizierung von Hunden und deren Halterinnen oder Haltern
- Verbesserung des Vollzugs des HundeG sowie des Hundesteuer- und des Tierschutzgesetzes
- Gewinnung aussagekräftiger statistischer Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von
Hunden in Abhängigkeit von deren Rasse oder Kreuzung, Geschlecht und Alter.
Im Land Berlin ist von folgenden Hundebestandszahlen auszugehen:
- Anzahl der im Land gehaltenen Hunde: ca. 115.000
- Neuanmeldungen pro Jahr: ca. 13.500
Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung beabsichtigt mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Führen des zentralen Hunderegisters gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes vom 18. September 2018 eine juristische Person des Privatrechts zu beleihen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Unterlagen zur Auftragsausführung / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 124-329337
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 5400/E/11/2021
Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung, Betrieb und Führen eines Hunderegisters nach der Berliner Hunndegestzverordnung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GovConnect GmbH
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 3 397 478,26 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 297 510,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/09/2021