474113-2021 - ErgebnisDeutschland-Siegburg: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
OJ S 182/2021 20/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Sieg-Kreis
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de
Fax: +49 2241/13-3165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Redesign Datennetz RSK Schulverwaltung
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0228-40-VgV
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Erhöhung der Datenkapazitäten und technische Anpassungen im bestehenden Breitbandnetz der Berufskollegs des Rhein-Sieg-Kreises
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung: Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg, Berufskolleg Siegburg-Zange Hochstraße 1-7 53721 Siegburg-Zange, Carl-Reuther-Berufskolleg Fritz-Jacobi-Straße 20 53373 Hennef, Berufskolleg Bonn-Duisdorf Rochusstraße 30 53123 Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Erhöhung der Datenkapazitäten und technische Anpassungen im bestehenden Breitbandnetz der Berufskollegs des Rhein-Sieg-Kreises
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die erhöhten Anforderungen an Verfügbarkeit und Bandbreite während der Corona-Zeit hat den Schulen gezeigt, dass die bestehenden Bandbreiten und die damit verbaute Hardware, langfristig nicht ausreichen werden oder aufgrund der neuen Technik ausgetauscht werden müssen.
Der Betrieb verschiedener IT-Dienste und Anwendungen (VoIP, Video, Internet, WLAN etc.), wird dabei durch das zentrale "Rechenzentrum" im Kreishaus von Siegburg umgesetzt. Die kreiseigenen Schulen werden über eine hoch verfügbare MPLS-Infrastruktur direkt mit dem Kreishaus in Siegburg verbunden.
Dies bedingt eine sichere, datenschutz- und IT-sicherheitskonforme Standortvernetzung für folgende IT-Dienste:
- Zugriff auf die zentrale Telefonanlage,
- Zugriff auf Server-Infrastruktur im Rechenzentrum,
- Kopplung des Kreishaus-Rechenzentrums mit einem georedundanten Ausweichstandort
- Zentrale IT-Sicherheits-Architektur für die Kreisschulen,
- Zentraler, hinreichend geschützter und leistungsstarker Zugriff auf das Internet,
- Zugriff der Kreisbediensteten auf das Intranet,
- abgeschottetes Netzwerk für die Gebäudeleittechnik.
Der Internetzugang aus der Schule heraus (Breakout) erfolgt über einen zentralen Internetfilter aus dem Rechenzentrum im Kreishaus in Siegburg heraus. Damit ist sichergestellt, dass der gesamte Datenverkehr zentral und vor allem sicher über das Rechenzentrum geleitet wird. Der Schulserver bzw. die von diesem bereitgestellten Diensten sollen zentral im Rechenzentrum/Kreishaus des Rhein-Sieg-Kreises betrieben werden.Hierbei muss sichergestelt werden, dass die Daten ausschließlich intern verfügbar bleiben.
Für die Umsetzung der Maßnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
- Betrieb ausschließlich auf eigenen Leitungen des Providers: Der Auftraggeber hat nur Zugriff auf seinen Vertragspartner und keinen unmittelbaren Einfluss auf die Störungsbeseitigung durch Nachunternehmer (bei angemieteten Leitungen). Das Problem der telefonischen Nichterreichbarkeit kann aufgrund von Handys und vernetzter Telefonanlagen (Telefonieren über Datenleitung) minimiert werden, der Ausfall von Datenanbindungen hat weitgreifende Auswirkungen auf den Schul- und Dienstbetrieb, so dass diese Problematik von Beginn an weitgehend ausgeschlossen werden muss.
- Redundante Anbindungen für jeden Standort, sowie eine auf zwei Leitungswegen basierende Anbindung für den Standort des Rechenzentrums (Kreishaus): Die IT-Services werden zentral aus Siegburg bereitgestellt. Soweit keine redundanten Leitungen vorhanden sind, führt ein Leitungsausfall zu einem Komplettausfall des Schulstandortes. Dies kann im Hinblick auf die Sicherstellung des Dienst- bzw. Schulbetriebs nicht hingenommen werden.
- Aufbau/Management incl. Router durch Provider: Der Aufbau und Betrieb (inkl. Störungsbeseitigung) der Anbindungen in Eigenregie (bei nicht gemanagten Leitungen) ist, speziell vor dem Hintergrund der großen räumlichen Distanzen, nicht ohne zusätzlichen Personalaufwand für den Auftraggeber realisierbar. Die damit verbundenen Leistungen müssen daher als Gesamtpaket vom Auftragnehmer erbracht werden.
- selbstständiger, automatischer Wechsel bei Ausfällen zwischen Primär/Backup-Anbindung: Der Wechsel zwischen den Anbindungen muss automatisch, ohne Eingriff des Auftraggebers oder des Auftragnehmers funktionieren. Eine entsprechende Störung ist automatisch zu generieren.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Redesign Datennetz RSK Schulverwaltung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD6BR
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221/147-3055
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 160 GWB verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/09/2021