Zusätzliche Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter „I.3 Kommunikation“ angegebenen Link zur Verfügung. Der Bieter hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen selbst zu informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei und freiwillig (keine Anmeldepflicht).
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
3. Die Objektbesichtigung ist Pflicht. Details zur Anmeldung und zum Ablauf entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nachforderungen auf Grund mangelnder Ortskenntnis sind nicht zulässig. Angebote ohne bestätigte Objektbesichtigung werden nicht berücksichtigt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis zum 22.06.2022, 10:00 Uhr bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseits keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht.
4. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 21.06.2022, 10:00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3 Nr. 1.) beschrieben.
5. In den Kalkulationsunterlagen Los 1 sind für alle Objekte mindestens zu leistende produktive Stunden pro Tag für die Unterhaltsreinigung und die Objektüberwachung vorgegeben. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung der Tagesmindeststunden führt direkt zum Ausschluss des Angebotes in Los 1.
6. Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2022 vereinbarten Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (Los 1: mindestens Lohngruppe 1, Los 2: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2022 vereinbarten Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet.
7. Der Bieter hat folgende Angaben zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu machen:
Eigenerklärungen:
- ob ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
- ob ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt,
- zur Umsetzung von Artikel 5k* Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt (folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personen- und Sachschäden jeweils 3 Mio €, Allmählichkeitsschäden 1,5 Mio €-, Obhuts-, Bearbeitungs- und Umweltschäden jeweils 1 Mio €, Vermögensschäden 0,5 Mio €, Schlüsselverlustrisiko 0,25 Mio €),
- dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer,
- über Umsatz- und Mitarbeiterzahlen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Referenzliste über vergleichbare Aufträge (Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung, Außenreinigung und Winterdienst, Los 2: Glasreinigung) mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer
8. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung