474595-2026 - Ergebnis
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Birkenfeld im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
OJ S 130/2026 09/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Birkenfeld
E-Mailmele@wfg-bir.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Birkenfeld im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
BeschreibungDer Landkreis Birkenfeld (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Zuwendung zur Förderung von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 mit dem Anhang: Förderregelungen zum Ausbau von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Zwischenzeitlich ist die "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen", Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 17.04.2024, ergangen. Gemäß dem Hinweis des Ministeriums im Runderlass vom 06.12.2023 ist diese ab Inkrafttreten für das weitere Förderverfahren maßgeblich. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents heruntergeladen werden können.
Kennung des Verfahrensc4ce99a3-6eec-4195-b59f-5db4b1b56b4c
Interne Kennung27482 II 24
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents) genügen müssen. HINWEIS: Bei den unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Fristen handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung jeweils nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Birkenfeld (DEB15)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents). Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelSiehe Titel unter Ziff. 2.1.
BeschreibungSiehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Formulierung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Birkenfeld (DEB15)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
Bezeichnung1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleiben-den Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zu-schuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6 Punkte weniger in der Be-wertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
BeschreibungBewertet wird die Qualität, Plausibilität und Konsistent des technischen Angebots: Wirtschaftlichkeitslückenformblatt, technisches Konzept und Netzplanung (gem. GIS NB) müssen im Angebot enthalten sein sowie nachvollziehbar und konsistent das an-gebotene Netz darstellen. Insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen müssen über das Gesamtangebot konsistent und nachvollziehbar sein. - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die Leistung optimal umgesetzt werden kann. Nur minimale Abweichungen liegen vor. (20 Punkte). - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind weitestgehend konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann, es bleiben jedoch Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (10 Punkte). - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind nur in Teilen konsistent, plausibel und nach-vollziehbar; es bleiben bezüglich der Projektumsetzung erhebliche Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (5 Punkte). - Technisches Konzept, Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind unvollständig oder nicht vorhanden. Es bestehen Zweifel an der geplanten Projektumsetzung. (0 Punkte).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Realisierungszeitraum
BeschreibungDas Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,0 Punkte weniger in der Bewertung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtKosten
Bezeichnung4. Endkundenprodukte
BeschreibungBei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für das Privatkundenprodukt sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Bereitstellungsgebühren) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Preisblatts Endkundenprodukte (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet:   Privatkunden: - Endkundenprodukt mit ≥ 200 Mbit/s im Download (Max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt mit ≥ 500 Mbit/s im Download (Max. 2,5 Punkte).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
BeschreibungUm zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung), hierzu ist das Formblatt „Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden“ (Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung) zu verwenden. Das Konzept darf 3 DIN A4 Seiten (Schrift: Arial, Schriftgröße: 11) nicht überschreiten. Darüberhinausgehende Ausführungen werden nicht berücksichtigt und gewertet. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden ent-halten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. 5.1.12. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Birkenfeld
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge47 069 408,88 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Telekom
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots47 069 408,88 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen47 069 408,88 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag Telekom
Datum des Vertragsabschlusses29/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLandkreis Birkenfeld
Registrierungsnummerkeine Angabe
StadtBirkenfeld
Postleitzahl55765
Land, Gliederung (NUTS)Birkenfeld (DEB15)
LandDeutschland
KontaktpersonWFG BIR mbH, Frau Chiara Mele
E-Mailmele@wfg-bir.de
Telefon+49 67828674903
Internetadressehttps://www.landkreis-birkenfeld.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
RegistrierungsnummerDE355604198
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon+49 6131 162234
Fax+49 6131 162113
Internetadressehttps://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 122265872
PostanschriftLandgrabenweg 149
StadtBonn
Postleitzahl53227
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailinfo@telekom.de
Telefon+49 2281810
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6ae8d1dc-e4ce-4953-bcd4-c6b04f9c35be  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/07/2026 15:18:07 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung474595-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe130/2026
Datum der Veröffentlichung09/07/2026