VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Leistung ist im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) zu vergeben, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen, der GFI GmbH Dresden, erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies begründet sich wie folgt:
Der Projektantrag wurde durch die GFI GmbH Dresden und Sachsenmilch Leppersdorf GmbH erarbeitet und ist somit geistiges Eigentum der Antragsteller. Dabei hat die Sachsenmilch Leppersdorf GmbH das Verfahren zur „Gewinnung" des Produkts „RENACARB" als Nebenprodukt aus der Lebensmittelproduktion entwickelt. Diese verfügt allerdings nicht über das wissenschaftlich-technische Knowhow, das für die Untersuchung und Beurteilung der Geeignetheit des Produkts „RENACARB" für die Wasserbehandlung zwingend notwendig ist. Durch die GFI GmbH Dresden erfolgten erste Berechnungen und chemische Analysen sowie Laborversuche zur Prüfung der wissenschaftlich und technischen Möglichkeiten zur Umsetzung des Vorhabens, welche im Projektantrag beschrieben wurden. Die Errichtung der Pilotanlage und die Durchführung des Versuchs basieren auf den bisherigen chemischen Analysen, den hydrochemischen Berechnungen sowie aus den Erfahrungen aus dem durchgeführten Laborversuch, die das Projektteam der GFI GmbH Dresden bereits gewonnen hat. Bei der Errichtung der Anlage handelt es sich nicht um eine Regeltechnologie, da die physikalischen und chemischen Eingenschaften des RENACARBs und dessen Eintrag in den Seewasserkörper explizit in der Konzeption, dem Bau und der Testung der Anlage durch die GFI GmbH Dresden Berücksichtigung finden müssen.