475125-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung – Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen auf der Strecke zwischen Rostock – Stralsund und angrenzenden Strecken
OJ S 137/2025 21/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungOffizielle Bezeichnung: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
E-Mailvergabe@vmv-mbh.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen auf der Strecke zwischen Rostock – Stralsund und angrenzenden Strecken
BeschreibungDas Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu diesem Zweck strebt das Land an, dass Züge, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Land beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, auf der vorgenannten Strecke für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Um dies zu erreichen, soll eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in auf der vorstehend genannten Strecke erbrachten Eisenbahnverkehrsleistungen abgeschlossen werden. Der Betreiber dieser Leistungen erhält vom Land zum Ausgleich der finanziellen Nachteile einen Zuschuss inklusive eines angemessenen Gewinns unter Beachtung insbesondere des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007. Der ausgewählte Betreiber hat zudem mindestens 340 000 Zugkilometer jährlich auf dem genannten Streckenabschnitt zu erbringen. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 geplant. Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Eine jährliche Kündigungsmöglichkeit ist frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 möglich, damit für beide Seiten eine dreijährige Planungssicherheit besteht. Als Mindestangebot werden sechs Fahrtenpaare pro Tag verlangt.
Kennung des Verfahrensba031804-77b0-414e-8e5e-2e8c2eed42d5
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchloßstraße 6-8  
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEisenbahnstrecke im Abschnitt Rostock - Stralsund
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEs wird vorab ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, der die Eignung feststellt. Nach dem Teilnahmewettbewerb ist kein nachträglicher Einstieg in das Vergabeverfahren von weiteren Bewerbern möglich.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten- Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV), - Teilnahmeanträge und Angebote, in denen Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 VgV), - Teilnahmeanträge und Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 VgV), - Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV). - Bewerber haben die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Darstellung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB zu erbringen (Formblatt). - Bewerber haben eine Eigenerklärung zu Bezügen zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 abzugeben (Formblatt).
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelVereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen auf der Strecke zwischen Rostock – Stralsund und angrenzenden Strecken
BeschreibungDas Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu diesem Zweck strebt das Land an, dass Züge, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Land beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, auf der vorgenannten Strecke für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Um dies zu erreichen, soll eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in auf der vorstehend genannten Strecke erbrachten Eisenbahnverkehrsleistungen abgeschlossen werden. Der Betreiber dieser Leistungen erhält vom Land zum Ausgleich der finanziellen Nachteile einen Zuschuss inklusive eines angemessenen Gewinns unter Beachtung insbesondere des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007. Der ausgewählte Betreiber hat zudem mindestens 340 000 Zugkilometer jährlich auf dem genannten Streckenabschnitt zu erbringen. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 geplant. Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Eine jährliche Kündigungsmöglichkeit ist frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 möglich, damit für beide Seiten eine dreijährige Planungssicherheit besteht. Als Mindestangebot werden sechs Fahrtenpaare pro Tag verlangt.
Interne KennungIC-Tarifkooperation 2025
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenEine jährliche Kündigungsmöglichkeit ist frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 möglich, damit für beide Seiten eine dreijährige Planungssicherheit besteht.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchloßstraße 6-8  
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEisenbahnstrecke im Abschnitt Rostock - Stralsund
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/12/2025
Enddatum der Laufzeit14/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Der Bewerber muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass eine solche Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der Bewerber muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschlandgemäß § 6 AEG oder eine Unternehmensgenehmigung im Sinne des § 6 f Abs. 1 AEG sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ihren Jahresumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres anzugeben. Die Angabe kann im Wege einer Eigenerklärung erfolgen. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen sowie über die erforderlichen technischen Mittel verfügt, die zur Durchführung desabzuschließenden Auftrags erforderlich sind. Des Weiteren hat er entsprechend ein Betriebskonzept vorzulegen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, inwiefern sie über Erfahrungen mit der Erbringung von überregionalen Eisenbahnpersonenverkehrsleistungen (bei der Mehrzahl der Beförderungsfälle übersteigt die gesamte Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit 1 Stunde oder einen Umfang von min. 100 000 Zugkm) verfügen. Hierzu sind Referenzen über die Erbringung solcher Verkehrsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Dazu sind für jede Referenz der jährliche Umfang der erbrachten Leistungen anzugeben. Ferner ist anzugeben, inwieweit diese Leistungen mit fernverkehrstypischer Fahrzeugausstattung (insbesondere Klimatisierung der Fahrgasträume, Fahrgasttoiletten, elektronische Fahrgastinformation, Mindestanzahl an Sitzplätzen von 250, 1. Klasse-Bereich, großzügiger Sitzteiler) erbracht worden sind. Die Referenzen können im Wege einer Eigenerklärung benannt werden. Außerdem haben die Bewerber darzulegen, dass sie in ausreichendem Maße über geeignetes Rollmaterial zur Erbringung von überregionalen Eisenbahnpersonenverkehrsleistungen, die auch im Abschnitt Rostock– Stralsund verkehren werden, verfügen. Dieses Rollmaterial muss über eine fernverkehrstypische Fahrzeugausstattung (insbesondere Klimatisierung der Fahrgasträume, Fahrgasttoiletten, elektronische Fahrgastinformation, Mindestanzahl an Sitzplätzen von 250, 1. Klasse-Bereich, großzügiger Sitzteiler) verfügen. Auch diese Darlegung kann im Wege einer Eigenerklärung erfolgen. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.daisikomm.de/verfahren/D62655
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.daisikomm.de/verfahren/D62655
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber kann Bewerber/Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 VgV und unter Beachtung des § 56 Abs. 3 VgV unter Fristsetzung dazu auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungOffizielle Bezeichnung: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Registrierungsnummer13-L5 00 10 00 00 00-78
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
KontaktpersonVMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
E-Mailvergabe@vmv-mbh.de
Telefon+493855908741
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer13-L50010000000-78-1
PostanschriftJohannes-Stelling Straße 14
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon+49 385588-15164
Fax+49 385588485-15817
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung9cd59812-dff0-41e1-a533-92453cd69bbb-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0000
AbschnittskennungLOT-0000
Beschreibung der ÄnderungenZiffer 2.1/5.1 Anstatt: Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu diesem Zweck strebt das Land an, dass Züge, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Land beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, auf der vorgenannten Strecke für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Um dies zu erreichen, soll eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in auf der vorstehend genannten Strecke erbrachten Eisenbahnverkehrsleistungen abgeschlossen werden. Der Betreiber dieser Leistungen erhält vom Land zum Ausgleich der finanziellen Nachteile einen Zuschuss inklusive eines angemessenen Gewinns unter Beachtung insbesondere des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007. Der ausgewählte Betreiber hat zudem mindestens 340 000 Zugkilometer jährlich auf dem genannten Streckenabschnitt zu erbringen. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 geplant. Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Eine jährliche Kündigungsmöglichkeit ist frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 möglich, damit für beide Seiten eine dreijährige Planungssicherheit besteht. Als Mindestangebot werden sechs Fahrtenpaare pro Tag verlangt. Muss es heißen: Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf der Strecke Rostock – Stralsund und angrenzenden Strecken verbessern. Zu diesem Zweck strebt das Land an, dass Züge, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Land beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, auf der vorgenannten Strecke für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Um dies zu erreichen, soll eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in auf der vorstehend genannten Strecke erbrachten Eisenbahnverkehrsleistungen abgeschlossen werden. Der Betreiber dieser Leistungen erhält vom Land zum Ausgleich der finanziellen Nachteile einen Zuschuss inklusive eines angemessenen Gewinns unter Beachtung insbesondere des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007. Der ausgewählte Betreiber hat zudem in Summe korrespondierend zum SPNV planmäßig ca. 320.000 Zugkilometer jährlich zu erbringen. Als Angebot werden sechs Fahrtenpaare pro Tag verlangt. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 geplant. Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Eine jährliche Kündigungsmöglichkeit ist frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 möglich, damit für beide Seiten eine dreijährige Planungssicherheit besteht. Ziffer 5.1.9 "Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor." Wir möchten darauf hinweisen, dass das Häkchen an dieser Stelle entfernt wurde. Erstangebote sind nicht verbindlich, sondern nur indikativ für die darauffolgenden Verhandlungen.
Änderung der Auftragsunterlagen am18/07/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8f1a5236-7263-496a-be98-2b8462f07ff9  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/07/2025 11:52:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung475125-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe137/2025
Datum der Veröffentlichung21/07/2025