475352-2023 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Telefonauftragsdienste
OJ S 149/2023 04/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat ZII 6
E-Mail: vergabe@bafin.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verbrauchertelefon der BaFin
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0638-000
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79510000 Telefonauftragsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Dienstleistung "Verbrauchertelefon der BaFin".
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 538 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79511000 Telefonistendienste, 79512000 Call-Center
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
s. Leistungsbeschreibung
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der eingereichten Konzepte (Flexibilitäts-,Qualitätskontroll-, Schulungskonzept) / Gewichtung: 70%
Preis - Gewichtung: 30%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 106-331474
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022/0638-000
Bezeichnung des Auftrags:
Verbrauchertelefon der BaFin
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Telemark Rostock Kommunikations- und Marketinggesellschaft mbH
Postanschrift: Am Hechtgraben 1 b
Ort: Rostock
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18147
Land: Deutschland
E-Mail: info@telemark-rostock.de
Telefon: +49 3816303-300
Internet-Adresse: https://telemark-rostock.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 538 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 168 915,20 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Angaben zum Bieter
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind.
Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Bei den Eintragungen handelt es sich um strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 22 des Lieferkettengesetzes.
Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen
Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises verboten (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Jeder Bieter hat daher mit seinem Angebot eine Erklärung (Formblatt_B_04) abzugeben, dass er nicht zu den RUS-Unternehmen i.S.d. Vorschrift gehört bzw. keine Beteiligung i.S.d. Vorschrift vorliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G689S
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bafin.de
Internet-Adresse: www.bafin.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/08/2023