475551-2025 - Ergebnis
Schweiz – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Erhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) für Batterien 2026-2030
OJ S 137/2025 21/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
E-Mailwaste@bafu.admin.ch
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) für Batterien 2026-2030
BeschreibungSämtliche Batteriearten gelten in der Schweiz nach Gebrauch als Sonderabfälle und müssen besonders behandelt werden. Konsumentinnen und Konsumenten sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zu einer Verkaufs- oder Sammelstelle zurückzubringen. Zudem gilt eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen. Batterien können dort kostenlos zurückgegeben werden, wo man sie erwerben kann. Dies ist unabhängig davon, ob die Batterie an dieser Verkaufsstelle gekauft wurde und ob eine neue Batterie erworben wird. Die Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien erfolgt verursachergerecht über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG). Die VEG wird bei Herstellerinnen von Batterien gemäss Anhang 2.15 Ziffer 6.1 der Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV; SR 814.81) erhoben. Grundlage dazu bilden Artikel 32abis des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) sowie die Verordnung des UVEK über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien vom 28. November 2011 (SR 814.670.1; Batteriegebührenverordnung). Die VEG ist im Kaufpreis der Batterien für Kundinnen und Kunden inbegriffen. Die private Organisation kann bestimmte Batterietypen auf Gesuch hin von der VEG befreien. Voraussetzung ist, dass die Branche ein gut funktionierendes Sammel- und ein gesichertes Finanzierungssystem mit sehr hohem Rücklauf und einer Verwertung nach dem Stand der Technik organisiert. Die Mandatsträgerin führt die notwendigen rechtlichen Abklärungen durch und hält das Vorgehen und die Anforderungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht in Absprache mit dem BAFU in Merkblättern fest. Aktuell sind folgende Batterietypen von der VEG befreit: -Traktionsbatterien aus Elektrofahrzeugen -Fahrzeugbatterien aus Blei für Anlasser, Lampen oder Zündung Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt eine private Organisation mit der Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG auf Batterien (Artikel 32abis USG und Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Das Mandat für die private Organisation wird jeweils für maximal fünf Jahre an eine private Organisation vergeben (Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Diese Organisation darf keine wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Herstellung, Import, Verkauf oder Verwertung von Batterien ausüben (Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Die künftige Mandatsträgerin wird im Zeitraum 2026 bis 2030 die VEG erheben, verwalten und verwenden. Das BAFU stellt ihr die dafür notwendige IT-Lösung zur Verfügung. Sie führt gezielte Informations- und Sensibilisierungstätigkeit für verschiedene Interessensgruppen durch mit dem Ziel, eine möglichst hohe Rücklaufquote bei den Batterien zu erreichen und diese einer umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen. Die Mandatsträgerin ist unter dem Markennamen «INOBAT» tätig. Der Name «INOBAT» ist im Eigentum des Bundes.
Kennung des Verfahrens76fb2a20-08f3-49b1-b4bb-0afe5a8a0ec0
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBegründung des Zuschlagentscheides Vorteilhaftestes Angebot gemäss Evaluation der Eignungs- und Zuschlagskriterien (Preis / Leistung, etc.).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelErhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) für Batterien 2026-2030
BeschreibungSämtliche Batteriearten gelten in der Schweiz nach Gebrauch als Sonderabfälle und müssen besonders behandelt werden. Konsumentinnen und Konsumenten sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zu einer Verkaufs- oder Sammelstelle zurückzubringen. Zudem gilt eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen. Batterien können dort kostenlos zurückgegeben werden, wo man sie erwerben kann. Dies ist unabhängig davon, ob die Batterie an dieser Verkaufsstelle gekauft wurde und ob eine neue Batterie erworben wird. Die Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien erfolgt verursachergerecht über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG). Die VEG wird bei Herstellerinnen von Batterien gemäss Anhang 2.15 Ziffer 6.1 der Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV; SR 814.81) erhoben. Grundlage dazu bilden Artikel 32abis des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) sowie die Verordnung des UVEK über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien vom 28. November 2011 (SR 814.670.1; Batteriegebührenverordnung). Die VEG ist im Kaufpreis der Batterien für Kundinnen und Kunden inbegriffen. Die private Organisation kann bestimmte Batterietypen auf Gesuch hin von der VEG befreien. Voraussetzung ist, dass die Branche ein gut funktionierendes Sammel- und ein gesichertes Finanzierungssystem mit sehr hohem Rücklauf und einer Verwertung nach dem Stand der Technik organisiert. Die Mandatsträgerin führt die notwendigen rechtlichen Abklärungen durch und hält das Vorgehen und die Anforderungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht in Absprache mit dem BAFU in Merkblättern fest. Aktuell sind folgende Batterietypen von der VEG befreit: -Traktionsbatterien aus Elektrofahrzeugen -Fahrzeugbatterien aus Blei für Anlasser, Lampen oder Zündung Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt eine private Organisation mit der Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG auf Batterien (Artikel 32abis USG und Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Das Mandat für die private Organisation wird jeweils für maximal fünf Jahre an eine private Organisation vergeben (Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Diese Organisation darf keine wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Herstellung, Import, Verkauf oder Verwertung von Batterien ausüben (Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Die künftige Mandatsträgerin wird im Zeitraum 2026 bis 2030 die VEG erheben, verwalten und verwenden. Das BAFU stellt ihr die dafür notwendige IT-Lösung zur Verfügung. Sie führt gezielte Informations- und Sensibilisierungstätigkeit für verschiedene Interessensgruppen durch mit dem Ziel, eine möglichst hohe Rücklaufquote bei den Batterien zu erreichen und diese einer umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen. Die Mandatsträgerin ist unter dem Markennamen «INOBAT» tätig. Der Name «INOBAT» ist im Eigentum des Bundes.
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenGrundauftrag: 01.10.2025 / 01.01.2026 - 31.12.2030 optionale Verlängerung: 01.01.2031 - 31.07.2031 Optionale Verlängerung: bis 31.07.2031. Die Option wird seitens der Auftraggeberin nur gezogen, falls das Mandat im Jahr 2031 an eine andere Organisation übergeht. Die Auftraggeberin kann von der Organisation fordern, dass diese nach Vertragsende für den Jahresabschluss 2030 (Schlussrechnung, Jahresbericht und Berechnung der Rücklaufrate) zuständig ist. Die Auftraggeberin kann die Option ganz oder teilweise ziehen. Der allfällige Bezug der Option durch die Auftraggeberin erfolgt, sobald die Nachfolgeorganisation bekannt ist. Für die Ziehung oder Teilziehung der Option ist in jedem Fall ein neuer Vertrag zu errichten.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBern
Postleitzahl3003
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
Zusätzliche Informationenganze Schweiz
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungGrundauftrag: 01.10.2025 / 01.01.2026 - 31.12.2030 optionale Verlängerung: 01.01.2031 - 31.07.2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZK01 Preis
BeschreibungDer Gesamtpreis muss in CHF abgegeben werden. Die Angaben richten sich nach dem Preisblatt (Anhang 3). Nachweis Schriftliche Bestätigung im Anhang 1. Das Preisblatt (Anhang 3) muss durch den Anbieter vollumfänglich ausgefüllt werden.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK02 Vorgehen Verwaltungstätigkeit
BeschreibungDer Anbieter zeigt anhand eines Konzepts, wie er die von ihm erwarteten Verwaltungstätigkeiten umsetzten will (siehe dazu auch Punkt 2 des Vertragsentwurfs in Anhang 5 sowie die Zusatzinformationen in den Anhängen 6 bis 9) und legt dar, wie die personellen Ressourcen im Jahreslauf für die verschiedenen Tätigkeiten eingesetzt werden. Zur Verwaltungstätigkeit der Organisation zählen alle Tätigkeiten bezüglich Erhebung, Verwaltung und Verwendung der Gebühr. Ein Organigramm mit Angaben zur Firma ist ergänzend zu erstellen. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK03 Kenntnisse Abfallwirtschaft
BeschreibungZur effizienten und nachhaltigen Ausführung des Auftrags ist es von Vorteil, wenn der Anbieter bereits über Kenntnisse der schweizerischen Abfallwirtschaft verfügt, ohne aber selber wirtschaftliche Interessen im Zusammenhang mit der Herstellung, Import, Verkauf oder Verwertung von Batterien wahrzunehmen. Die von der Beauftragten eingesetzten Schlüsselpersonen verfügen über Kenntnisse in den Bereichen: - Stoffflüsse - Umweltgerechte Entsorgung respektive Verwertung von Abfällen Die Anbieterin zeigt anhand max. drei durchgeführter Projekte auf, welche Erfahrung sie und im Projekt involvierte Mitarbeitende in diesen Gebieten haben. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK04 Überregionale oder Sprachgrenzen überschreitende Projekte in der Schweiz
BeschreibungDas Tätigkeitsgebiet des Mandats umfasst die ganze Schweiz und verlangt Erfahrung in der Führung und Weiterentwicklung von überregionalen oder Sprachgrenzen überschreitenden Projekten in der Schweiz. Die Anbieterin zeigt anhand max. drei durchgeführten Projekten auf, welche Erfahrung sie in diesem Gebiet hat. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK05 Information und Öffentlichkeitsarbeit
BeschreibungDer Anbieter verfügt über Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation bei mindestens zwei erfolgreich durchgeführten Projekten (maximal 10 Jahre zurückliegend). Die Projekte können selbstständig oder mit Unterstützung ausgewiesener Partner durchgeführt worden sein. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK06 Nachhaltigkeit
BeschreibungDie Anbieterin beschreibt, welche Nachhaltigkeitsmassnahmen sie im Unternehmen umsetzt, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinaus gehen. Sie beschreibt und kann geeignete Nachweise beilegen (z. B. KPI, Zertifikate, Konzepte) mit Bezug zu betreffenden Punkten. Zudem beschreibt sie Massnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Leistungserfüllung. Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung des Unternehmens, insbesondere: - Reduktion Ressourcenverbrauch, Energiebedarf und Treibhausgasemissionen - Geschäftsreisen - Mitarbeiterschulungen zu ökologischen Themen (z.B. zu Einflussmöglichkeiten der Mitarbeiter auf die ökologische Nachhaltigkeit) - Weitere nicht aufgeführte ökologische Nachhaltigkeitsmassnahmen und/oder Zertifikate können aufgelistet, respektive beigelegt werden. Massnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Leistungserfüllung: - Hohe Rücklaufrate von Batterien - Nachhaltige Sammlung, Transportleistung, Verwertung - Kreislaufwirtschaft (Wiederverwendung, Second-Life usw.) - Weitere Massnahmen Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1. Geeignete Nachweise in Form von KPI, Zertifikaten oder Konzepten sind falls vorhanden beizulegen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge16 819 847,00 CHF
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDE_ATAG Wirtschaftsorganisationen AG
Angebot
Kennung des Angebotsa5b45c85-7081-48c7-843b-f806cb17942f
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots16 819 847,00 CHF
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsN/A
Datum des Vertragsabschlusses18/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots16 819 847,00 CHF
Wert des höchsten zulässigen Angebots16 819 847,00 CHF
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
Registrierungsnummerf61d8b96-262d-42cd-807a-67e37b1ae31a
PostanschriftMonbijoustrasse 40
StadtBern
Postleitzahl3003
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
E-Mailwaste@bafu.admin.ch
Telefon+41584629380
Internetadressehttps://www.bafu.admin.ch
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundesverwaltungsgericht
RegistrierungsnummerBVGER
PostanschriftPostfach
StadtSt. Gallen
Postleitzahl9023
Land, Gliederung (NUTS)St. Gallen (CH055)
LandSchweiz
E-Mailinfo@bvger.admin.ch
Telefon+41584652626
Internetadressehttps://www.bvger.ch
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSimap.ch
RegistrierungsnummerCH001
PostanschriftHolzikofenweg 36
StadtBern
Postleitzahl3003
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
E-Mailsupport@simap.ch
Telefon+41584646388
Internetadressehttps://www.simap.ch
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0010
Offizielle BezeichnungDE_ATAG Wirtschaftsorganisationen AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummercdf6acce-3c89-432c-8d73-8af90404061e
PostanschriftEigerplatz 2
StadtBern
Postleitzahl3007
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung414df56f-b96e-4e6d-9aec-cfb457b8cc74  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/07/2025 02:25:52 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutschFranzösisch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung475551-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe137/2025
Datum der Veröffentlichung21/07/2025