Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da für Upgrade und Service des 3T MRT der Hersteller des vorhandenen Gerätes der alleinige Vertreiber ist. Entsprechend wurde ein Verhandlungsverfahren gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) gewählt, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.