475907-2025 - Ergebnis
Schweiz – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Erhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Getränkeverpackungen aus Glas 2026-2030
OJ S 137/2025 21/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
E-Mailwaste@bafu.admin.ch
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Getränkeverpackungen aus Glas 2026-2030
BeschreibungGebrauchte Getränkeverpackungen aus Glas sind Siedlungsabfälle, die zur Verwertung besonders geeignet sind. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass sie soweit wie möglich getrennt gesammelt und verwertet werden (Art. 13 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen vom 4. Dezem-ber 2015, VVEA; SR 814.600). Die Entsorgung der Siedlungsabfälle muss verursachergerecht finanziert werden. Der Bundesrat hat die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas mittels einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) in der Verordnung vom 5. Juli 2000 über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) geregelt. Seit dem 1. Januar 2002 wird in der Schweiz bei Herstellern und Importeuren von Getränkeverpackungen aus Glas eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt eine private Organisation, die VEG-Gebühren bei den Herstellern und Importeuren zu erheben und den Berechtigten auszuschütten (Art. 32abis des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983, USG; SR 814.01). Das BAFU schliesst mit der privaten Organisation jeweils für längstens fünf Jahre einen Vertrag ab (Art. 15 Abs. 2 VGV). Diese Organisation darf keine wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit der Herstellung, der Ein- oder Ausfuhr, der Abgabe oder der Entsorgung von Getränkeverpackungen wahrnehmen (Art. 15 Abs. 1 VGV). Die künftige Mandatsträgerin wird im Zeitraum 2026 bis 2030 die VEG erheben, verwalten und verwenden. Das BAFU stellt ihr dafür die notwendige IT-Lösung zur Verfügung. Die Mandatsträgerin führt gezielte Informations- und Sensibilisierungstätigkeit für verschiedene Interessensgruppen durch. Sie wird unter dem Markennamen „VetroSwiss“ tätig. Der Name „VetroSwiss“ ist im Eigentum des Bundes.
Kennung des Verfahrensf56ab398-0c63-4156-9808-aa23ac748a52
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBegründung des Zuschlagentscheides Vorteilhaftestes Angebot gemäss Evaluation der Eignungs- und Zuschlagskriterien (Preis / Leistung, etc.). Es ging nur ein Angebot ein.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelErhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Getränkeverpackungen aus Glas 2026-2030
BeschreibungGebrauchte Getränkeverpackungen aus Glas sind Siedlungsabfälle, die zur Verwertung besonders geeignet sind. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass sie soweit wie möglich getrennt gesammelt und verwertet werden (Art. 13 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen vom 4. Dezem-ber 2015, VVEA; SR 814.600). Die Entsorgung der Siedlungsabfälle muss verursachergerecht finanziert werden. Der Bundesrat hat die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas mittels einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) in der Verordnung vom 5. Juli 2000 über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) geregelt. Seit dem 1. Januar 2002 wird in der Schweiz bei Herstellern und Importeuren von Getränkeverpackungen aus Glas eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt eine private Organisation, die VEG-Gebühren bei den Herstellern und Importeuren zu erheben und den Berechtigten auszuschütten (Art. 32abis des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983, USG; SR 814.01). Das BAFU schliesst mit der privaten Organisation jeweils für längstens fünf Jahre einen Vertrag ab (Art. 15 Abs. 2 VGV). Diese Organisation darf keine wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit der Herstellung, der Ein- oder Ausfuhr, der Abgabe oder der Entsorgung von Getränkeverpackungen wahrnehmen (Art. 15 Abs. 1 VGV). Die künftige Mandatsträgerin wird im Zeitraum 2026 bis 2030 die VEG erheben, verwalten und verwenden. Das BAFU stellt ihr dafür die notwendige IT-Lösung zur Verfügung. Die Mandatsträgerin führt gezielte Informations- und Sensibilisierungstätigkeit für verschiedene Interessensgruppen durch. Sie wird unter dem Markennamen „VetroSwiss“ tätig. Der Name „VetroSwiss“ ist im Eigentum des Bundes.
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenGrundauftrag: 01.10.2025 / 01.01.2026 - 31.12.2030 optionale Verlängerung: 01.01.2031 - 31.08.2031 Optionale Verlängerung: bis 31.08.2031. Die Option wird seitens der Auftraggeberin nur gezogen, falls das Mandat im Jahr 2031 an eine andere Organisation übergeht. Die Auftraggeberin kann von der Organisation fordern, dass diese nach Vertragsende für den Jahresabschluss 2030 (Schlussrechnung, Jahresbericht und Berechnung der Rücklaufrate) zuständig ist. Die Auftraggeberin kann die Option ganz oder teilweise ziehen. Der allfällige Bezug der Option durch die Auftraggeberin erfolgt, sobald die Nachfolgeorganisation bekannt ist.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBern
Postleitzahl3003
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
Zusätzliche Informationenganze Schweiz
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungGrundauftrag: 01.10.2025 / 01.01.2026 - 31.12.2030 optionale Verlängerung: 01.01.2031 - 31.08.2031 Optionale Verlängerung: bis 31.08.2031. Die Option wird seitens der Auftraggeberin nur gezogen, falls das Mandat im Jahr 2031 an eine andere Organisation übergeht. Die Auftraggeberin kann von der Organisation fordern, dass diese nach Vertragsende für den Jahresabschluss 2030 (Schlussrechnung, Jahresbericht und Berechnung der Rücklaufrate) zuständig ist. Die Auftraggeberin kann die Option ganz oder teilweise ziehen. Der allfällige Bezug der Option durch die Auftraggeberin erfolgt, sobald die Nachfolgeorganisation bekannt ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZK01 Preis
BeschreibungDer Gesamtpreis muss in CHF abgegeben werden. Die Angaben richten sich nach dem Preisblatt (Anhang 3). Nachweis Schriftliche Bestätigung im Anhang 1. Das Preisblatt (Anhang 3) muss durch den Anbieter vollumfänglich ausgefüllt werden.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK02 Vorgehen Verwaltungstätigkeit
BeschreibungDer Anbieter zeigt anhand eines Konzepts, wie er die von ihm erwarteten Verwaltungstätigkeiten umsetzten will (siehe dazu auch Punkt 2 des Vertragsentwurfs in Anhang 5 sowie die Zusatzinformationen in den Anhängen 6 bis 9) und legt dar, wie die personellen Ressourcen im Jahreslauf für die verschiedenen Tätigkeiten eingesetzt werden. Zur Verwaltungstätigkeit der Organisation zählen alle Tätigkeiten bezüglich Erhebung, Verwaltung und Verwendung der Gebühr. Ein Organigramm mit Angaben zur Firma ist ergänzend zu erstellen. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK03 Kenntnisse Abfallwirtschaft
BeschreibungZur effizienten und nachhaltigen Ausführung des Auftrags ist es von Vorteil, wenn der Anbieter bereits über Kenntnisse der schweizerischen Abfallwirtschaft verfügt, ohne aber selber wirtschaftliche Interessen im Zusammenhang mit der Herstellung, der Ein- oder Ausfuhr, der Abgabe oder der Entsorgung von Getränkeverpackungen wahrzunehmen. Die von der Beauftragten eingesetzten Schlüsselpersonen verfügen über Kenntnisse in den Bereichen: - Stoffflüsse - Umweltgerechte Entsorgung respektive Verwertung von Abfällen Der Anbieter zeigt anhand max. drei durchgeführter Projekte auf, welche Erfahrung er und im Projekt involvierte Mitarbeitende in diesen Gebieten haben. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK04 Überregionale oder Sprachgrenzen überschreitende Projekte in der Schweiz
BeschreibungDas Tätigkeitsgebiet des Mandats umfasst die ganze Schweiz und verlangt Erfahrung in der Führung und Weiterentwicklung von überregionalen oder Sprachgrenzen überschreitenden Projekten in der Schweiz. Der Anbieter zeigt anhand max. drei durchgeführten Projekten auf, welche Erfahrung er in diesem Gebiet hat. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK05 Information und Öffentlichkeitsarbeit
BeschreibungDer Anbieter verfügt über Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation bei mindestens zwei erfolgreich durchgeführten Projekten (maximal 10 Jahre zurückliegend). Die Projekte können selbstständig oder mit Unterstützung ausgewiesener Partner durchgeführt worden sein. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZK06 Nachhaltigkeit
BeschreibungDer Anbieter beschreibt, welche Nachhaltigkeitsmassnahmen er im Unternehmen umsetzt, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinaus gehen. Sie beschreibt und kann geeignete Nachweise beilegen (z. B. KPI, Zertifikate, Konzepte) mit Bezug zu betreffenden Punkten. Zudem beschreibt sie Massnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Leistungserfüllung. Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung des Unternehmens, insbesondere: - Reduktion Ressourcenverbrauch, Energiebedarf und Treibhausgasemissionen - Geschäftsreisen - Mitarbeiterschulungen zu ökologischen Themen (z. B. zu Einflussmöglichkeiten der Mitarbeiter auf die ökologische Nachhaltigkeit) - Weitere nicht aufgeführte ökologische Nachhaltigkeitsmassnahmen und/oder Zertifikate können aufgelistet, respektive beigelegt werden. Massnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Leistungserfüllung: - Wiederverwendung von intakten Glasflaschen - Hohe Rücklaufrate von Glasflaschen und Altglas - Sauberes Sammelgut mit wenig Fremdstoffen - Nachhaltige Sammlung und Transportleistung - Weitere Massnahmen Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1. Geeignete Nachweise in Form von KPI, Zertifikaten oder Konzepten sind, falls vorhanden, beizulegen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge10 692 874,00 CHF
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDE_ATAG Wirtschaftsorganisationen AG
Angebot
Kennung des Angebots18ce5a1b-30f6-4f1d-8118-61deadc0a079
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots10 692 874,00 CHF
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsN/A
Datum des Vertragsabschlusses18/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots10 692 874,00 CHF
Wert des höchsten zulässigen Angebots10 692 874,00 CHF
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
Registrierungsnummer8327a629-9f8f-495c-832b-69a47aed458e
PostanschriftMonbijoustrasse 40
StadtBern
Postleitzahl3003
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
E-Mailwaste@bafu.admin.ch
Telefon+41584629380
Internetadressehttps://www.bafu.admin.ch
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundesverwaltungsgericht
RegistrierungsnummerBVGER
PostanschriftPostfach
StadtSt. Gallen
Postleitzahl9023
Land, Gliederung (NUTS)St. Gallen (CH055)
LandSchweiz
E-Mailinfo@bvger.admin.ch
Telefon+41584652626
Internetadressehttps://www.bvger.ch
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSimap.ch
RegistrierungsnummerCH001
PostanschriftHolzikofenweg 36
StadtBern
Postleitzahl3003
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
E-Mailsupport@simap.ch
Telefon+41584646388
Internetadressehttps://www.simap.ch
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0010
Offizielle BezeichnungDE_ATAG Wirtschaftsorganisationen AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummercdf6acce-3c89-432c-8d73-8af90404061e
PostanschriftEigerplatz 2
StadtBern
Postleitzahl3007
Land, Gliederung (NUTS)Bern / Berne (CH021)
LandSchweiz
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung55ee0b9d-1135-4bd5-b734-f4fa8e064b27  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/07/2025 02:25:53 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutschFranzösisch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung475907-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe137/2025
Datum der Veröffentlichung21/07/2025