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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Universität Graz
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Med Uni Graz - Immunhistochemisches Färbesystem
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung war die Beschaffung eines Immunhistochemischen Färbesystems für das Diagnostik- und Forschungsinstitut für Pathologie der Medizinischen Universität Graz. Konkret sollte die Lieferung und Inbetriebnahme (inkl. Aufstellung, Installation und Einschulung sowie Wartung und Instandhaltung) von zwei BOND-Prime Leihgeräten (gemeinsam auch als „Immunhistochemisches Färbesystem“ bezeichnet) sowie deren Verfügbarhaltung über die gesamte Vertragslaufzeit in betriebsbereitem und funktional einwandfreiem Zustand beschafft werden.
Kennung des Verfahrens: d2ce8ab4-830b-471e-8a9a-553413957acd
Interne Kennung: 2026/0197
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Auftraggeberin führte ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem. § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durch, da aus technischen Gründen die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-7143
Titel: Med Uni Graz - Immunhistochemisches Färbesystem
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung war die Beschaffung eines Immunhistochemischen Färbesystems für das Diagnostik- und Forschungsinstitut für Pathologie der Medizinischen Universität Graz. Konkret sollte die Lieferung und Inbetriebnahme (inkl. Aufstellung, Installation und Einschulung sowie Wartung und Instandhaltung) von zwei BOND‑Prime Leihgeräten (gemeinsam auch als „Immunhistochemisches Färbesystem“ bezeichnet) sowie deren Verfügbarhaltung über die gesamte Vertragslaufzeit in betriebsbereitem und funktional einwandfreiem Zustand beschafft werden.
Interne Kennung: 20260197
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Graz
Postleitzahl: 8036
Land, Gliederung (NUTS): Graz (AT221)
Land: Österreich
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/07/2026
Laufzeit: 60 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 99
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich nach der befristeten Vertragslaufzeit von 60 Monaten jeweils um 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung erfolgt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Bei dem in dieser Bekanntmachung als "Wert des Ergebnisses" sowie als "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge" angeführten Betrag in Höhe von EUR 711.425,- handelt es sich um die vereinbarte Mindestabnahmemenge von Verbrauchsmaterialien über die Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Darin enthalten sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, insb. also auch die Überlassung des Färbesystems (der zwei Geräte) sowie die Wartung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Fristen gemäß § 356 Abs 7 Z 2 BVergG 2018
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 711 425,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die AG führte ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem. § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durch, da aus technischen Gründen die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann. Es werden zwei BOND‑Prime Leihgeräte des Unternehmens Leica Mikrosysteme GmbH beschafft, die folgende benötigte Eigenschaften aufweisen: (1) Färbesystem muss eine CE-IVD Kennzeichnung gemäß IVDR 2017/746 vorweisen. Das Institut ist nach ISO 15189 akkreditiert. Die Verwendung von CE-IVD gekennzeichneten Produkten ist die gesetzliche Norm um Patientensicherheit und Konformität mit der EU-VO 2017/746 (IVDR) zu gewährleisten. Für das Institut ist daher die Anschaffung eines CE-IVD Färbesystems unumgänglich. (2) Für einen effizienten Laborprozess muss die Beladung des immunhistochemischen Färbegeräts als Batch mit mindestens 80 Objektträgern (OT) sowie eine kontinuierliche Beladung mittels single slide continuous loading und Endladung möglich sein. Die kontinuierliche Beladung von weiteren OT während eines bereits gestarteten Batch-Laufes ist unverzichtbar für Proben mit hoher Dringlichkeit oder stetig nachkommende Untersuchungsanforderungen. Alle frei gebliebenen OT-Positionen müssen für die flexible Nachbestückung zur Verfügung stehen und dürfen nicht durch laufende Prozesse blockiert werden. Zudem ist eine technische Priorisierung zwingend erforderlich, damit dringende Notfallproben jederzeit ohne Verzögerung eingeschleust werden können. Dies ist zwingend erforderlich, weil einerseits der hohe, kontinuierliche Probeneingang effizient abgearbeitet werden muss und andererseits dringende Proben auch während bereits gestarteter Färbeprozesse hinzugefügt werden können müssen, ohne laufende Prozesse zu stoppen. Eine zeitgerechte Analyse ist im Sinne der Patientensicherheit unbedingt erforderlich. (3) Für eine hohe Prozessflexibilität müssen einzelne OT ohne Verzögerung/Blockierung geladen bzw. priorisiert werden können. Dringende Proben müssen durch eine entsprechende Kennzeichnung automatisch als hochpriorisiert erkannt werden, damit diese im Färbeprozess gegenüber anderen Proben bevorzugt werden können. Dies ist im Hinblick auf die Patientensicherheit zwingend erforderlich, da nur so eine zeitgerechte diagnostische Analyse sowie eine rasche Befundübermittlung gewährleistet werden kann. (4) Die Färbeprotokolle müssen zur Optimierung flexibel anpassbar sein um den variablen Anforderungen der Pathologie gerecht zu werden. Anderenfalls würde es zu enormen Einschränkungen im Angebot der diagnostischen Marker für die Befundung kommen. (5) Die Verwendung von im Labor bereits etablierten Antikörpern anderer Hersteller muss möglich sein, um ein breites Angebot an Untersuchungen sicherstellen und die Ansprüche der Untersuchungsanforderungen abdecken zu können. Anderenfalls fehlen Alternativen, um bestimmte Antigene optimal zu erkennen und nachzuweisen. Die Abhängigkeit von nur einem Hersteller erhöht außerdem das Risiko signifikant, da ein Ausfall, Produktionsstopp oder logistische Verzögerung sofort die gesamte Diagnostik beeinträchtigen kann. (6) Alle benötigten Vorratsreagenzien müssen vollständig gebrauchsfertig (Ready-to-Use, RTU) ohne weiteren Bedarf an Verdünnung angeboten werden. Dadurch werden Fehlerquellen durch manuelle Vorverdünnung eliminiert und können Berechnungs- und Handlings-Fehler oder die Verwendung von falschen Reagenzien ausgeschlossen werden. Diese Anforderung ist essenziell für die Patientensicherheit. Da RTU-Reagenzien vorgefertigt und streng kontrolliert werden, garantieren sie eine hohe Konsistenz bei jeder Charge, was für diagnostische Anwendungen entscheidend ist. Außerdem wird die Vorbereitungszeit erheblich reduziert und die Handhabung vereinfacht, was auch mehr Sicherheit für die Mitarbeiter bedeutet. (7) Für die diagnostischen Analysen ist eine vollautomatisierte Durchführung (inklusive Entparaffinierung und Vorbehandlung durch das Färbegerät) von immunhistochemischen Färbungen sowie auch von CISH mit RTU-Reagenzien, speziell für HPV möglich. Zur rascheren Beurteilung von Proben mit Verdacht auf eine Low-/High-Risk-HPV-Infektion soll die CISH-Methode ergänzend zur molekularen Diagnostik eingesetzt werden. Darüber hinaus wird CISH zur vollständigen digitalen Erfassung mittels Whole Slide Imaging benötigt, damit eine digitale Archivierung, Befundung und Weiterverarbeitung möglich ist. (8) Für die maximale Flexibilität können sowohl für IHC als auch für CISH die gleichen Detektionskits verwendet werden. Das Gerät kann flexibel nach aktuellem Probenaufkommen bestückt werden; es entstehen keine Leerläufe durch reservierte Plätze für selten genutzte CISH-Reagenzien. (9) Minimaler Personaleinsatz und Wartungsaufwand. Es müssen Verzögerungen in der Befundung und Therapie des Patienten vermieden werden. (10) Bei Störungen des Gerätes muss der Vor-Ort-Serviceeinsatz innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang einer Störungsmeldung erfolgen. Dies ist für den diagnostischen Betrieb zwingend erforderlich. Anderenfalls könnten Verzögerungen auftreten, die die Patientensicherheit gefährden. (11) Direkte Schnittstelle zum Laborinformationssystem für Anforderungen aus dem Befundungssystem ist herzustellen, weil standardisierte Datenübertragungen einheitliche Datensätze ohne Inkonsistenzen gewährleisten und der automatische Abgleich der Patientendaten Verwechslungen und Fehlzuordnungen von Proben verhindert. (12) Das Färbesystem muss mindestens 170 OT in 8 Stunden abarbeiten können. Das sichert eine schnelle Befundung und Therapie für die Patienten, insb. bei zeitkritischen Proben. (13) Eine permanente Verfügbarkeit der notwendigen Reagenzien muss gewährleistet sein (zB durch Produktion oder größere Lagermengen in Europa). Sind Reagenzien nicht permanent verfügbar, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die diagnostischen Abläufe, was eine verspätete Einleitung einer Therapie zur Folge haben und die Patientenversorgung unmittelbar gefährden kann.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-7143
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LEICA Mikrosysteme GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: LEICA Mikrosysteme GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-7143
Wert des Angebots: 711 425,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LEICA Mikrosysteme GmbH - Bond-Prime Färbesystems
Titel: Besonderen Auftragsbestimmungen der Medizinischen Universität Graz - LEICA Mikrosysteme GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 07/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0310
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Universität Graz
Registrierungsnummer: 9110002391394
Postanschrift: Neue Stiftingtalstraße 6
Stadt: Graz
Postleitzahl: 8010
Land, Gliederung (NUTS): Graz (AT221)
Land: Österreich
Kontaktperson: Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH, zH RA Mag. Gregor Stickler, RA Petra Haigner, LL.M.
Telefon: +43 14097609
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-6564
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer: 9110008059823
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1030
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 160149
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-8233
Offizielle Bezeichnung: LEICA Mikrosysteme GmbH
Registrierungsnummer: 9110015482850
Postanschrift: Hernalser Hauptstraße 219
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1170
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +43 1 488990
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-7143
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d34d998b-1b5d-4ed8-96f9-25f5f465c5c4 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2026 16:45:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 476090-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 131/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/07/2026