Der Regionalverband Ruhr – RVR Ruhr Grün hat am 14.05.2021 im Supplement zum Amtsblatt der EU im offenen Verfahren unter der Nr.
2021/S 093-241645 nach der Vergabeverordnung (VgV) die Leistungen zum Kauf und zur Lieferung verschiedener Fahrzeuge für den Regionalverband Ruhr- RVR Ruhr Grün ausgeschrieben. Da keine zuschlagsfähigen Angebote abgegeben wurden, musste die Ausschreibung zu Los 1 und Los 2 aufgehoben werden. Die entsprechenden Leistungen wurden daher im Nachgang in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV neu ausgeschrieben. Hier wurden die Bieter aus dem Offenen Verfahren sowie neue Interessenten eingeladen. Im Rahmen von Verhandlungsgesprächen konnte über Anpassungsbegehren oder Gründe, warum im Offenen Verfahren kein Angebot eingereicht wurde, gesprochen werden. Die geänderten Vergabeunterlagen wurden nach der Verhandlungsrunde zur finalen Angebotseinreichung bereitgestellt. Da wiederum auch im Verhandlungsverfahren keine zuschlagsfähigen Angebote abgegeben wurden, musste auch diese Ausschreibung zu Los 1 und Los 2 aufgehoben werden.
In beiden formalen Verfahren war es dem Regionalverband Ruhr – RVR Ruhr Grün nicht möglich, zuschlagfähige Angebote zu erhalten: Daher wurde vom Regionalverband Ruhr – RVR Ruhr Grün eine Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt initiiert.
Hierbei wurden mehrere Autohäuser kontaktiert und um ein nochmaliges Angebot gebeten. Nach Bewertung der eingegangenen Angebote soll das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis den Zuschlag erhalten.
Weder die einschlägige Richtlinie noch die VgV schreiben für diese Konstellation eines gescheiterten Offenen Verfahrens mit anschließend ebenfalls gescheitertem Verhandlungsverfahren förmliche Vergabeverfahren vor. Deshalb ist die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig.