476631-2021 - ErgebnisDeutschland-Biebesheim: Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage
OJ S 183/2021 21/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG -
Postanschrift: Waldstraße 11
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: ulrich.langer@him.de
Telefon: +49 62588953720
Fax: +49 62588953322
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach §98 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ASG/91/212 Betrieb und Wartung GWRA
Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0002
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
65120000 Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Betrieb und Wartung der GWRA inkl. Sanierungs- und Infiltrationsbrunnen
Dokumentation, Betriebsmittel, Ersatzkomponenten, Eigenüberwachung
Arbeiten auf Nachweis
Optionale Leistungen zu Betrieb und Wartung, Ersatzkomponenten
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Anlagenstandort: Park & Ride-Platz am Langener Bahnhof Liebigstraße 63225 Langen Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung der Leistungen von 07/2021-06/2024 Optionale Verlängerung von 07/2024-06/2025 - Betrieb einer Grundwassersanierungsanlage (Pump & Treat) inkl. Lieferung und betriebsbereite Bereitstellung von Betriebsmitteln und Entsorgungsleistungen - Schadstoffe: Zink und Cadmium - Abreinigung über mehrstufiges Absorberverfahren mit vorgeschalteter Belüftungs- und Entsäuerungseinheit - Grundwasserentnahme aus 2 Förderbrunnen - Wiederversickerung über Reinfiltrationsbrunnen - Anschluss eines neuen Sanierungsbrunnen - optional: Betrieb Säuredosierung - Austausch Großkomponenten (Adsorberbehälter)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Nachweise zur Beurteilung der Qualifikation des Bewerbers / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 70,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Verlängerung um ein Jahr (07/2024 - 06/2025) möglich
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 082-211883
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
ASG/91/212 Betrieb und Wartung GWRA
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Züblin Umwelttechnik GmbH
Postanschrift: Maulbronner Weg 32
Ort: Markgröningen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71706
Land: Deutschland
E-Mail: birgit.kirsch@zueblin.de
Telefon: +49 71459324257
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB="Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert
worden ist"
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/09/2021